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„Nicht gegen den Willen der Patienten“Kassenärzte wollen Impfpflicht nicht umsetzen

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Spritze Symbolbild Impfung

Symbolbild 

Berlin – Der Vorstandsvorsitzende der Kassenärztlichen Bundesvereinigung (KBV), Andreas Gassen, will die geplante Impfpflicht nicht in den vertragsärztlichen Arztpraxen umsetzen lassen. „Wir werden unseren Ärzten nicht zumuten, eine Impfpflicht gegen den Willen der Patienten zu exekutieren“, sagte Gassen der „Bild“. „Die Praxen sind kein Ort, um staatliche Maßnahmen durchzusetzen, sondern leben vom Vertrauensverhältnis zwischen Arzt und Patient.“

Die Kassenärzte lehnen auch die vom NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) ins Gespräch gebrachte Beratungspflicht für Impfunwillige ab. KBV-Vize Stefan Hofmeister sagte, „die Entscheidung um die Impfpflicht ist eine politische. Wenn die Bundesregierung diese beschließen will, muss sie sich auch um die Umsetzung kümmern.“

Schulen in NRW

NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer (FDP) hat Wechselunterricht in aufgeteilten Lerngruppen ausgeschlossen. „Der Wechselunterricht ist für NRW keine Alternative“, sagte die Ministerin im Schulausschuss des Landtags. Eine Sachverständigenanhörung des Landtags zu dem Thema habe bereits vor einem Jahr ergeben, dass Wechselunterricht „die schlechteste aller Alternativen“ sei, weil die Aufteilung den höchsten Aufwand erfordere, den Kindern aber am wenigsten gerecht werde, sagte Gebauer.

Hospitalisierung nach Altersgruppen

In den jüngeren Altersgruppen ist die Hospitalisierungsrate, das heißt die Zahl der Covid-19-Erkrankten pro 100 000 Einwohner, die ins Krankenhaus müssen, weiter relativ gering. Bei den unter 5-Jährigen lag der 7-Tage-Wert, Stand 19. Januar, laut Robert-Koch-Institut (RKI) bei 3,73 (19.12.: 3,43). Bei den 5-14-Jährigen betrug sie 1,81 (19.12.: 1,94) und bei den 15-34-Jährigen bei 2,83 (19.12.: 3,41) Liegt die Rate über drei gibt es in den Bundesländern erste Einschänkungen. (EB)

Bayern setzt 2G aus

Bayern will nach einem vorläufigen Urteil des Bayerischen Verwaltungsgerichtshofs (VGH) die 2G-Regel im Einzelhandel nicht weiter anwenden. Dieser hatte einem Eilantrag einer Inhaberin eines Lampengeschäfts in Oberbayern stattgegeben und die 2G-Regel vorläufig außer Vollzug gesetzt. Zur Begründung hieß es, aus der bayerischen Verordnung gehe nicht klar genug hervor, welche Geschäfte zur Deckung des täglichen Bedarfs von der 2G-Regelung ausgenommen seien und welche nicht.

RKI-Zahlen

Die Zahl der Corona-Neuinfektionen in Deutschland hat erstmals die Marke von 100 000 am Tag überstiegen. Das Robert Koch-Institut (RKI) nannte den neuen Rekordstand von 112 323 (Dienstag 74 405). Die 7-Tage-Hospitalisierungsrate lag bei 3,34 (Vortag 3,17). (dpa/afp)