Der Radfahrer stieß im Dunkeln mit dem Kind zusammen, das anschließend neun Tage auf der Intensivstation behandelt werden musste.
Achtjähriger schwer verletztEltern fordern 20.000 Euro Schadensersatz von jugendlichem Radfahrer

Bei dem Unfall zwischen einem Achtjährigen und einem 16-jährigen Radfahrer wurde das Kind schwer verletzt.
Copyright: Sebastian Willnow/dpa-Zentralbild/dpa
Am frühen Abend des 29. November 2021, einem dunklen, verregneten Herbsttag, geschah in Lohmar im Rhein-Sieg-Kreis ein folgenschwerer Unfall zwischen einem Jugendlichen und einem Kind, der heute noch Konsequenzen nach sich zieht. Die Eltern des Kindes fordern Schadensersatz von dem damals 16-Jährigen.
Der jugendliche Schüler war am Abend gegen 18 Uhr mit seinem E-Bike auf dem Weg zum Fußballtraining, als er auf der abschüssigen Straße Bombach ungebremst ein achtjähriges Kind anfuhr. Der kleine Junge war zuvor in den benachbarten Ställen einer Hofanlage gewesen und just aus dem Tor getreten, um über die Straße nach Hause zu gehen. Ein Rettungswagen brachte ihn in die Kinderklinik Sankt Augustin.
Mit einer schweren Gehirnerschütterung sowie zahlreichen Platz- und Schnittwunden lag er neun Tage lang auf der Intensivstation. Der 16-Jährige erlitt zwar einen schweren Schock, blieb aber unverletzt. Beim Sturz durch die Kollision war nur seine Kleidung beschädigt worden.
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Sohn leidet vier Jahre nach dem Unfall immer noch unter den Folgen
Fast vier Jahre liegt der Unfall bereits zurück. Für die Eltern des Achtjährigen jedoch scheint die Zeit seitdem stehengeblieben. Der Unfall – auch wenn sie ihn nicht direkt gesehen haben –, vor allem Bilder ihres schwer verletzten, blutenden Kindes gehen ihnen nicht aus dem Kopf. Im vergangenen Jahr, also drei Jahre nach dem Unfall, haben sie Klage beim Bonner Landgericht eingereicht; nicht zuletzt, weil ihr Sohn immer noch an den Folgen der heftigen Kollision leidet.
Abgesehen von sechs Narben ist ein Auge seit dem Tag dauerhaft entzündet. Von dem E-Bike-Fahrer fordern sie ein Schmerzensgeld, das sie ins Ermessen des Gerichts stellen, mindestens aber 20.000 Euro, so ihre Vorstellung. Angesichts der Schwere der Verletzungen gehen die Eltern, die ihr Kind vor Gericht vertreten, davon aus, dass der damals 16-Jährige viel zu schnell in der Dunkelheit auf regennasser Fahrbahn unterwegs war.
Fahrradfahrer erinnert sich nur an kurze Bewegung vor dem Zusammenprall
Beim Gütetermin vor dem Bonner Landgericht saß der mittlerweile 19-Jährige den Eltern des heute Zwölfjährigen das erste Mal gegenüber. Wie er den Zusammenprall erlebt habe, wurde er von Richter Hendrik Büter gefragt. An vieles könne er sich nicht erinnern, sagte der Beklagte entschuldigend, der betonte, ihm tuem die ganze Geschichte furchtbar leid. „Vor der Unfallstelle“, sagte der 19-Jährige weiter, „gibt es in der Straße eine S-Kurve, in der ich meine Geschwindigkeit sicher reduziert hatte. Was dann passiert ist – keine Ahnung. Denn das Kind habe ich überhaupt nicht wahrgenommen, vor dem Crash erinnere ich nur eine kurze Bewegung.“
Auf Nachfrage des Gerichts meinte der 19-Jährige sich zu erinnern, dass die Toreinfahrt unbeleuchtet und dass die Sicht auf das Tor durch gestapelte Paletten versperrt gewesen sei. Sein Fahrradlicht sei eingeschaltet gewesen, auch habe er – wie immer – einen Helm getragen.
„Ein grobes Fehlverhalten des E-Bikers“, so der Richter anschließend in einer ersten juristischen Bewertung, sei zunächst nicht erkennbar. Natürlich sei auch ein Radfahrer verpflichtet, sich an die Umstände anzupassen, vor allem wenn die Sicht schlecht ist und die Straße regennass. Er müsse in der Lage sein, auszuweichen und zu bremsen. „Aber eine Kollision allein ist zunächst mal noch kein Verstoß.“ Ob seine Geschwindigkeit zu hoch gewesen sei, könne nur ein Sachverständiger ermitteln. Da könnte vielleicht das Video einer Überwachungskamera, am Haus des Klägers installiert, hilfreich sein. Viel sei darauf nicht zu sehen, sagte Büter, aber der radelnde E-Biker sei als Lichtstreif aufgezeichnet.
„Hier ist wirklich Sachverstand gefragt“, stellte der Vorsitzende am Ende des Gütetermins fest. Beide Parteien schienen sehr einverstanden damit zu sein, einen Gutachter zu beauftragen. Erst dann könne bestimmt werden, wie viel Schuld der 19-Jährige an dem Unfall wirklich trage.