Meine RegionMeine Artikel
AboAbonnieren

Brandstiftung in Alfter63-Jähriger muss sich vor Bonner Landgericht verantworten

Lesezeit 3 Minuten
Ein Löschfahrzeug steht vor der offenen Lagerhalle.

In einer offenen Lagerhalle des Unternehmens Deutsche Steinzeug hatte es im November 2024 gebrannt.

Einen Sachschaden von rund 150.000 Euro soll ein 63-Jähriger verursacht haben, der sich jetzt vor dem Bonner Landgericht wegen Brandstiftung in Alfter verantworten muss.

Zu verstehen war rein gar nichts, obwohl der sprachgestörte Beschuldigte sich zum Prozessbeginn in einem nicht enden wollenden Redefluss verlor: Vor der 7. Großen Strafkammer hat am Mittwoch das Verfahren gegen einen 63-Jährigen begonnen, der laut Anklage für einen Brand in Alfter verantwortlich sein soll. Die Staatsanwaltschaft beschuldigt ihn unter anderem, am 4. November vergangenen Jahres zunächst vor einer Edeka-Filiale in Witterschlick und dann später in der Nacht in einer offenen Lagerhalle des Unternehmens Deutsche Steinzeug auf der Servaisstraße gezündelt zu haben.

Bei dem Fliesenproduzenten waren mindestens 15 dort gelagerte Paletten mit Steinzeugfliesen in Brand geraten; der Sachschaden soll laut Anklage rund 150.000 Euro betragen. Die Anklagebehörde geht davon aus, dass der intelligenzgeminderte und psychisch Kranke nicht für seine Handlungen verantwortlich ist. In dem Prozess geht es folglich darum, ob der Mann aus Mechernich in der Eifel dauerhaft in einer geschlossenen psychiatrischen Einrichtung untergebracht werden muss.

Zu Beginn der Verhandlung trug die Vorsitzende Richterin Isabel Köhne aus einem alten Urteil des Jahres 2003 den Lebenslauf des Beschuldigten vor: Der Mann war 1962 als Sohn eines Arbeiters in der Eifel zur Welt gekommen und war von Geburt an intellektuell eingeschränkt, hieß es dort. Einzig der Vater war wohl mental gesund, konnte seinen Kindern aber nicht den notwendigen Rückhalt bieten. So soll das insbesondere sprachlich beeinträchtigte Kind bereits in früher Jugend durch seine Aggressivität aufgefallen sein.

Unterm Strich fünf Straftaten

In der Antragsschrift werden dem Man nun aktuell insgesamt fünf Straftaten vorgeworfen, die er zwischen dem 4. November 2024 und dem 12. Januar 2025 begangen haben soll: Am 4. November soll er zunächst mit einem Feuerzeug versucht haben, die Gegensprechanlage des Edeka-Marktes in Witterschlick in Brand zu setzen. Die Bilder einer installierten Überwachungskamera trugen letztlich dann auch zur Identifizierung des Beschuldigten bei. Während bei dem Lebensmittelmarkt aber nur ein geringer Sachschaden in Höhe von rund 50 Euro entstand, waren die Folgen der nächsten Tat um einiges gravierender. Zwischen 0.30 Uhr  und 2 Uhr in der Nacht soll sich der Mann in die gegenüber des Supermarkts gelegene, offenen Warenlagerhalle des Fliesenproduzenten begeben haben und dort wiederrum mit einem Feuerzeug die Paletten angezündet haben.

In der damaligen Polizeimeldung war zu erfahren, dass Mitarbeiter des Unternehmens die Feuerwehr unterstützt haben, indem sie mit einem Gabelstapler noch nicht in Brand geratene Paletten zur Seite beförderten. Eine Beschädigung der Halle ließ sich dennoch nicht völlig vermeiden. Bevor der Beschuldigte schließlich dank eines Fahndungsaufrufs der Polizei, in dem Standbilder der Überwachungskamera zu sehen waren, verhaftet werden konnte, soll er laut Anklage aber noch drei weitere Straftaten begangen haben.

Auch in einem Parkhaus und im Keller eines Mehrfamilienhauses in Euskirchen sowie vor einer Sparkassenfiliale in Neuwied soll der Beschuldigte jeweils mit seinem Feuerzeug gezündelt haben. Es blieb bei Sachschäden zwischen jeweils 100 und 2000 Euro. Das Verfahren wird fortgesetzt, ein Urteil könnte es schon Mitte des Monats geben.