Kommentar zu Bahn-StreiksTarifkonflikte werden nicht vor Gericht gelöst

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Ein ICE steht während des GDL-Streiks im Erfurter Hauptbahnhof.

Ein ICE steht während des GDL-Streiks im Erfurter Hauptbahnhof.

Kurzum: Die Eilanträge waren Zeitverschwendung – auf dem Rücken der Bahnkunden.

Einmal mehr ist die Bahn mit ihrem Eilantrag gegen die Ausstände der Lokführer gescheitert. Die Justiz befand auch in der zweiten Instanz, dass die aktuellen Streiks weder rechtswidrig noch unverhältnismäßig seien – trotz der erheblichen Folgen für die Fahrgäste und die Wirtschaft. Und auch die vergleichsweise kurzen Ankündigungsfristen der Arbeitsniederlegungen durch die Gewerkschaft GDL seien noch angemessen.

Offensichtlich hatte die Bahn gehofft, dass das hessische Landesarbeitsgericht die „Wellenstreiks“ der GDL mit ihren kurzfristigen Ankündigungen als rechtswidrig einstufen könnte. Nach den ähnlichen Urteilen aus der Vergangenheit aber konnte man bereits davon ausgehen, dass die Richter dieser Sichtweise nicht folgen würden.

In solchen Eilverfahren prüfen sie regelmäßig ohnehin nur, ob die formal vorgegebenen Bedingungen für die Streiks erfüllt wurden. Oder ob beispielsweise eine Versorgung von Kranken durch die Ausstände in Gefahr geraten könnte. Das ist bei einem Bahnstreik jedoch erkennbar nicht der Fall.

Und selbst wenn der Konzern Recht bekommen hätte, was wäre gewonnen gewesen? Beide Seiten wären sich dadurch keinen Schritt nähergekommen. Die GDL hätte ihre Streiks vielleicht etwas länger vor Beginn ankündigen müssen. Durchgeführt hätte sie sie aber wohl trotzdem, dann vielleicht zum Ausgleich etwas länger.

Kurzum: Die Eilanträge waren Zeitverschwendung – auf dem Rücken der Bahnkunden. Stattdessen wäre die Bahn besser beraten, ein neues Angebot vorzulegen, um wieder mit der GDL an einen Tisch zu kommen. Arbeitsgerichte können und werden diesen und andere Tarifkonflikte nicht lösen. Das ist Sache der Tarifparteien. Dabei gibt es immer zwei Seiten, die sich bewegen können. Und bewegen müssen.

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