Köln – Die Stadt Köln hat gegen acht Beschäftigte der Bühnen jeweils ein Bußgeld von 250 Euro verhängt sowie teils arbeitsrechtliche Maßnahmen eingeleitet, weil sie gegen die Corona-Schutzverordnung verstoßen haben. Es geht dabei um das Verhalten der Beteiligten rund um die Generalprobe am 10. April im Staatenhaus für das Stück „Die Götterdämmerung für Kinder“. Um welche arbeitsrechtlichen Maßnahmen es sich genau handelt, erklärte die Stadt am Dienstag nicht. Laut Sprecherin können es unter anderem mündliche oder schriftliche Verwarnungen, eine Abmahnung oder ein Eintrag in die Personalakte sein.
Bei den acht Personen handelt es sich laut Stadt um Beschäftigte der Bühnen Köln, das eigenbetriebsähnliche Unternehmen der Stadt organisiert den Spielbetrieb von unter anderem Oper und Schauspiel.
Unverständnis im Rathaus
Wie berichtet, sollen einige Mitarbeiter nach der Generalprobe vor dem Staatenhaus noch mehrere Gläschen Alkohol genommen haben. Als das Ordnungsamt gegen 21.45 Uhr vorfuhr, sollen nach Rundschau-Informationen mehrere Gäste ins Staatenhaus geflüchtet sein und die Tür hinter sich zugezogen haben – trotzdem stellte das Ordnungsamt acht Personen zur Rede. Sie sollen sich dabei alles andere als kooperativ verhalten haben. Eine Opern-Sprecherin betonte aber, alle Schutzmaßnahmen hätten gegolten.
Im Rathaus sorgte das Verhalten damals für viel Unverständnis, unter anderem hieß es mit Blick auf die Ausgangsbeschränkung der Bürger in Corona-Zeiten: „Das kann man niemandem vermitteln. Wir schränken die Freiheit der Bürger ein und die machen Party.“ Die Mitarbeiter hätten eine Vorbildfunktion zu erfüllen.
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Und Kulturdezernentin Susanne Laugwitz-Aulbach sagte: „Die Vorgänge werden dezidiert stadtintern untersucht. Ebenso habe ich alle Kolleginnen und Kollegen noch einmal aufgerufen, sämtliche Coronaschutzregeln strengstens einzuhalten.“ Die Stadt kündigte damals an, dass das Personalamt arbeits- und disziplinarrechtliche Maßnahmen prüfe.
In einer vorherigen Version des Artikels stand, dass auch Musiker des Gürzenich-Orchesters ein Bußgeld zahlen mussten oder arbeitsrechtliche Maßnahmen hinnehmen mussten. Das stimmt nicht, sie waren zwar vor Ort und wurden danach befragt, bekamen aber keine Strafe. Wir bitten, den Fehler zu entschuldigen.



