Die Stadt Köln prüft zurzeit, wer den Weihnachtsmarkt am Dom 2026 bis 2030 ausrichten darf. Sollte ein unterlegener Bieter klagen, droht der Markt in diesem Jahr ganz auszufallen.
Vergabe für 2026Stoppt Klage den Weihnachtsmarkt am Kölner Dom?

Der Weihnachtsmarkt auf dem Roncalliplatz vor dem Kölner Dom.
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Der Weihnachtsmarkt auf dem Roncalliplatz ist einer der meistbesuchten in Deutschland und ein touristisches Aushängeschild für Köln: Jedes Jahr genießen bis zu fünf Millionen Menschen aus dem In- und Ausland den Budenzauber am Dom.
Doch ob der Markt in diesem Jahr stattfinden kann, ist mehr als fraglich. Zum einen ist unklar, ob der Weihnachtsmarkt wegen der bevorstehenden Sanierung der darunterliegenden Tiefgarage am Dom eingeschränkt oder ganz abgesagt werden muss (wir berichteten). Untersuchungen dazu stehen noch aus. Zum anderen könnte das Vergabeverfahren scheitern.
Nach einer verpatzten Ausschreibung im August 2025, die wegen Fehlern im Ausschreibungstext aufgehoben wurde, hat die Stadt Köln die Dienstleistungskonzession für den Weihnachtsmarkt in den Jahren 2026 bis 2030 Ende November ein zweites Mal ausgeschrieben. Abgabefrist war am 19. Dezember, der Auswahlprozess läuft zurzeit.
Wie viele Bieter sich beworben haben, will die Stadt nicht sagen. „Zur Anzahl der eingegangenen Bewerbungen darf vor Bekanntgabe des Ergebnisses an die unterlegenen Bieter keine Aussage getätigt werden“, erklärte ein Stadtsprecher.
Neues Auswahlverfahren für Weihnachtsmärkte geplant
Um das Vergabeverfahren zu beschleunigen, wird die Stadt nach Rundschau-Informationen auf eine Findungskommission, in der auch Politiker vertreten sind, verzichten. Bislang war es bei der Vergabe von Weihnachtsmarkt-Konzessionen über fünf Jahre in Köln üblich, dass ein Gremium aus Vertretern des Stadtrats, der Bezirksvertretung Innenstadt und der Stadtverwaltung die eingegangenen Bewerbungen anhand eines Kriterienkatalogs bewertet. Der Bestplatzierte erhält den Zuschlag.
Die Frage, wer mit der Durchführung des Weihnachtsmarkts am Dom beauftragt wird, werden jetzt nur noch Vertreter der Stadt entscheiden. Dafür gab es am Montagabend im Verwaltungsausschuss des Stadtrats in nicht-öffentlicher Sitzung grünes Licht. SPD und CDU stimmten dafür, Grüne, Linke und Volt enthielten sich. Der Ausschuss beauftragte außerdem die Stadtverwaltung, „für gleichartige Konzessionsverfahren ein zukünftiges Auswahlverfahren unter Einbeziehung politischer und gesellschaftlicher Maßgaben zu entwickeln“. Sie soll auch einen Vorschlag machen, wer in Zukunft den Findungskommissionen für solche Vergaben angehören soll.
Der Stadtsprecher betonte auf Nachfrage: „Die Stadt Köln hat alles Notwendige unternommen, um ein diskriminierungsfreies Vergabeverfahren zu gewährleisten. Der aktuelle Zeitplan sieht einen Zuschlag im ersten Quartal 2026 vor.“ Das solle gewährleisten, „dass alle Bieterinnen und Bieter genügend Zeit haben, Verträge und weitere Vereinbarungen mit Handwerkern, Händlern und Gastronomen abzuschließen. So soll sichergestellt werden, dass auch im Jahr 2026 ein Weihnachtsmarkt stattfinden kann.“
Parallelen zur Deutzer Kirmes, die schon zweimal ausgefallen ist
Wie groß die Gefahr ist, dass der Markt am Dom ausfallen könnte, zeigt das Beispiel der Deutzer Kirmes. Wegen eines langwierigen Rechtsstreits um die Vergabe, der im April vor dem Oberlandesgericht (OLG) Düsseldorf verhandelt wird, ist das Volksfest bereits im Frühjahr und Herbst 2025 ausgefallen und wird auch in diesem Jahr an Ostern nicht stattfinden.
Sollten auch beim Weihnachtsmarkt am Dom unterlegene Bieter bei der Vergabekammer Rheinland Beschwerde einlegen und gegebenenfalls das OLG anrufen, käme eine finale Gerichtsentscheidung womöglich nicht mehr in diesem Jahr zu Stande. Dann fiele der Markt ins Wasser – was für Köln eine Riesenblamage und erhebliche wirtschaftliche Einbußen bedeuten würde.
Die früher getätigte Aussage, im Falle eines laufenden Rechtsstreits könne die Stadt den Weihnachtsmarkt notfalls interimsweise für ein Jahr an den bisherigen Bieter – also die Kölner Weihnachtsgesellschaft (KW) – vergeben, lässt sich offenbar nicht halten. Aus dem Rathaus verlautete: Auch bei einer solchen Interimsvergabe gelte das Wettbewerbsprinzip. Demnach müsste die Stadt auch hier einen Bieterwettbewerb durchführen. Eine freihändige Vergabe scheide aus.
Wie berichtet, war die KW aus der ersten Ausschreibung, an der dem Vernehmen nach sechs Bieter teilgenommen hatten, als Bestplatzierter hervorgegangen. Doch die Stadt erteilte ihr nicht den Zuschlag, sondern hob die Ausschreibung auf. Dagegen legte die KW Beschwerde bei der Vergabekammer Rheinland ein. Das Ergebnis steht noch aus.

