Köln plant ein Badeverbot im Rhein, um tödliche Unfälle zu verhindern. Verstöße sollen mit hohen Bußgeldern bestraft werden. Damit folgt die Stadt dem Vorbild Düsseldorfs.
Nach tödlichen UnfällenStadt Köln will Baden im Rhein verbieten

Menschen baden bei heißem Wetter im Rhein bei Köln-Rodenkirchen. Das ist lebensgefährlich und soll in Kürze verboten werden.
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Die Stadt Köln will dem Vorbild Düsseldorfs folgen und auf Kölner Stadtgebiet ein generelles Badeverbot im Rhein verhängen. Am Dienstag legte die Verwaltung dem Stadtrat eine entsprechende Beschlussvorlage vor, über die am 4. September entschieden werden soll.
Nach mehreren tödlichen Badeunfällen im Rhein hatte die Stadt Düsseldorf ab 14. August das Baden im Rhein untersagt. Bei Verstößen droht ein Bußgeld von bis zu 1000 Euro. Unmittelbar danach haben auch die Städte Neuss, Meerbusch und Krefeld strenge Badeverbote eingeführt, die Stadt Dormagen will dies in Kürze tun.
Kölns Stadtdirektorin appelliert an Bürger, nicht im Rhein zu baden
Am 11. August war ein 47 Jahre alter Familienvater in Köln-Rodenkirchen beim Baden im Rhein ertrunken, seine Leiche wurde drei Tage später rund 100 Kilometer flussabwärts bei Voerde am Niederrhein entdeckt. In Düsseldorf ertranken im Juni binnen zwölf Tagen fünf Menschen in dem reißenden Strom.
Kölns Stadtdirektorin Andrea Blome erklärte: „Viele Menschen sind in diesem Jahr im Rhein ertrunken. Jeder einzelne hinterlässt eine Lücke in seiner Familie, in seinem Freundeskreis. Das Badeverbot ist erforderlich, weil viele Menschen die Lebensgefahr, die vom Schwimmen im Rhein ausgeht, nicht erkennen. Auch Kontrollen und Verbote können weitere Unfälle im Rhein nicht ganz ausschließen.“ Deshalb appelliere sie eindringlich an alle Bürgerinnen und Bürger, nicht im Rhein zu baden. „Wir werden das Badeverbot kontrollieren und wegen der großen Gefahr für Badende Verstöße mit hohen Bußgeldern ahnden.“ Zuvor hatte Blome jedoch betont, eine flächendeckende Kontrolle sei nicht möglich.
Für das Badeverbot soll die Kölner Stadtordnung geändert werden. Der Vorschlag der Stadtverwaltung sieht vor, dass als Baden im Rhein künftig jedes Betreten gilt: „schwimmen, im Wasser waten, im Wasser spielen sowie die Nutzung von Luftmatratzen, Schwimmtieren und ähnlichen Objekten“. Zur Begründung heißt es: „Unvorhersehbare Gefahren bestehen bereits im unmittelbaren Uferbereich.“ Verstöße sollen wie in Düsseldorf mit einem Bußgeld von bis zu 1000 Euro geahndet werden.
Behörden sollen von Badeverbot im Rhein ausgenommen werden
Ausnehmen von einem Badeverbot im Rhein will die Stadtverwaltung „behördliche Maßnahmen und Rettungsmaßnahmen einschließlich Übungen von Wasserrettungsdiensten oder der Feuerwehr“, außerdem „das Ein- und Aussteigen beim An- und Ablegen von Wasserfahrzeugen, Kanufahren, Rudern, Angelsport sowie genehmigte Veranstaltungen mit ausdrücklicher Erlaubnis der Stadt Köln“.
Die geplanten Änderungen der Kölner Stadtordnung bieten laut Stadt „eine klare Rechtsgrundlage für ordnungsbehördliches Einschreiten“. Vorbehaltlich der Zustimmung des Stadtrats am 4. September könne das Verbot einen Tag nach Veröffentlichung im Amtsblatt in Kraft treten.
Das Verbot im Stadtgebiet Düsseldorf betrifft 42,1 Kilometer am rechtsrheinischen und 8,9 Kilometer am linksrheinischen Ufer, zusammen 53 Kilometer. Im Stadtgebiet Köln wären linksrheinisch rund 40,0 und rechtsrheinisch 27,3 Kilometer Rheinufer betroffen, zusammen 67,3 Kilometer.
Behörden und Rettungsdienste warnen immer wieder eindringlich vor den tödlichen Gefahren, die im Rhein lauern. In der viel befahrenen Bundeswasserstraße muss mit tückischen Strömungen und stark wechselnden Wasserständen gerechnet werden. Das macht das Baden im Rhein selbst für geübte Schwimmer lebensgefährlich. Eine besondere Gefahr geht von großen Schiffen aus. Im Vorbeifahren saugen sie große Mengen Wasser an, wodurch der Pegel am Ufer zunächst sinkt, um später unerwartet und rasch wieder anzusteigen. Menschen, die sich dadurch verleiten lassen, weiter in den Fluss hineinzugehen, stehen plötzlich im tiefen Wasser und können in die Strömung hineingezogen werden. Dann geraten nicht nur sie in Lebensgefahr, sondern auch Personen, die ihnen möglicherweise zur Hilfe kommen wollen.