Kartellverfahren entschiedenPreise für Musikinstrumente abgesprochen

Lesezeit 2 Minuten
Akten Symbolbild

Symbolbild

Bonn – Mehrere Hersteller von Musikinstrumenten und zwei Handelsunternehmen haben über Jahre hinweg Preise abgesprochen. Das Bundeskartellamt hat Geldbußen gegen Yamaha, Roland und Fender, die Unternehmen Music Store und Thomann sowie gegen verantwortliche Mitarbeitende von insgesamt rund 21 Millionen Euro verhängt. Herstellern und Händlern wirft das Kartellamt vor, Mindestverkaufspreise abgesprochen zu haben (vertikale Preisbindung), den Händlern untereinander zudem Preisabsprachen in 13 Fällen (horizontale Preisabsprachen).

Eingeleitet wurde das Verfahren nach Hinweisen aus dem Markt mit einer Durchsuchung im April 2018. Erste Absprachen gab es laut Kartellamt bei Yamaha bereits 2005, bei Fender zumindest ab 2011.

„Hersteller und Händler von Musikinstrumenten haben über Jahre hinweg systematisch darauf hingewirkt, den Preiswettbewerb gegenüber den Endverbrauchern einzuschränken“, sagte Andreas Mundt, Präsident des Bundeskartellamtes, am Donnerstag. Er betonte, die Behörde sende mit den verhängten Bußgeldern nicht nur an die betroffenen Unternehmen, sondern auch an die gesamte Musikinstrumenten-Branche das klare Signal, dass Verstöße gegen das Verbot der Preisbindung und von Preisabsprachen nicht toleriert würden.

Zwischen den drei Instrumentenherstellern und den Händlern bestand laut Kartellamt das Einvernehmen, die Mindestpreis-Vorgaben der Hersteller, die zwischen dem Einkaufspreis und der unverbindlichen Preisempfehlung der Hersteller lagen, umzusetzen. Diese Mindestpreise wurden kommuniziert. Wurden sie unterschritten, kontaktierten die verantwortlich handelnden Mitarbeiter von Yamaha, Roland und Fender mehrfach Thomann und Music Store und forderten die Händler auf, ihre Verkaufspreise anzupassen, was in vielen Fällen auch geschah. In vereinzelten Fällen wurden auch Sanktionen wie Lieferstopp oder Konditionenkürzung angedroht beziehungsweise verhängt.

Diese Mindestpreise betrafen nicht alle Produkte. Oft umgingen die Händler sie auch, etwa durch die Bündelung mehrerer Produkte zu einem Gesamtpreis, so das Kartellamt. Gleichwohl hätten Thomann und Music Store durch Beschwerden bei Yamaha, Roland und Fender die Einhaltung von Mindestpreisen durch andere Musikinstrumenten-Fachhändler gefordert. Zum Teil sei dies als Reaktion auf Beschwerden über zu niedrige eigene Preise erfolgt.

Zudem, so das Kartellamt, habe es zwischen Dezember 2014 und April 2018 in 13 Fällen Absprachen über Preiserhöhungen für einzelne Musikinstrumente beziehungsweise ergänzende Produkte zwischen Thomann und Music Store gegeben.

Bei der Bußgeldfestsetzung berücksichtigte das Kartellamt, dass die fünf betroffenen Unternehmen bei der Aufklärung der Absprachen mit der Behörde umfassend kooperiert hätten – Music Store freilich nur im Verfahren wegen vertikaler Preisbindung. Das Verfahren wurde laut Kartellamt einvernehmlich beendet – das ist ein sogenanntes Settlement. Die Bußgeldbescheide sind rechtskräftig.

Rundschau abonnieren