Der Angriff auf einen Schausteller am Wiener Platz vor zwei Jahren wird nicht vor dem Amtsgericht Köln verhandelt. Das Verfahren wurde gegen Geldauflagen eingestellt.
Übergriff am Wiener PlatzAmtsgericht Köln stellt Verfahren gegen Schausteller ein

Um die Vergabe der Deutzer Kirmes ging es bei dem Übergriff am Wiener Platz vor zwei Jahren, wegen dem vier Personen angeklagt waren.
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Rund zwei Monate vor dem mit Spannung erwarteten Urteil des Oberlandesgerichts Düsseldorf (OLG) im Vergabestreit um die Deutzer Kirmes hat das Amtsgericht Köln ein damit in Zusammenhang stehendes Verfahren eingestellt. Am kommenden Freitag, 20. Februar, hätte die Hauptverhandlung stattfinden sollen. Doch wie die Rundschau erfuhr, wurde der Termin abgesagt. „Das Verfahren wurde gemäß Paragraph 153a der Strafprozessordnung gegen Zahlung von Geldauflagen vorläufig eingestellt“, sagte Philipp Benz, Sprecher des Amtsgerichts Köln, auf Anfrage.
Angeklagt waren vier Personen aus dem Umfeld der Gemeinschaft Kölner Schausteller (GKS), darunter drei Männer und eine Frau. Bei einem von ihnen soll es sich um ein Vorstandsmitglied der GKS handeln. Laut Anklageschrift ging es in dem Prozess um gravierende Vorwürfe: Beleidigung, Bedrohung, versuchte Nötigung, versuchte Körperverletzung sowie gefährliche Körperverletzung (die Rundschau berichtete). Dennoch stimmte das Amtsgericht einer vorläufigen Einstellung zu. Für zwei Beschuldigte sei eine Geldauflage in Höhe von jeweils 800 Euro festgesetzt worden, für die beiden anderen Beschuldigten seien es jeweils 400 Euro, sagte Benz. Sofern sie die geforderten Summen in der festlegten Frist von maximal sechs Monaten vollständig bezahlen, werde das Verfahren endgültig eingestellt.
Amtsgericht Köln verhängt Geldauflagen gegen Schausteller nach Übergriff am Wiener Platz
Der Paragraph 153a Strafprozessordnung dient dazu, die Justiz von minderschweren Fällen zu entlasten. Mit Zustimmung der Staatsanwaltschaft und der Beschuldigten kann das Gericht ein Verfahren vorläufig einstellen, wenn die Schwere der Schuld dem nicht entgegensteht und die Auflagen geeignet sind, „das öffentliche Interesse an der Strafverfolgung zu beseitigen“. Der Vorteil für die Beschuldigten ist, dass sie sich bei Zahlung der Geldauflage keiner öffentlichen Hauptverhandlung stellen müssen und sie keinen Eintrag ins Führungszeugnis erhalten, also nicht vorbestraft sind.
Angeklagt waren die vier Beschuldigten wegen eines Vorfalls, der sich am 23. Februar 2024 gegen 17.30 Uhr auf einer kleinen Kirmes am Wiener Platz zugetragen haben soll. Laut Anklageschrift sollen vier Personen aus dem Umfeld der GKS den Leverkusener Kirmes-Unternehmer Wilfried Hoffmann und seinen Sohn verbal und physisch bedroht haben (wir berichteten).
Sie bedrängten Hoffmann, der in seinem Auto saß, und versuchten auch, Hoffmanns Sohn einzuschüchtern, der an einem Autoscooter im Kassenhäuschen saß. Ziel der Aktion war laut Staatsanwaltschaft, Hoffmann dazu zu bringen, seine Bewerbung für die Deutzer Kirmes zurückzuziehen. Ein Unbeteiligter, der den Streit schlichten wollte, bekam von einem der vier Beschuldigten einen Faustschlag ins Gesicht und erlitt eine Platzwunde.
Oberlandesgericht Düsseldorf entscheidet im April über Vergabe der Deutzer Kirmes
Jahrzehntelang hatte die GKS das lukrative Volksfest in Deutz ausgerichtet. Doch im Herbst 2023 hatte sich mit Hoffmann erstmals ein Konkurrent um die Ausrichtung der Deutzer Kirmes beworben. Das Ordnungsamt gab Hoffmann den Zuschlag. Gegen diese Vergabe klagte die GKS erfolgreich vor dem Verwaltungsgericht Köln. Daraufhin musste die Stadt Köln die Deutzer Kirmes ein zweites Mal ausschreiben.
Hoffmann bewarb sich erneut – und bekam daraufhin am Wiener Platz „Besuch“, der ihm seine Bewerbung ausreden wollte. Hoffmann zeigte die Angreifer an. Drei Tage nach dem Übergriff entschied das Los zu seinen Gunsten: Hoffmann durfte 2024 die Oster- und die Herbstkirmes ausrichten.
Danach wollte die Stadt Köln die Konzession für die Deutzer Kirmes für fünf Jahre, von 2025 bis 2029, vergeben. Im Auswahlverfahren wählte sie das Konzept der GKS als bestplatziertes aus. Dagegen legte Hoffmann Beschwerde bei der Vergabekammer der Bezirksregierung ein. Dabei bezog er sich ausdrücklich auf den Übergriff am 23. Februar 2024 auf dem Wiener Platz. Er argumentierte, die GKS sei als Bieter nicht zuverlässig. Dem folgte die Vergabekammer aber nicht. Daraufhin rief Hoffmann im Juli 2025 das OLG an. Wegen des laufenden Rechtsstreits ist bereits die Oster- und Herbstkirmes 2025 ausgefallen, auch dieses Jahr wird deshalb an Ostern kein Volksfest in Deutz stattfinden. Erst nach der Entscheidung des OLG könnten im Herbst 2026 wieder Fahrgeschäfte und Buden auf der Deutzer Werft aufgebaut werden.

