Brief an Richter in Kölner MissbrauchprozessBetroffene greifen Betroffenen an

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Unterstützer von Kläger Georg Menne stehen vor dem Landgericht Köln und halten Plakate mit der Aufschrift: "Missbrauch verjährt nicht" und "Endlich Gerechtigkeit für Betroffene" hoch. Der 62-Jährige verklagt das Kölner Erzbistum auf mehr als 700 000 Euro Schmerzensgeld - weil er Opfer sexueller Gewalt durch einen katholischen Priester geworden sei. +++ dpa-Bildfunk +++

Prozess mit Beispielcharakter: Demonstranten fordern angesichts der Schadenersatzklage vor dem Kölner Landgericht Gerechtigkeit

Vor dem Kölner Landgericht hat ein Betroffener das Erzbistum Köln auf Schadenersatz verklagt. Andere Betroffene ziehen die Glaubwürdigkeit des Klägers in Zweifel. Einer berichtet über eine frühere Konfrontation.

Im Zusammenhang mit einem Schadenersatzprozess, den ein Missbrauchsopfer gegen das Erzbistum Köln führt, haben sich andere Betroffene an das Kölner Landgericht gewandt. In dem Brief an den Vorsitzenden Richter der zuständigen Kammer begrüßen sie das Verfahren, ziehen aber die Glaubwürdigkeit des Klägers in Zweifel. Unter den Autoren ist der frühere Vorsitzende des Kölner Betroffenenbeirats, Peter Bringmann-Henselder.

Erzbistum: Hatten keine Kenntnis

Das Erzbistum hatte nach eigenen Angaben vorab keine Kenntnis von dem Brief. Man plane derzeit nicht, den Brief oder Inhalte daraus in das Verfahren einzuführen. Es handele sich nicht um eine Stellungnahme des Beirats, auch wenn alle drei Urheber dem Gremium angehören. Auch der Kläger war bis 2021 Beiratsmitglied.

In dem Brief, der der Rundschau vorliegt, äußert sich unter anderem ein schwerst behinderter Betroffener, der vom gleichen Täter wie der Kläger missbraucht wurde. Er schildert eine Konfrontation mit dem Kläger am Rande einer Beiratssitzung und vermutet, dieser habe sich Details aus seinem Fall „aneignen“ wollen, „um sein Script für seine Geschichte zu füllen“.

Klägeranwalt Eberhard Luetjohann nannte dies frei erfunden. „Der Schuss geht nach hinten los“, sagte er : „So was macht man einfach nicht.“ Sein Mandant werde aber nicht gegen die Briefautoren vorgehen. In dem Verfahren geht es um eine Schadenersatzforderung von 805 000 Euro. Die Diözese hat darauf verzichtet, Verjährung geltend zu machen. (rn)

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