NRW-Justizminister Limbach schildert im Rechtsausschuss neue Details zur Flucht aus dem Gefängnis: Sie klingen abenteuerlich, werfen aber vor allem Sicherheitsfragen auf.
Hollywoodreifer Ausbruch aus JVA„Spiderman“ und die durchgefeilten Gitter

Ein 35 Jahre alter Mann ist am 30. August aus der JVA in Duisburg-Hamborn geflohen. Nachdem er auf das Dach der JVA klettern konnte, soll er auf diesen Baum an der Körnerstraße außerhalb des JVA-Geländes gesprungen und anschließend heruntergeklettert sein.
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Der Name der Comicfigur stand auf einer Kopie seines Urteils, das in seiner Zelle gefunden wurde. Zweimal hatte der Gefangene den eigenen Namen durchgestrichen. Daneben kritzelte er: „Spiderman“. Nun bekommt dieser Spitzname eine Bedeutung, die selbst für eine Räuberpistole ungewöhnlich wäre. Der 35-jährige Untersuchungshäftling soll sich am 30. August durch eine Öffnung gezwängt, an der Außenfassade eines Gefängnisses nach oben gehangelt und vom Dach aus über einen Baum in die Freiheit gesprungen sein. Von ihm fehlt weiterhin jede Spur.
Nach dem spektakulären Ausbruch aus der Justizvollzugsanstalt (JVA) Duisburg hat NRW-Justizminister Benjamin Limbach (Grüne) am Mittwoch im Rechtsausschuss des Landtags neue Details genannt. Demnach hatte der Nachtdienst die Flure im Gefängnis zuletzt um 00.48 Uhr kontrolliert. Gegen 3.20 Uhr hörten die Beamten ungewöhnlich laute Geräusche und vermuteten zunächst eine Auseinandersetzung. Dann riefen mehrere Männer aus ihren Fenstern, der „Serbe“ habe es geschafft.
Die Bediensteten eilten zum Haftraum des serbischen Serieneinbrechers Sasa D.. Der saß seit dem 10. Februar in Untersuchungshaft. Zunächst kamen die JVA-Mitarbeiter nicht in die Zelle des Mannes. Hinter der Tür stand ein Schrank, der beiseitegeschoben werden musste. Der Häftling war verschwunden. Vor dem Fenster fehlte ein Element der Manganhartstahlvergitterung. Die Öffnung war gerade einmal 27 Zentimeter breit und 35,5 Zentimeter hoch.
Ein Loch im Gitter
Auch die außen angebrachte Feinvergitterung war aus ihrem Rahmen gelöst und nach außen gebogen worden. Der Flüchtige musste sich durch die Lücke zwängen. Im Haftraum fanden die Ermittler dem Minister zufolge ein abgetrenntes Stück des Tischgestells. Das habe vermutlich als Ausstiegs- und Aufstiegshilfe gedient.
Dann begann laut Rekonstruktion des Justizministeriums die eigentliche Artistik. Der Mann gelangte an die Außenseite seines Fensters und zog sich am Gitter des darüberliegenden Haftraums nach oben. Vom dritten Obergeschoss ging es in Richtung der vierten Etage. Dort bewegte er sich seitlich an der Fassade und an einem weiteren Fenster vorbei. Im Eckbereich des Atriumbaus überwand er den sogenannten Übersteigschutz. Erst danach stand er auf dem Dach.
Artistik an der Fassade
„Der Entweichungsweg war ungewöhnlich und körperlich anspruchsvoll“, sagte Limbach. Das klingt beinahe unterkühlt angesichts einer Kletterpartie an einem Gefängnisgebäude, mit erheblicher Tiefe unter den Füßen und ohne sicheren Stand. Die Öffnung war so klein, dass der Ausbruch schon an der ersten Etappe hätte scheitern können. Der Minister bezeichnete den Weg als lebensgefährlich.
Vom Dach aus führte der Weg des Ausbrechers vermutlich in Richtung Straße. Limbach zufolge überquerte der Mann das Dach und nutzte wahrscheinlich einen Baum, der im öffentlichen Straßenraum vor der Anstalt steht. Ob er in die Baumkrone sprang, sich an einem Ast abfing oder den Baum anders als Kletterhilfe nutzte, ist nicht geklärt.
Auch von einem Werkzeug, mit dem die Zellengitter durchtrennt worden sein könnten, fehlt noch jede Spur. Ein Mitgefangener soll ausgesagt haben, eine Angehörige könne dem Ausbrecher bei einem Besuch ein „teures Sägewerkzeug“ übergeben haben. Limbach betonte, diese Angabe sei nicht bestätigt. Bei den Besuchen seien die vorgesehenen Kontrollen durchgeführt worden. Der Geflüchtete sowie alle seine Besuche seien nach Angaben der JVA Duisburg kontrolliert worden – ohne „Auffälligkeiten“.
Kontrolliert und doch unentdeckt
Damit bleiben zwei Möglichkeiten. Der Gefangene begann seine Arbeit erst nach der letzten Kontrolle. Oder die Manipulation wurde übersehen. „Wir müssen insbesondere klären, wie das Gitterelement entfernt werden konnte, welches Werkzeug eingesetzt wurde, wie der Gefangene an das Werkzeug gelangen konnte und wie lange die Vorbereitung gedauert haben könnte“, sagte Limbach. Dafür werde das betroffene Gitter derzeit noch „werkstoffkundlich“ untersucht. Die Videoanlage des Gefängnisses indes könne bei der Aufklärung nicht mehr helfen, da diese ausschließlich Livebilder liefere, die nicht gespeichert würden.
Der Mann habe im Vollzugsalltag „keinen Anlass für besondere Aufmerksamkeit“ geliefert, ergänzte der Minister. Die Bediensteten der JVA hätten ihn als höflich, respektvoll und angepasst beschrieben. Seit März habe der 36-Jährige bei der Essenausgabe geholfen. Und vom 13. August an habe er an einem Deutschkurs teilgenommen. „Besondere Sicherungsmaßnahmen“ seien für den 36-Jährigen nicht angeordnet gewesen. Hinweise auf eine bevorstehende Flucht habe es nicht gegeben.
Nach Bekanntwerden des Ausbruchs hatte Limbach einen Sicherheitsexperten des Ministeriums nach Duisburg geschickt. „Wir werden lückenlos aufklären, wie diese Sicherheitslücke entstehen konnte, um aus den Ergebnissen umgehend die notwendigen Konsequenzen zu ziehen“, versprach der Minister.
Der Mann saß laut Ministerium wegen des Diebstahlsvorwurfs seit dem 10. Februar in Untersuchungshaft. Zwischenzeitlich sei er aber zu einer sechsjährigen Haftstrafe verurteilt worden. Dieses Urteil ist allerdings noch nicht rechtskräftig.
