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DienststellenDatenschutzbedenken wegen Whatsapp in NRW

Lesezeit 3 Minuten
Der Messengerdienst Whatsapp ist mit Abstand der in Deutschland am häufigsten genutzte Online-Kommunikationsdienst - Datenschützer mahnen jedoch eine umsichtige Nutzung an. (Symbolbild)

Der Messengerdienst Whatsapp ist mit Abstand der in Deutschland am häufigsten genutzte Online-Kommunikationsdienst - Datenschützer mahnen jedoch eine umsichtige Nutzung an. (Symbolbild)

Die Nutzung von Whatsapp in NRW-Dienststellen und bei Stromversorgern verstößt laut Datenschutzbericht gegen den Datenschutz.

Dienststellen in Nordrhein-Westfalen müssen nach Einschätzung der Landesdatenschutzbeauftragten Bettina Gayk auf die Nutzung von Whatsapp in der Mitarbeiter- und Bürger-Kommunikation verzichten. „Das Kernproblem bei Whatsapp ist das Auslesen von Adressbüchern“, sagte Gayk am Dienstag bei der Vorstellung des neuen Datenschutzberichts in Düsseldorf. Die App registriere sämtliche Kontakte im Handy, auch wenn diese selbst gar kein Whatsapp nutzen wollen.

Beschwerden und Alternativen in der Polizei

Aus der NRW-Polizei waren verschiedene Beschwerden an Gayk herangetragen worden. Dort würden in vielen Dienststellen Anfragen und Mitteilungen zur Veränderung von Dienstplänen über Whatsapp ausgetauscht. Auch werde der Messengerdienst genutzt, um über Krankmeldungen zu informieren. Beamte, die nicht mitmachten, blieben von dienstlichen Informationen weitgehend ausgeschlossen.

„Das kann eigentlich so nicht richtig sein“, kritisierte Gayk und mahnte, eine vorhandene polizeieigene App zu nutzen. Die Landesdatenschutzbeauftragte habe das Innenministerium auf das Whatsapp-Problem hingewiesen, bislang aber noch keine Reaktion erhalten: „Ich erwarte eigentlich, dass der Innenminister seinen Beschäftigten sagt, das ist kein Mittel für den Dienstgebrauch“, forderte Gayk.

Whatsapp-Nutzung durch Stromversorger kritisiert

Kritisch sehen die Datenschützer auch, dass etliche Stromversorger in NRW es mittlerweile ihren Kunden ermöglichen, Zählerstände über Whatsapp mitzuteilen. Eingegangen war die Beschwerde einer Bürgerin, die den Zählerstand ihres Stromkastens per Whatsapp an eine handschriftlich notierte Mobilfunknummer schicken sollte, die auf einem Mitteilungszettel der Stadtwerke hinterlegt worden war.

„Man kann Kunden nicht zur Nutzung so einer App zwingen“, monierte Gayk. Nachdem die Landesdatenschutzbeauftragte interveniert hatte, verzichteten Stadtwerke auf den weiteren Whatsapp-Einsatz – obwohl sie ihn selbst weiterhin für unproblematisch hielten. Inwieweit auch andere Strom-, Wasser- und Gas-Versorger von dieser Praxis abrücken, bleibt unklar.

Auch in der Auseinandersetzung mit privaten Unternehmen versuchten Gayk und ihr Team, das Recht von Bürgern an ihren Daten zu verteidigen und eine wachsende digitale Gutgläubigkeit zurückzudrängen. Als einen Fall, der sie „sehr beschäftigt“ habe, markierte Gayk die Auseinandersetzung mit dem Wohnungskonzern Vonovia. Dabei ging es um smarte Rauchwarnmelder, die in den Wohnungen verbaut wurden und auch das Raumklima erfassen sollten. „Darüber haben sich viele Mieter aufgeregt – und wie wir meinen, durchaus zurecht, so Gayk.

Einwilligung bei Klimadaten von Vonovia durchgesetzt

Es sei gelungen, Vonovia davon zu überzeugen, dass die Klimamonitoring-Funktion nur nach ausdrücklicher Einwilligung des Mieters eingeschaltet werden darf. Gayk stellte klar: „Das Einbauen können wir nicht verhindern, wir können immer nur die Datenverarbeitung verbieten.“

Welche Blüten die Künstliche Intelligenz im Geschäftskontakt zu Kunden zunehmend treibt, zeigte ein weiterer spektakulärer Fall der Landesdatenschutzbeauftragten. Ein Callcenter hatte eine „Emotionserkennungssoftware“ eingesetzt, die nicht nur die Gemütsverfassung der Mitarbeiter errechnen konnte, sondern auch das emotionale Level der nichtahnenden Anrufer anzeigte. Die Praxis wurde beendet, ein Bußgeld wird verhängt.

Der Verkauf von Standortdaten hielt die Datenschützer ebenso in Atem. So ging man gegen den Anbieter „WetterOnline“ vor, der den Abfluss von Nutzerdaten zunächst bestritten hatte. „Wir werden auch da ein Bußgeldverfahren prüfen“, kündigte Gayk an. Sie machte deutlich, dass es heute ziemlich einfach sei, den Standort einer Person einzugrenzen. Wenn sich ein Handy an bestimmten Orten zu bestimmten Zeiten immer wieder einlogge, könne man Wohnort und Bewegungsradius sehr genau einkreisen.

Die umstrittene neue Zusammenarbeit der schwarz-grünen Landesregierung mit dem US-Softwareriesen Microsoft bei der Schulung von rund 200.000 Lehrkräften in Künstlicher Intelligenz findet Gayk aus ihrem Blickwinkel nicht zu beanstanden.