Ein Gesamtschullehrer aus Südwestfalen ist seit Monaten krankgeschrieben und kann nicht unterrichten. Gleichzeitig tritt er als Keyboarder in mehreren Bands auf. Nun läuft ein personalrechtliches Verfahren.
Als Musiker auf der BühneNeuer Fall eines langzeiterkrankten Lehrers sorgt für Ärger

Krankmelden und dem Hobby nachgehen? Ein Lehrer aus Südwestfalen, der in mehreren Bands spielt, beschäftigt die Bezirksregierung Arnsberg.
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In den sozialen Netzwerken wird er als „musikalischer Tausendsassa“ gefeiert. Ein Keyboarder, der gleich in mehreren Bands die Tasten drückt und „mit dem man auch abseits der Bühne viel Spaß haben kann“, wie es dort heißt. Das Problem: Der beliebte Live-Künstler ist im Hauptberuf eigentlich Gesamtschullehrer in Südwestfalen und als solcher dauerhaft krankgeschrieben.
Der Fall sei der Schulaufsicht bekannt und werde „sorgfältig mit allen gesetzlich vorgegebenen Schritten und unter Einhaltung der vorgeschriebenen Fristen bearbeitet“, erklärte ein Sprecher der zuständigen Bezirksregierung Arnsberg auf Anfrage unserer Redaktion. Zur Prüfung gehöre auch die Einordnung und die rechtliche Bewertung möglicher Nebentätigkeiten des musikalischen Lehrers. Weitergehende Auskünfte will die Bezirksregierung mit Blick auf das laufende personalrechtliche Verfahren und den Datenschutz aktuell nicht erteilen.
An der Gesamtschule des Keyboarders gibt es offenbar schon länger erheblichen Verdruss, dass die Fehlzeiten des abends augenscheinlich bühnentauglichen Lehrers morgens immer wieder vom Kollegium aufgefangen werden müssen. Die Schulaufsicht unternehme nichts, heißt es. Das bestreitet die Bezirksregierung Arnsberg, verweist aber auf rechtliche Zwänge.
Anhaltende Serie von Fällen dauerkranker Lehrkräfte in NRW
Der Fall reiht sich ein in eine Serie dauerkranker Lehrkräfte in Nordrhein-Westfalen, die Nebenjobs oder zeitaufwändigen Hobbys nachgehen und allmählich zum Problem von NRW-Schulministerin Dorothee Feller (CDU) werden. Eigentlich versucht sie, mit strengeren Teilzeit-Regeln, Quereinsteigern, Lehrkräfte-Werbekampagnen und Abordnungen an unterversorgte Schulen den hohen Unterrichtsausfall in den Griff zu bekommen. Da kann sie schlagzeilenträchtige Fälle, die den gesamten Berufsstand in Verruf bringen, gerade gar nicht gebrauchen.
Im vergangenen August hatte eine seit fast 16 Jahren bei vollen Bezügen krankgeschriebene Lehrerin des Berufskollegs Wesel bundesweit Empörung hervorgerufen. Die aus Duisburg stammende Frau war zwischen 2003 und 2009 als Lehrerin tätig, meldete sich danach aber dauerhaft krank. Offenbar genügte es, immer wieder Arbeitsunfähigkeitsbescheinigungen wegen eines psychischen Leidens beim Dienstherrn einzureichen. Das soll die Frau aber nicht an einer Nebentätigkeit als Heilpraktikerin gehindert haben.
Feller hatte zunächst erklärt, es gebe „keine Hinweise auf ein systemisches Problem, sondern es handelt sich um gravierendes Fehlverhalten innerhalb der Bezirksregierung Düsseldorf“. Gegen die Lehrkraft und den zuständigen Sachbearbeiter bei der Bezirksregierung wurden Disziplinarverfahren eingeleitet.
Lehrer aus Köln mit Krankschreibung
Es folgte jedoch ein Lehrer aus dem Regierungsbezirk Köln, der dauerhaft krankgeschrieben war, was ihn jedoch nicht daran hinderte, putzmunter in zwei Kochshows im Fernsehen aufzutreten. Ein Pädagoge aus Südwestfalen, der sich zu krank für den Schuldienst fühlt, aber in herausgehobener Funktion im Schützenverein aktiv ist, beschäftigte derweil die NRW-Justiz.
Feller weist zurecht daraufhin, dass es sich gemessen an der Gesamtzahl von etwa 180.000 verbeamteten Lehrkräften in NRW um absolute Ausnahmen handele. Laut Schulministerium waren zuletzt rund 1390 verbeamtete Lehrkräfte länger als sechs Monate krankgeschrieben.
Fehlt ein Landesbeamter länger, mus er eigentlich zum AmtsarztDie Opposition im Landtag kritisiert jedoch, dass nur bei etwa 770 von ihnen eine amtsärztliche Untersuchung durchgeführt worden sei. Eigentlich ist die Rechtslage klar: Fehlt ein Landesbeamter langfristig, muss er zum Amtsarzt, um die Dienstunfähigkeit feststellen zu lassen. Das kann eine Versetzung in den vorzeitigen Ruhestand bei reduzierten Versorgungsbezügen oder eine Teildienstunfähigkeit mit geringerer Bezahlung und gekürzter Pension nach sich ziehen. Auch die Verwendung in einer anderen Dienststelle des Öffentlichen Dienstes ist möglich, erfolgt bei Lehrkräften aber nur sehr selten.
„Die Landesregierung ist bestrebt, eine Verbesserung hinsichtlich der Beauftragung von Begutachtungen zu erreichen“, kündigte das Schulministerin schon im vergangenen Herbst an. Inwieweit dauerkranke Lehrer inzwischen häufiger dem Amtsarzt vorgeführt werden, ist schwer zu ermitteln. Bei der Bezirksregierung Arnsberg wird versichert, man strebe ab einem Ausfall von sechs Monaten grundsätzlich die Begutachtung an.
Probleme bereiten Stundenplanern ohnehin nicht nur die Dauerausfälle, sondern auch die Kollegen, die sich regelmäßig tageweise krankmelden. Hier ist eine Schulleitung, die ohnehin kaum disziplinarischen Durchgriff aufs Personal hat, machtlos. Die Bezirksregierungen weisen darauf hin, dass selbst Langzeiterkrankten nicht zwangsläufig ein zeitaufwendiges Hobby untersagt werden könne. Das hänge stark davon ab, welches Leiden geltend gemacht werde. Auch Musik soll ja mitunter heilende Wirkung haben.

