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Lebenslang für Mord und Totschlag

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KÖLN / BENSBERG. Das Kölner Landgericht hat Sören Koll zu lebenslanger Haft verurteilt. Im Fall der getöteten Geliebten des Angeklagten befand das Gericht nur auf Totschlag. Im Fall des erschossenen Lebensgefährten der Frau sprach das Gericht Koll wegen Mordes schuldig. Der Angeklagte nahm das Urteil kopfschüttelnd zur Kenntnis.

Im Februar 2008 hatte Koll sein späteres Opfer kennen und lieben gelernt. Beide führten allerdings schon länger feste Beziehungen mit anderen Partnern. Anfang letzten Jahres trennte sich Koll dann von seiner Freundin, um für sein späteres Opfer frei zu sein. Die 43-Jährige dagegen soll Koll zwar einen Heiratsantrag gemacht haben, die Trennung von ihrem 39-jährigen Lebensgefährten dagegen vollzog die Frau entgegen aller Versprechungen nicht.

Diese Zerrissenheit und eine problematische Beziehung zu seiner Mutter, so das Gericht, habe Koll so mitgenommen, dass sich sein Verhalten geändert habe.

Als der ehemalige Feuerwehrmann am 4. Juli seine Waffe lud und mit einem großen Stoffbären nach Bensberg zu seiner Geliebten fuhr, um eine Entscheidung zu erzwingen, hatte er nach Auffassung des Gerichts nicht vor, die 43-Jährige und ihren Lebenspartner zu töten. Koll sei von Zeugen, unter anderem von seiner Mutter, eher als Weichei bezeichnet worden. Auch der Getötete selbst habe geäußert, dass Koll Angst vor ihm habe.

Koll habe die Waffe mitgenommen, um seine Position zu unterstreichen und sich eventuell den Widersacher vom Leib zu halten. Was genau zu der Tat führte, konnte das Gericht nicht feststellen. Die Aussagen des Angeklagten zur Tat glaubte das Gericht jedenfalls nicht. Die Getötete habe Koll keine heftige Ohrfeige auf die linke Wange geben können, wenn er rechts neben ihr auf dem Beifahrersitz saß. Vielleicht habe Koll sogar am Rolltor auf die ahnungslose Frau gewartet.

Dennoch habe Koll vielleicht nicht das Bewusstsein gehabt, die Arg- und Wehrlosigkeit seines Opfers zu erkennen. Auch hätte die Frau durch vorherige Gewalttätigkeiten von Koll gewarnt sein können.

Ganz sicher war sich das Gericht aber bei der Tötung des Rivalen. Den habe Koll aus Wut, Hass und Eifersucht regelrecht hingerichtet. Es habe zuvor eine lautstarke Auseinandersetzung zwischen den Männern gegeben, was gegen eine Verdeckungsabsicht spreche.

Auch die vielen Schüsse, die er auf den Widersacher abgegeben habe, sprechen für das Gericht für die Wut von Koll. Er habe wahrscheinlich dem Opfer die Schuld an dem Tod seiner Geliebten, an dem Scheitern der Beziehung und an dem Zusammenbruch seines Fremd- und Selbstbildes gegeben. Dafür spreche, dass Koll im Prozess immer anderen die Schuld an Ungünstigem gebe. Zu dem 39-Jährigen habe der Angeklagte aber immer wieder gesagt, dass er ihm nichts getan habe. Das hält das Gericht für Verteidigungsstrategie, genauso wie die angebliche Alkoholisierung und den Filmriss. Eine besondere Schwere der Schuld stellte das Gericht nicht fest.