Rund eine Woche nach der Festnahme von zwei Iranern in Castrop-Rauxel verdichten sich die Hinweise auf einen geplanten islamistischen Anschlag. Ins Visier geraten dabei zunehmend die Behörden in NRW. Haben sie die Gefahr erkannt, richtig gedeutet und konsequent bekämpft?
Fall Castrop-RauxelWurde die Terrorgefahr unterschätzt?

Spezialkräfte der Feuerwehr in Schutzanzügen nach dem Einsatz in Castrop-Rauxel.
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Am Montag sickerten immer mehr Informationen über die Gefährlichkeit zweier Männer durch, die in Castrop-Rauxel offenbar einen Terroranschlag planten. Laut Landesregierung muss man davon ausgehen, dass zwei iranische Brüder, 32 und 25 Jahre alt, „gemeinsam planten, eine unbestimmte Anzahl von Menschen durch den Einsatz von Giftstoffen zu töten“. Gleichzeitig sehen sich Sicherheitskräfte, Justiz und Verantwortliche im Maßregelvollzug mit unangenehmen Fragen konfrontiert.
Warum reagierte NRW erst Tage nach der Terror-Warnung?
Am 30. Dezember 2022 erreicht das Bundeskriminalamt (BKA) „im Rahmen des internationalen Nachrichtenaustausches“ – gemeint ist wohl eine Nachricht der US-Bundespolizei FBI – die Information, dass ein Nutzer des Messenger-Dienstes Telegram in Deutschland in der Silvesternacht Menschen mit Gift töten wolle. Am 6. Januar erfährt das BKA ergänzend, dass der Verdächtige den Anschlag nicht durchführen konnte, weil er das Gift noch nicht hatte. Er halte aber an den Plänen fest. Am 7. Januar teilt der 32-jährige Verdächtige dann seinem 25-jährigen Bruder in einem Chat mit, dass er nun das zum Giftmischen benötigte „Eisenpulver“ habe.
Erst am 6. Januar kann die IP-Adresse des Telegram-Nutzers dem 32-Jährigen in Castrop-Rauxel zugeordnet werden. Das Landeskriminalamt informiert die Zentralstelle Terrorismusverfolgung des Landes NRW beim Generalstaatsanwalt in Düsseldorf darüber am 7. Januar. Das bedeutet also: Es dauert neun Tage, bis die Landesbehörden nach der FBI-Warnung eine konkrete Spur zu einem Verdächtigen haben.
NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) sagt am Montag im Rechtsausschuss des Landtags, er selbst habe am späten Abend des 7. Januar erstmals davon erfahren, dass eine Durchsuchung bei dem 32-jährigen Verdächtigen bevorstehe. SPD-Rechtsexperte Hartmut Ganzke erklärt nach der Sitzung, die NRW-Regierung habe viele Fragen offengelassen. „Bereits am 30. Dezember gab es erste Hinweise auf mögliche Anschlagspläne. Wann erfuhr das NRW-Innenministerium erstmals davon, und wieso kommunizierten Innen- und Justizminister hier offenbar zunächst nicht miteinander? Gab es eine sogenannte WE-Meldung (Wichtiges Ereignis) und an wen wurde diese gesteuert?“
Wurden bei der Durchsuchung zunächst Beweise übersehen?
In der Nacht vom 7. auf den 8. Januar sowie am 9. Januar durchsuchen Polizisten die Wohnung des 32-jährigen in Castrop-Rauxel beziehungsweise zwei Garagen dieses Mannes. Die Staatsanwaltschaft lässt darüber hinaus am 8. Januar das Zimmer des 25-jährigen Bruders in einer Hagener Maßregelvollzugsklinik durchsuchen. Gift für einen Terroranschlag finden die Beamten in der Wohnung und den Garagen aber nicht, obwohl es der beschuldigte 32-Jährige laut dem Chat mit seinem Bruder zu diesem Zeitpunkt schon haben soll.
Am Donnerstag, 12. Januar, werden Wohnung und Garagen in Castrop-Rauxel erneut durchsucht. „Hierbei wurden weitere Beweismittel, deren Untersuchung andauert, sichergestellt“, teilt die Generalstaatsanwaltschaft Düsseldorf am Montag mit. Die Frage, ob es sich dabei um Stoffe zur Giftherstellung handelte, beantwortet sie nicht.
Das ARD-Hauptstadtstudio berichtet jedoch mit Berufung auf Sicherheitskreise, es seien tatsächlich solche Substanzen gefunden worden. Was zu der Frage führt: Wurde am Wochenende davor nur oberflächlich gesucht? Die Staatsanwaltschaft spricht von „besonderen Sicherheitsvorkehrungen“ bei der ersten Durchsuchung, die eine zweite Durchsuchung nötig gemacht habe. Damit ist wohl gemeint, dass die Ermittelnden in ihren Schutzanzügen Probleme hatten, sich alles genau anzusehen.
Darf sich ein wegen versuchten Mordes Verurteilter nach kurzer Zeit frei bewegen?
Der 25-jährige Terrorverdächtige wurde 2019 wegen versuchten Mordes zu sieben Jahren Haft verurteilt. Er hatte in Dortmund einen Ast auf eine Autobahn geworfen und damit einen schweren Unfall verursacht. Der alkoholsüchtige Iraner kam zunächst in Dortmund und Werl in Haft, Anfang 2020 dann in die Forensik in Marsberg, später in diverse Maßregelvollzugskliniken. Als Patient soll er nach Informationen unserer Redaktion weit mehr als 100-mal Ausgang gehabt haben, in einigen Fällen auch unbegleitet. Er durfte wiederholt außerhalb der Klinik übernachten.
„Wieso wurde einem wegen versuchten Mordes verurteilten Täter bereits nach rund drei Jahren in einer erheblichen Zahl von Fällen Ausgang gewährt, zum Teil sogar mit mehrtägigen Übernachtungsmöglichkeiten außerhalb der Maßregelvollzugseinrichtung?“, fragt am Montag der SPD-Abgeordnete Hartmut Ganzke. Die Landespolitik dürfte sich nun also auch mit Lockerungen im Maßregelvollzug beschäftigen.
Weniger „Gefährder“, aber nicht weniger Gefahr
Dass in letzter Zeit oft der Eindruck entstanden ist, die Gefahr islamistischer Terroranschläge in Deutschland sei weitgehend gebannt, hat auch damit zu tun, dass die Zahl der sogenannten Gefährder – also der Islamisten, denen die Polizei schwere, politisch motivierte Gewalttaten bis hin zu Terroranschlägen zutraut – seit Jahren sinkt. Waren es 2018 noch mehr als 774 „Gefährder“, von denen sich 450 in Deutschland aufhielten, so zählen die Sicherheitsbehörden inzwischen weniger als 530 Islamisten, die so eingeschätzt werden.
Auch das vom Verfassungsschutz erhobene islamistisch-terroristische Personenpotenzial schrumpft. Zählten 2021 noch 1950 Menschen zu dieser Kategorie, so sind es aktuell knapp 1800, die als gewalttätig beziehungsweise gewaltbereit eingestuft werden. (dpa)
Zugang zu Gift
Nach dem Verdachtsfall des islamistisch motivierten Giftstoffanschlags in Castrop-Rauxel fordert die FDP, den Zugang zu potenziellen Biowaffen deutlich zu erschweren. Die nordrhein-westfälische Landesregierung müsse sich dafür engagieren, verlangte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion, Marc Lürbke, am Donnerstag in Düsseldorf. „Es erschließt sich mir nicht, warum man privat einfach im Online-Handel mehrere Hundert Giftsamen bestellen kann“, sagte der innenpolitische Sprecher der FDP-Landtagsfraktion in NRW, Marc Lürbke (Foto). Daher solle eine Meldepflicht geprüft werden. (dpa)
Was folgt nun?
Am morgigen Mittwoch tagt der Rechtsausschuss des Landtags erneut zu dem Thema, am Donnerstag steht dann der Anti-Terror-Einsatz auch auf der Agenda des für polizeiliche Dinge zuständigen Innenausschusses des Landtags. Für Ende der Woche sind zudem laut Generalstaatsanwaltschaft Haftprüfungstermine angesetzt. (dpa)
Was meinen Sie?
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