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Prozess in KölnSchockierende Bilder im Mordprozess gegen 32-Jährigen

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Gerichtsakten im Kölner Landgericht

Gerichtsakten im Kölner Landgericht (Symbolbild)

Köln – Die Tatortfotografien, mittels eines Beamers an Leinwände in Saal 5 des Landgerichts geworfen, waren äußerst blutig. Ein Mann liegt halb bäuchlings mit schwer verletztem Schädel in einer Blutlache. Auch die umliegenden Wände und eine Türzarge sind von Spuren des Verbrechens gekennzeichnet.

Für den Angeklagten und Adoptivsohn des auf den Bildern gezeigten Toten ist das alles zu viel. Er klagt über Schwindel, Übelkeit und berichtete, er habe sich in der vorangegangenen Unterbrechung in seiner Zelle im Untergeschoss übergeben.

„Ich versuche es wirklich, mich zusammenzureißen“, sagte der 32-Jährige mit dünner Stimme. Als der Rechtsmediziner anmerkte, dass sein weiteres Gutachten „noch belastender“ werde, brach die Kammer die Verhandlung ab und vertagte sich.

Adoptivsohn soll Adoptivvater ermordet haben

Dem 32-Jährigen wird in dem Verfahren vorgeworfen, im Juni 2021 seinen Adoptivvater (76) in einem gerade in Sanierung befindlichen Haus an der Boltensternstraße heimtückisch und aus Habgier ermordet zu haben. Als Motiv nimmt die Anklage an, dass der 32-Jährige so den Erbfall habe auslösen wollen. Eine Rücknahme der Adoption durch den späteren Geschädigten soll laut Anklage im Raum gestanden haben. Er soll den Adoptivvater in den Bau gelockt und dann versucht haben, ihn im Treppenhaus in die Tiefe zu stürzen. Als dies aufgrund der Gegenwehr des Seniors nicht gelungen sei, habe der Angeklagte mit einem Beil zugeschlagen. Um die Tat zu verschleiern, habe er versucht, den Tod wie einen Suizid aussehen zu lassen.

Sein Gutachten vortragen – zumindest in Teilen – konnte der Sachverständige nur, weil die 20. Große Strafkammer zuvor einen Befangenheitsantrag gegen ihn zurückgewiesen hatte. Es bestünden Zweifel an der „Neutralität“ des Sachverständigen, so die Begründung von Verteidiger Mustafa Kaplan. Die Verteidigung habe den Eindruck gewonnen, der Rechtsmediziner „sehe sich selbst als eine Art zweiten Anklagevertreter, zumindest aber sowas wie einen Hilfsbeamten der Staatsanwaltschaft“.

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Kaplan führte an, dass der Gutachter unter anderem die Zeugenbefragung des Leiters der Mordkommission durch Mitverteidiger Wolfgang Kutsch unberechtigt mit einem Zwischenstatement gestört habe. Die Kammer wies den Antrag nach Beratung aber ab, woraufhin sie sich selbst einen Befangenheitsantrag einhandelte.

Befangenheitsanträge gegen Rechtsmediziner scheinen derzeit in Mode zu sein. Vor wenigen Wochen erst war im Verfahren gegen eine 42-Jährige, die versucht haben soll ihren Schwiegervater mit einer Überdosis Insulin zu vergiften, die Rechtsmedizinerin wegen der Besorgnis der Befangenheit abgelehnt worden — und das bereits zum zweiten Mal in dem Prozess. Hier hatte die Verteidigung gerügt, die Sachverständige habe die Mandantin mit einer falschen Berechnung von Halbwertszeiten belastet. Die Gutachterin hatte den Rechenfehler eingestehen müssen. Über diesen Antrag ist noch nicht entschieden. Der erste war vom Gericht kurz nach Beginn des Prozesses zurückgewiesen worden. Beide Prozesse werden fortgesetzt.