Neue Details in KölnBabysitter aus Zollstock soll auch behindertes Kind missbraucht haben

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Polizisten durchsuchten die Wohnung des Angeklagten im Sommer 2022.

Polizisten durchsuchten die Wohnung des Angeklagten im Sommer 2022.

Als Babysitter soll sich ein   in Zollstock lebender Mann (34) an Kleinkindern vergangen haben. Der Angeklagte soll außerdem mehrere Kinder fotografiert haben. Nun steht er vor Gericht.

Dieses Schreiben im Postkasten ist für viele Eltern ein großer Schock gewesen. Mit Briefkopf vom 13. Juni 2022 versandte die Kölner Polizei ein Schreiben an verschiedene Väter und Mütter, dass ihr Kind möglicherweise Opfer eines sexuellen Missbrauchs sein könnte.

Ein erneuter menschlicher Abgrund

Viele Eltern waren in heller Aufregung, die Ermittler hatten erneut mit einem furchtbaren Tatkomplex zu tun. Thema: „Sexueller Missbrauch von Kindern“. Nach dem „Fall Bergisch Gladbach“ mit brutal missbrauchten Kindern und dem aktuell verhandelten „Fall Wermelskirchen“ mit mutmaßlich grausamen Taten an Babys, tat sich für die Beamten wieder ein menschlicher Abgrund auf.

In Köln-Zollstock hatte es eine Razzia gegeben.

In Köln-Zollstock hatte es eine Razzia gegeben.

Als Babysitter soll sich ein   in Zollstock lebender Mann (34) an Kleinkindern vergangen haben. Der Angeklagte soll außerdem mehrere Kinder fotografiert haben. Zum Beispiel, wenn sie auf der Toilette saßen. Weitere Bilder zeigen Kleinkinder mit teilweise entkleidetem Oberkörper. Die Fotos beschlagnahmten die Ermittler. „Die Polizei wird sich mit Ihnen in Verbindung setzen, um die Betreuungssituation genau zu beleuchten und auf dieser Grundlage einschätzen zu können, ob ihre Kind beziehungsweise ihre Kinder möglicherweise Opfer des Beschuldigten geworden sein könnten. Bis dahin möchten wir Sie bitten, von eigenen Befragungen abzusehen“, hieß es in dem Polizeischreiben an die Eltern.

Es ist fest davon auszugehen, dass die Polizei sich mehrfach bei Eltern meldete und das weitere Vorgehen besprochen hat. Ging es zunächst um vier Missbrauchsfälle, geht die Anklage nun von 37 Fällen aus. Und die betroffenen Eltern werden den Schock des ersten Briefes und der Missbrauch ihres Kindes gewiss noch nicht verkraftet haben. Zumal der Prozess auch noch ansteht und auch dies eine große Belastung sein wird.

Schwerer sexueller Missbrauch von Kindern

Die Kölner Staatsanwaltschaft listet in ihrer 54 -seitigen Anklage genau 37 Fälle auf. Dabei geht es um schweren sexuellen Missbrauch von Kindern, Vergewaltigung, Besitz und Herstellung von Kinderpornografie. Opfer sollen laut Anklage sieben Jungen und 15 Mädchen sein. Das ältere Kind ist sieben Jahre alt, das Jüngste eineinhalb Jahre. Laut Anklage soll sich der Festgenommene auch an einem behinderten Kind vergangen haben. Nach Ansicht der Staatsanwaltschaft soll der 34-jährige Grafik-Kommunikationsdesigner in Sicherheitsverwahrung kommen und damit nicht am Ende einer verhängten Strafe freikommen.

Als Tatorte werden die eigene Wohnung, eine Wohnung, in der der Mann als Babysitter agierte, das Feriendomizil der Eltern und weitere Räume genannt. Auch die Räume einer Elterninitiative werden in der Anklage genannt. Wo dieser Tatort gewesen sein soll, teilten die Behörden zunächst nicht. Der 34-jährige soll nicht nur als Babysitter gearbeitet haben, er soll auch in drei Kölner Kindertagesstätten als Springer tätig gewesen sein. Nach Angaben aus Justizkreisen zum Beispiel in einem Kindergarten an der Flora. In dieser Einrichtung soll es auch zum Missbrauch gekommen sein, ist in der Anklage nachzulesen. Der Mann war seit Mitte Juni 2021 von der „pme Familienservice GmbH“ aus Berlin als geringfügig Beschäftigter in verschiedene Kinderbetreuungseinrichtungen vermittelt worden.

Datenspürhunde eingesetzt

Nach Bekanntwerden der Vorwürfe wurde die Wohnung des Mannes in Zollstock tagelang von Beamten auf den Kopf gestellt. Eingesetzt wurden auch Datenspürhunde, die für die Beweissicherung von Festplatten, Sticks und anderen Computerutensilien ausgebildet sind. Das ähnliche Prozedere lief auch in einer Düsseldorfer Wohnung, teilte die Staatsanwaltschaft mit. In diesen Räumen soll sich der Angeklagte ebenfalls aufgehalten haben. Ob es auch dort zu einem Missbrauch kam, wird einer von vielen Fragen sein, die Gericht, Anwälte, Staatsanwaltschaft und Eltern im kommenden Prozess stellen werden.

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