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Rainer Kippe kämpft für soziale GerechtigkeitEin Rebell steht vor Gericht

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Rainer Kippe

Kämpfer für soziale Gerechtigkeit: Rainer Kippe stand am Mittwoch wegen Hausbesetzung vor dem Amtsgericht.

Köln – Der Zuschauerbereich in Saal 142 im Justizzentrum ist am Mittwoch proppenvoll. Über 30 Menschen haben sich eingefunden, um Rainer Kippe (76) in einem Strafprozess wegen Hausfriedensbruchs zu unterstützen. Kippe ist Sozialarbeiter und Mitglied der Sozialistischen Selbsthilfe Mülheim (SSM). Ihm wird vorgeworfen, am 1. Mai 2019 drei leerstehende Wohnungen im Besitz der Bundesanstalt für Immobilienaufgaben (BImA) in der Ikarosstraße in Ossendorf besetzt zu haben.

Er habe einen „Notstand“ für die obdachlosen, zum Teil schwerkranken älteren Damen abwenden wollen, sagte Kippe. Dass die Wohnungen von der Polizei geräumt worden seien, sei ein Unding gewesen. „Wenn man solche Leute auf die Straße setzt, ist das in meinen Augen Körperverletzung“, wetterte der 76-Jährige vor Gericht. Im Zuschauerbereich brandet da lautstarker Applaus auf.

„Gefahr für Leib und Leben der obdachlosen Frauen“

Kippe schildert, wie er und die SSM sich seit Dezember 2018 wiederholt und vergeblich an die Stadt – unter anderem an Sozialdezernent Harald Rau – gewandt hatten, damit den Seniorinnen eine dauerhafte Bleibe zur Verfügung gestellt werde. Die Stadt sei verpflichtet gewesen, „Gefahr für Leib und Leben der obdachlosen Frauen“ abzuwenden, sagte Verteidiger Dr. Heinrich Comes. Hierbei berief er sich auf die Europäische Sozialcharta sowie auf die Wohnraumschutzsatzung der Stadt, die Wohnungsleerstand untersage. Ferner hätten die Interessen der Frauen an einer Unterkunft die Interessen der Wohnungsbesitzerin am Leerstand der Wohnungen überwogen.

„Es ist nicht zu bestreiten, dass es ein Unding ist, dass die Frauen bei dem Wohlstand und den materiellen Möglichkeiten unserer Stadt auf der Straße leben müssen“, bezog Oberstaatsanwalt Ulf Willuhn Position. Dennoch hätte Kippe statt die Wohnungen zu besetzen, ein Eilverfahren vor dem Verwaltungsgericht anstrengen sollen. Willuhn regte die Einstellung des Verfahrens gegen Geldauflage an. „Sie sind ein unbescholtener Mann“, sagte der Oberstaatsanwalt.

Bereits bei Studentenprotesten aktiv

Doch darauf ließ sich Kippe nicht ein. Es hätte auch nicht zu dem Mann gepasst, der im Juli 2018 gegenüber dieser Zeitung gesagt hatte: „Ich habe unter Ungerechtigkeiten gelitten. Solange ich zurückdenken kann, hat mich das angetrieben.“ Kippe war 1968 einer der Protagonisten bei den Kölner Studentenprotesten. Unter anderem hatte er an der Blockade eines Unigebäudes sowie als treibende Kraft an der Besetzung des Rektorats teilgenommen.

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Zu einer Entscheidung in dem Verfahren kam es am Mittwoch jedoch nicht. Nach der Zeugenvernehmung eines Abteilungsleiters (55) der BImA, der 2019 Anzeige gegen Kippe erstattet hatte, kamen dem Gericht Zweifel an der Rechtmäßigkeit des Strafantrags. Der Mann hatte zuvor gesagt, dass der Verkauf der Wohnungen an die Stadt bereits vor der Besetzung abgeschlossen gewesen sei. Bis zum nächsten Prozesstermin soll nun überprüft werden, ob die BImA am 1. Mai 2019 überhaupt noch Besitzerin der Wohnungen war.