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Verzwickte LageDiskussion um Discounter im Alma-Gewerbepark in Alfter

Lesezeit 4 Minuten
Alma-Gewerbepark in Oedekoven.

Ein Investor plant den Bau eines Lidl-Discounters im Alma-Gewerbepark in Oedekoven.

Ein Investor möchte einen Discounter im Alma-Gewerbepark in Alfter-Oedekoven bauen – Politik und Verwaltung wollen dies verhindern.

Die Sache stellt sich etwas verzwickt dar: 2021 hatte ein Investor beim Bauamt des Rhein-Sieg-Kreises eine Bauvoranfrage für die Ansiedlung eines Lidl-Marktes im Oedekovener Alma-Gewerbepark eingereicht. Politik und Verwaltung möchten dies allerdings verhindern, zumindest die vom Investor geplante Verkaufsfläche von 1400 Quadratmetern. Der Grund: Laut einem Gutachter der CIMA Beratungs- + Management GmbH, der in der Ratssitzung vom April dieses Jahres die Fortschreibung des Einzelhandelszentrenkonzeptes vorgestellt hatte, würde ein solch großflächiger Markt zu Einbußen in den Versorgungsbereichen Alfter-Ort, Witterschlick und Duisdorf und zu Umsatzverlagerungen zwischen 9,8 und 11,6 Prozent führen.

Konkret wären auf dem Gebiet der Gemeinde Alfter die Edeka-Märkte Schwindt in Witterschlick und Mohr in Alfter am Herrenwingert betroffen. Zudem soll bekanntlich im Zuge des Integrierten Städtebaulichen Entwicklungskonzeptes (ISEK) für die Ortsmitte von Alfter ein Investor für den Bau eines neuen Vollsortimenters, der auch eine Tiefgarage unter dem Herrenwingert bauen soll, gefunden werden. Würde sich nun der Discounter in Oedekoven ansiedeln, könne sich die Suche nach einem Investor für den Herrenwingert weiter erschweren.

Bebauungsplan „Gewerbegebiet Oedekoven“ soll bis Herbst stehen

Da es bislang für einige der Gebiete im Alma-Park noch keinen rechtskräftigen Bebauungsplan gibt, lediglich einen Aufstellungsbeschluss vom August 2021, wurden Politik und Gemeinde nun hellhörig: Sie wollen die Plangebiete mit dem Bebauungsplan „Gewerbegebiet Oedekoven“ noch bis zum Herbst in trockenen Tüchern haben, um die Ansiedlung des Discounters zu verhindern. Einstimmig haben nach längerer Diskussion und mit viel Erklärungsbedarf daher die Mitglieder des Gemeindeentwicklungsausschusses die Offenlage im vereinfachten Verfahren für den Bebauungsplan am Dienstagabend beschlossen.

Sollte gegen Jahresende dann der Satzungsbeschluss getroffen werden, kann auch eine sogenannte Veränderungssperre verhängt werden, die besagt, dass gewisse Bauvorhaben in dem Plangebiet nicht realisiert werden dürfen. Laut Baugesetzbuch ist diese Sperre maximal zwei Jahre gültig, kann aber auch um ein bis zwei Jahre verlängert werden.

Liegt kein gültiger Bebauungsplan vor, wie es derzeit noch der Fall ist, könnte ein Investor aber trotzdem bauen. Dann würde Paragraph 34 des Baugesetzbuches greifen. Dieser besagt, dass Bauvorhaben im Innenbereich zulässig sind, wenn sich diese an die Umgebungsbebauung anpassen. Konkret: Da es im Alma-Park bereits einen Aldi-Discounter, einen Rewe-Supermarkt, den OBI-Baumarkt und den Drogeriemarkt dm gibt, würde sich ein Lidl-Discounter also in diese Bebauung einfügen. Das für Alfter zuständige Kreisbauamt müsste dann die Baugenehmigung erteilen.

Kreis hat Bauanfrage wegen der Größe abgelehnt

Der Investor hatte seine Bauvoranfrage 2021 eingereicht. Ab der Antragstellung haben die Behörden drei Jahre Zeit, diese nach Paragraph 34 zu genehmigen. Diese Frist läuft im Herbst ab. Daher drängt die Zeit, dass der Rat noch in diesem Jahr den Bebauungsplan beschließt. Dies kann in einem vereinfachten Verfahren geschehen, da die örtlichen Voraussetzungen gegeben sind, so dass beispielsweise keine Gutachten wie eine Umweltprüfung erforderlich sind.

Der Kreis hatte nun zwischenzeitlich die Bauanfrage abgelehnt, wegen der beantragten Größe von 1400 Quadratmetern, da sie die zentralen Versorgungsbereiche in Alfter und Witterschlick gefährden würde. Verträglich hingegen wäre maximal eine Größe von 1200 Quadratmetern, dies hatte der Gutachter der CIMA im Rat auch bestätigt. Da dies für den Investor nicht ausreiche, habe er Klage eingereicht, wie Thomas Fink, Fachbereichsleiter Planen, Bauen, Infrastruktur, und Gemeindeentwicklung im Gemeindeentwicklungsausschuss bestätigte.

Verwaltung möchte in Zukunft zweigleisig fahren

Die Verwaltung wolle nun zweigleisig fahren. Zum einen solle bis zum Herbst der rechtskräftige Bebauungsplan inklusive der Veränderungssperre stehen: „Dann wären wir für alle Fälle gewappnet, bislang herrscht in dem Plangebiet ‚wilder Westen‘“, betonte die Ausschussvorsitzende Luise Wiechert (CDU). „Machen wir gar nichts, dann würde Paragraph 34 gelten, der Investor stellt die Bauvoranfrage und der Kreis wird diese genehmigen müssen.“

Parallel dazu verhandele die Gemeinde derzeit über einen Kompromissvorschlag mit dem Investor, einen Markt mit einer Verkaufsfläche von maximal 1200 Quadratmetern zu bauen. Einige der Politiker sehen hier einen Widerspruch. Fink dazu: „Dies sind tatsächlich zwei Wege, die nicht deckungsgleich sind. Falls die Verhandlungen scheitern, müssen wir den Weg eines normalen Bauleitplanverfahrens gehen, um uns abzusichern.“ Steht der rechtskräftige Bebauungsplan, wäre genügend Zeit durch die Veränderungssperre, das Plangebiet aufzubereiten, dass alles so geregelt werde, wie es sich der Rat vorstelle. Kommt der Bebauungsplan nicht rechtzeitig zustande, bestünde noch die Option, einen Kompromiss mit dem Investor zu erzielen.

Einhellig lehnen alle Fraktionen die Ansiedlung des Lidl-Marktes im Alma-Park ab, unabhängig von der Größe: „Ökonomisch bringt der Lidl keinen Vorteil für die Gemeinde Alfter, da er mit seinen Einnahmen die Kaufkraft aus Alfter-Ort und Witterschlick abzieht. Ich kann daher nicht verstehen, warum ohne jede Not darüber nachgedacht wird, einen Markt zuzulassen, der uns eine Menge Probleme schafft“, heißt es von Sandra Semrau (Freie Wähler). Hans G. Angrick (SPD) zeigte sich indes überrascht, dass die Gemeinde Verhandlungen mit dem Investor führe, dies sei ihm nicht bewusst gewesen.