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Neues Gesetz?Union erwägt Strafnorm zum Schutz von Israel

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Günter Krings (r.) im Gespräch mit Friedrich Merz (l.) im Jahr 2022 im Bundestag. 

Günter Krings plädiert für Sanktionen bei Leugnung des Rechts auf Existenz des Staates.

In der Debatte über eine mögliche Strafbarkeit für Personen, die das Existenzrecht des Staates Israel infrage stellen, sieht der Vize-Vorsitzende der CDU/CSU-Bundestagsfraktion Günter Krings Handlungsbedarf. „Die Unionsfraktion wird prüfen, ob wir das Thema erneut aufgreifen und in welcher Form dies sinnvoll ist“, erklärte Krings auf Anfrage der Rundschau: „Wer das Existenzrecht Israels leugnet, stellt sich gegen die Grundlagen unserer freiheitlichen Ordnung. Der Staat muss darauf eine klare Antwort geben können.“

Zuvor hatte das Oberverwaltungsgericht (OVG) Nordrhein-Westfalen in einem Eilverfahren zu einer Demonstration entschieden, dass das Bestreiten des Existenzrechts Israels prinzipiell nicht strafbar sei (wir berichteten). Schon im Jahr 2023 hatte die Union im Bundestag darauf hingewiesen und einen Gesetzentwurf zur Ergänzung des Strafgesetzbuches eingebracht. Das Vorhaben fand im Bundestag jedoch keine Mehrheit.

„Geltendes Recht greift nicht“

„Das Urteil des OVG Nordrhein-Westfalen zeigt sehr deutlich, dass wir beim Schutz jüdischen Lebens und beim Schutz des Existenzrechts Israels rechtlich noch nicht überall dort stehen, wo wir stehen müssten“, sagte Krings: „Der Staat muss darauf reagieren können, wenn Demonstrationen bewusst in eine Richtung gelenkt werden, die das Existenzrecht Israels bestreitet oder delegitimiert.“ Das geltende Recht greife hier nicht immer zuverlässig, so der Abgeordnete aus Mönchengladbach, der auch Vorsitzender der CDU-Landesgruppe NRW im Bundestag ist.

In einer Anhörung zu dem Antrag der Unionsfraktion hatten Experten unter anderem kritisiert, dass die Meinungsfreiheit schwerer wiege als Kritik am Staat Israel. Zudem wurde moniert, dass eine strafrechtliche Regelung, die ausdrücklich auf Israel fixiert ist, verfassungsrechtlich problematisch sei. Schließlich sei auch das Infragestellen der Existenz anderer Staaten ähnlich schwierig und könne zu Gewalt führen. Befürworter des Entwurfs dagegen hatten argumentiert, dass die Bundesrepublik Deutschland aufgrund ihrer Geschichte eine besondere Verantwortung gegenüber dem Staat Israel habe.