Mit Abschlägen oder ohneFünf Wege, auf denen Sie früher in Rente gelangen

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Wer früher in Rente geht, hat mehr Zeit für schöne Dinge. 

Endlich in den Ruhestand! Viele können die Zeit nach dem stressigen Arbeitsleben kaum erwarten. Doch reicht das Geld nach dem Erwerbsleben aus, wenn man früher in den Ruhestand wechselt? Die Stiftung Warentest stellt fünf Möglichkeiten vor, wie Sie schon früher in Rente gehen können. Lesen Sie hier, wie das gelingen kann. 

1. Früher in Rente – ganz ohne Abschläge

Wer früher in den Ruhestand geht, muss in der Regel mit Kürzungen rechnen. Unter bestimmten Bedingungen ist die Frührente aber auch möglich ohne Abschläge zahlen zu müssen. Voraussetzung ist, dass Sie zu den „besonders langjährig Versicherten“ gehören, also mindestens 45 Jahre versichert waren.

Um diesen Status zu erreichen, müssen Versicherte nicht durchgehend sozialversicherungspflichtig gearbeitet haben – auch Familienarbeit wie Kindererziehung oder ehrenamtliche Pflege zählen zum Versicherungszeitraum, so die Stiftung Warentest. Nicht angerechnet werden dagegen Schul- und Studienzeiten. Wer jedoch neben dem Studium einen Minijob ausgeübt und sich nicht von den Beiträgen zur Rentenversicherung befreit hat, darf auch diesen Zeitraum mitzählen, um auf die 45 Jahre zu kommen.

Ohne Abschläge früher in Rente zu gehen ist bis zu zwei Jahre vor dem regulären Rentenalter möglich. Für Versicherte des Geburtenjahrgangs 1958 heißt das beispielsweise, dass die ungekürzte Rente ab einem Alter von 64 Jahren möglich ist. Jahrgänge ab 1964 können die abschlagsfreie Rente ab einem Alter von 65 Jahren erhalten.

Wenn Sie vor dem Regelalter in den Ruhestand gehen möchten, sollten Sie jedoch beachten, dass die Rente niedriger ausfallen kann. Denn auch wenn nach 45 Versicherungsjahren keine Abschläge fällig werden, erhalten Sie am Ende nicht die volle Rentenhöhe – weil Sie insgesamt weniger eingezahlt haben. Deshalb aber länger zu arbeiten und auf die abschlagsfreie Rente zu verzichten, lohnt sich aus finanzieller Sicht laut Stiftung Warentest nicht.

2. Rente ab 63 – aber mit Abschlägen

Wer bereit ist, Kürzungen bei der Rente hinzunehmen, kann bereits mit 63 Jahren aus dem Job aussteigen. Voraussetzung dafür ist, dass Sie mindestens 35 Jahre rentenversichert waren. Anders als bei der abschlagsfreien Rente werden hier auch Zeiten eingerechnet, die mit Schule, Ausbildung oder Studium verbracht wurden.

Aber: Je früher Sie in Rente gehen, desto mehr Abschläge werden fällig. Pro Monat, den Sie früher aufhören zu arbeiten, wird die Höhe der Rente um 0,3 Prozent gekürzt. Die maximale Abschlagshöhe – bei einem Renteneintritt vier Jahre vor dem regulären Rentenalter – liegt bei 14,4 Prozent. Bei einer monatlichen Rente von 1.500 Euro wären das 216 Euro weniger, also nur noch 1.284 Euro im Monat. Wie Sie Ihre Rente erhöhen und auch mit 63 Jahren ohne Abschläge in Rente gehen können, lesen Sie hier.

Wer einen frühen Renteneintritt in Erwägung zieht, sollte laut Stiftung Warentest möglichst schon ab Mitte 50 einen kostenlosen Beratungstermin bei der gesetzlichen Rentenversicherung vereinbaren, um sich einen Überblick über die finanzielle Situation im Alter zu verschaffen.

3. Altersteilzeit – halbe Stelle mit mehr Gehalt

Neben der Möglichkeit, über die gesetzliche Rentenversicherung in Frührente zu gehen, können Sie in vielen Fällen auch in Absprache mit Ihrem Arbeitgeber vorzeitig aus dem Berufsleben aussteigen. Bei der sogenannten Altersteilzeit arbeiten Sie im Durchschnitt nur noch die Hälfte Ihrer bisherigen Arbeitszeit, bekommen dafür aber mehr als die Hälfte Ihres Gehalts – denn Arbeitgeber müssen das Gehalt von Angestellten in Altersteilzeit um mindestens 20 Prozent aufstocken.

Dabei sind nach Angaben der Stiftung Warentest verschiedene Modelle möglich. Das Gleichverteilungsmodell sieht vor, dass Sie für einen bestimmten Zeitraum vor dem Ruhestand nur noch in Teilzeit arbeiten. Beim Blockmodell arbeiten Sie für die Hälfte des vereinbarten Zeitraums in Vollzeit und die andere Hälfte gar nicht, bekommen aber in beiden Abschnitten dasselbe Gehalt. Je nach Betrieb können aber auch andere Vereinbarungen getroffen werden.

Ob Altersteilzeit in Ihrem Unternehmen möglich ist und unter welchen Bedingungen, erfragen Sie am besten in der Personalabteilung. Auf test.de können Sie zudem berechnen, wie hoch Ihr Gehalt in der Altersteilzeit voraussichtlich sein wird.

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4. Vorruhestand – freigestellt für 65 Prozent des Gehalts

Wie bei der Altersteilzeit gibt es auch auf den Vorruhestand keinen gesetzlichen Anspruch. Da diese Regelung die Unternehmen viel Geld kostet, ist sie laut Stiftung Warentest nur wenig verbreitet. Sie wird demnach vor allem eingesetzt, um Stellen abzubauen. Angestellte im Vorruhestand arbeiten nicht mehr für das Unternehmen, bekommen aber noch einen Großteil ihres Gehalts.

Wer das Angebot bekommt, in den Vorruhestand zu gehen, sollte vor allem darauf achten, weiterhin Beiträge in die Rentenversicherung einzuzahlen, um später ausreichend Rente zur Verfügung zu haben. Dafür ist es unter anderem wichtig, dass der oder die Angestellte mindestens 65 Prozent des ursprünglichen Gehalts bekommt, unmittelbar davor sozialversicherungspflichtig beschäftigt war und neben dem Vorruhestand keinen anderen Job ausübt.

Mehr Infos zum Thema

Ausführliche Informationen und weitere Tipps zur Frührente finden Sie bei der Stiftung Warentest unter test.de und in der aktuellen Ausgabe von "Finanztest" (07/2022).

5. Wertguthaben – jetzt sparen und früher in Rente

Einige Unternehmen bieten ihren Mitarbeitenden die Möglichkeit, auf einem sogenannten Zeitwertkonto ein Guthaben aufzubauen. Angestellte können beispielsweise für einen gewissen Zeitraum auf 20 Prozent ihres Gehalts verzichten, um dann bei weiter gezahltem Gehalt früher aus dem Beruf auszusteigen. Auch Überstunden oder einmalige Zahlungen können manchmal auf das Konto eingezahlt werden.

Wer früher in Rente geht und monatliche Zahlungen aus dem gesammelten Wertguthaben erhält, ist weiterhin sozialversicherungspflichtig, zahlt also auch weiter in die Rentenversicherung ein. Im Falle einer Kündigung kann das Wertguthaben mitgenommen oder in die Rentenversicherung übertragen werden. Zudem muss der Arbeitgeber das Guthaben auf dem Konto gegen eine Insolvenz versichern.

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