Köln – Als die 30-Jährige am Hansaring in die Stadtbahn steigt, ist die Welt noch in Ordnung. Sie hatte eine Bar besucht, mit ihrem Bruder zu Abend gegessen. Doch auf dem Heimweg hat sie eine schicksalhafte Begegnung mit einem 27-Jährigen, der ihr nach Hause folgt und sie im Hausflur rund anderthalb Stunden lang vergewaltigt. Danach ist nichts mehr in ihrem Leben, wie es war. Am Freitag verurteilte die 13. Große Strafkammer den Mann wegen Vergewaltigung in Tateinheit mit vorsätzlicher Körperverletzung zu sieben Jahren und sechs Monaten Gefängnis.
Der Angeklagte schweigt vor Gericht
Der Angeklagte äußert sich nicht zu den Vorwürfen. „Zugunsten des Angeklagten findet sich nicht viel“, sagt der Vorsitzende Benjamin Roellenbleck bei der Urteilsverkündung. Dabei betont das Gericht die massiven Folgen für die Geschädigte, die sich seit der Tat sozial isoliert, einen Selbstmordversuch vorbereitet hatte, kein Interesse mehr daran hat jemanden kennenzulernen oder eine Beziehung einzugehen.
Der Anklageschrift zu Folge war die Geschädigte am 31. Juli 2021 nach dem Treffen mit ihren Bruder und einer Freundin am Hansaring gegen 5.30 Uhr in die Stadtbahn Richtung Friesenplatz gestiegen. „Sie ist müde und will nur noch nach Hause“, sagte Roellenbleck. In der Bahn habe sich dann aber der Angeklagte zu ihr gesetzt, ihr Komplimente gemacht und gesagt, er habe sich in sie verliebt. Die 30-Jährige habe lediglich gesagt, der 27-Jährige solle ihr nicht böse sein, aber sie sei müde. „Den Angeklagten empfindet sie als nervig und aufdringlich, aber nicht als gefährlich“, sagt der Vorsitzende weiter.
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Eine Fehleinschätzung. Der Mann drängt sich hinter ihr ins Treppenhaus, überwältigt sie und vergewaltigt sie mehrmals in dem Hausflur. Anderthalb Stunden dauert das Martyrium der Frau, die Todesangst erleidet. Als sie ihrem Peiniger irgendwann sagt, dass er sie da gerade vergewaltige, soll der Angeklagte laut Anklageschrift gesagt haben: „Mein Gott bestraft das nicht, weil ich dich liebe.“ Die 30-Jährige darauf: „Dein Gott wird Dich dafür in die Hölle schicken.“ Roellenbleck über den Angeklagten: „Er war in seiner eigenen Welt und glaubte nicht, dass das eine Vergewaltigung ist.“
Zur völlig eigenen Wahrnehmung des 27-Jährigen mag beigetragen haben, dass er vor der Tat einen Mix aus Amphetamin, Kokain, Cannabis sowie Alkohol konsumiert und noch ein Potenzmittel genommen hat. Aus der Einnahme des Potenzmittels folgerte das Gericht jedoch, dass es sich bei der Vergewaltigung um keine spontane Tat gehandelt habe. Wegen des Cocktails an Rauschmitteln schließt das Gericht eine eingeschränkte Schuldfähigkeit nicht aus.
Das Urteil ist nicht rechtskräftig. Verteidiger Sebastian Schölzel kündigte an, Revision einzulegen.



