Erzbistum KölnVerfahren „Bild“ gegen Woelki wird im Januar fortgesetzt

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14.11.2022, Vatikan, Vatikanstadt: Der Erzbischof von Köln, Kardinal Rainer Maria Woelki, läuft in den Vatikan.

Der Erzbischof von Köln, Kardinal Rainer Maria Woelki

In dem Verfahren geht es um die „Bild“-Berichterstattung über Pfarrer D., dem Missbrauch vorgeworfen wird. Der frühere Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums Köln, Oliver Vogt, soll als Zeuge befragt werden.

Das presserechtliche Verfahren zwischen der „Bild“-Zeitung und dem Kölner Kardinal Rainer Maria Woelki wird am 11. Januar fortgesetzt. Das teilte das Landgericht Köln am Mittwoch mit. Die vorige Woche angesetzte zweite mündliche Verhandlung war wegen Erkrankung eines Kammermitgliedes aufgehoben worden. Der frühere Missbrauchsbeauftragte des Erzbistums Köln, Oliver Vogt, soll als Zeuge befragt werden.

Woelki weist Beschuldigung von sich

In dem Verfahren geht es um die „Bild“-Berichterstattung über Pfarrer D., dem Missbrauch vorgeworfen wird. Woelki wehrt sich gegen die Darstellung, er habe D. befördert, obwohl er belastende Inhalte aus dessen Personalakte sowie eine Polizeiwarnung gekannt habe. Das weist der Kardinal per eidesstattlicher Versicherung zurück. Er habe lediglich von einem früheren sexuellen Kontakt des Mannes mit einem Prostituierten sowie von „weiteren Gerüchten“ gehört. Der Priester übte früher eine Position in der unteren kirchlichen Führungsebene aus.

Als erste Zeugin war die langjährige Sekretärin des früheren Kölner Kardinals Joachim Meisner befragt worden. Sie gab an, Woelki schon um das Jahr 2010 in seiner Zeit als Kölner Weihbischof über Saunabesuche des Priesters mit Messdienern und anzügliche Bemerkungen gegenüber Jugendlichen informiert zu haben. Die Meisner-Sekretärin erklärte aber auch, dass sie weder die Personalakte noch die Polizeiwarnung gesehen und daher mit Woelki auch nicht darüber gesprochen habe. Im Anschluss an ihre Aussage nahm die Staatsanwaltschaft Köln Ermittlungen gegen den Erzbischof wegen des Verdachts der Abgabe einer falschen eidesstattlichen Versicherung auf.

D. war zwischenzeitlich beurlaubt, darf mittlerweile aber wieder - unter Auflagen - als Priester tätig sein. Im Rahmen eines kirchlichen Strafverfahrens wurde er von den Vorwürfen gegen ihn freigesprochen. Dennoch dürfe er im Sinne der Prävention künftig weder in der Kinder- und Jugendarbeit noch in der Pfarrei-Seelsorge oder in leitender Position tätig werden, teilte das Erzbistum mit. (kna)

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