Bei Corona-Absage1. FC Köln muss Karten nicht zurück erstatten

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Rheinenergiestadion

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Köln – Ausverkauft bis auf wenige Restkarten ist das Heimspiel des 1. FC Köln am Samstag gegen Mainz 05. Erhalten die Kartenkäufer und Dauerkarteninhaber ihr Geld zurück, jetzt wo es zu einem Geisterspiel kommt?

In den „Allgemeinen Geschäftsbedingungen für Erwerb und Nutzung von Tageskarten“ des FC steht unter Punkt 3: „Dem Kunden steht kein gesetzliches Widerrufsrecht zu.“ Für den Fall eines „Geisterspiels“ heißt es aber unter Punkt 8.2: „. . . findet ein Heimspiel, z.B. infolge . . . einer Entscheidung einer zuständigen Behörde, . . . vollständig unter Ausschluss der Öffentlichkeit statt, und führt dies dazu, dass der Kunde sein Besuchsrecht nicht ausüben kann, wird der 1. FC Köln dem Kunden . . . den Ticketpreis erstatten.“

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Weiter heißt es jedoch: „Der Kunde kann jedoch . . . keine Erstattung verlangen, wenn der 1. FC Köln den Zuschauerausschluss nicht zu vertreten hat.“ Von Vereinsseite hieß es, man wolle versuchen, „im Sinne der Fans zu handeln“. (EB)

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