Isolationspflicht ab Februar aufgehobenNRW kehrt zur Normalität zurück

Lesezeit 4 Minuten
Eine Frau sitzt während der Isolation nach einem positiven Corona-PCR-Test auf ihrem Bett.

Wiedergewonnene Freiheit: Die Pflicht zur häuslichen Isolation für Infizierte fällt bald weg.

Die Isolation nach einer Corona-Infektion ist ab 1. Februar keine Pflicht mehr. Auch die Maskenpflicht in öffentlichen Verkehrsmitteln und im Fernverkehr wird aufgehoben. Schulen und Kitas kehren in den Normalbetrieb zurück.

Fast genau drei Jahre nach Beginn der Corona-Pandemie kehrt Nordrhein-Westfalen weitgehend zur Normalität zurück. Die fünftägige Isolationspflicht für Infizierte und die Maskenpflicht im öffentlichen Nahverkehr enden wie in anderen Ländern auch in NRW zum 1. Februar. Auch Test-Sonderregeln an Schulen und Kitas werden beendet. Damit entfällt nun auch im bevölkerungsreichsten Bundesland der allergrößte Teil der Corona-Regeln. Schutzmaßnahmen für besonders gefährdete Gruppen in Krankenhäusern, Pflegeheimen und Arztpraxen bleiben aber bestehen.

Isolationspflicht

Zum 1. Februar endet die bisherige Auflage, sich im Fall einer Corona-Infektion fünf Tage in häusliche Isolierung zu begeben. Isolierungen, die noch auf Grundlage der derzeit geltenden Corona-Verordnung begonnen wurden, enden automatisch mit Ablauf des 31. Januars. Die große Mehrheit der Bundesländer hatte die Isolationspflicht bereits beendet oder diesen Schritt zum 1. Februar beschlossen.

„Das Infektionsgeschehen hat sich glücklicherweise abgeschwächt, und der Immunisierungsgrad in der Bevölkerung ist aufgrund von Impfungen, aber auch durch die Infektionen in diesem Herbst und Winter sehr hoch“, teilte Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) mit. „Es kommt nun noch stärker auf die Eigenverantwortung eines jeden Einzelnen an“, betonte der Minister. „Wer krank ist, bleibt zu Hause. Das ist jetzt besonders wichtig, und ich bitte alle Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber, dies auch so in ihren Betrieben zu kommunizieren.“

Alles zum Thema Robert Koch-Institut

Kliniken, Heime und Arztpraxen

In diesen Einrichtungen müssen Beschäftigte und Besucher weiterhin eine Maske tragen. Ein negativer Selbsttest für Besucher und Besucherinnen reicht zum Betreten grundsätzlich aus, soweit nicht die Einrichtung eine Testmöglichkeit vor Ort auf ihrem Gelände anbietet. Wer positiv auf Corona getestet wurde, darf diese Einrichtungen – dazu gehören auch Werkstätten für Menschen mit Behinderungen – für fünf volle Tage nach dem positiven Test nicht betreten. Der Tag der Testung wird dabei nicht mitgerechnet. Für die dort Beschäftigten gilt zudem weiterhin ein Tätigkeitsverbot bis zum Vorliegen eines negativen Testergebnisses.

Schulen

Die anlassbezogenen Corona-Testungen laufen aus. Damit endet die regelmäßige Ausgabe von fünf Selbsttests pro Monat. Übergangsweise können die Schulen Selbsttests in reduziertem Umfang noch bis 10. Februar bestellen. Danach werde das Bestellportal geschlossen, so das Schulministerium. Noch vorhandene Restbestände können auch danach auf Nachfrage und anlassbezogen an Schülerinnen und Schüler, Lehrkräfte und Personal ausgegeben werden.

Masken können an Schulen weiterhin freiwillig getragen werden. Lehrkräfte, Schüler beziehungsweise deren Eltern entscheiden darüber eigenverantwortlich. Nach dem Wegfall der Isolationspflicht werde jedoch positiv getesteten Personen weiterhin empfohlen, für fünf Tage in Innenräumen eine medizinische oder besser eine FFP2-Maske zu tragen. Die allgemeine Empfehlung zum Tragen einer Maske wird aufgehoben.

Weiterhin gelte für alle der Grundsatz: Wer krank ist, sollte nicht die Schule besuchen, ließ Schulministerin Dorothee Feller (CDU) mitteilen. Die allgemeinen Hygieneregeln wie Husten- und Nies-Etikette, regelmäßiges Händewaschen und -desinfektion sowie regelmäßiges Lüften gehörten auch weiterhin zu einem normalen Schulalltag.

Kitas

Auch in den Kindertageseinrichtungen wird es keine Sonderregeln mehr geben. Die Regeln zum Testen fallen dort ebenfalls ersatzlos weg. Die Lieferung von Coronatests werde zum 10. Februar eingestellt, teilte das Familienministerium mit. Noch vorhandene Test-Bestände können an Eltern ausgegeben werden, solange das Ablaufdatum noch nicht überschritten ist. Unabhängig von der Corona-Pandemie gelte: Ein Kind mit Krankheitssymptomen gehöre nicht in die Kindertagesbetreuung.

„Die Entwicklung der Pandemie lässt jetzt zu, dass große Teile der Gesellschaft – und dazu gehören insbesondere Kinder, die in der Pandemie stark belastet waren und oft zurückstecken mussten – in vielen Bereichen zur Normalität zurückkehren können“, sagte Familienministerin Josefine Paul (Grüne).

Allgemein

Generell wird allen positiv auf Corona getesteten Menschen dringend empfohlen, in Innenräumen außerhalb der eigenen Wohnung mindestens eine medizinische Maske zu tragen. (dpa)


Statistik

In Nordrhein-Westfalen sind nach Angaben des Robert-Koch-Instituts (RKI) vom Mittwoch seit Beginn der Pandemie im Frühjahr 2020 mehr als 30 660 Menschen in Zusammenhang mit dem Coronavirus gestorben. Die Gesamtzahl der bisher in NRW Infizierten wird mit knapp 7,9 Millionen Menschen angegeben, wobei es laut RKI allerdings eine hohe Dunkelziffer geben dürfte. (dpa)

Rundschau abonnieren