Ehemaliges Penaten-GeländeVerwaltungsgericht bestätigt Aus für einen Supermarkt-Bau

Stillstand seit 20 Jahren: Wie es mit dem Areal in Rhöndorf jetzt weiter geht, scheint vorerst unklar.
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Bad Honnef – Der Startschuss für die Weiterentwicklung des ehemaligen Penaten-Geländes in Rhöndorf scheint in naher Zukunft wohl nicht zu fallen. Wie das Verwaltungsgericht Köln am Montag mitgeteilt hat, darf das Areal nicht mit einem Supermarkt bebaut werden. Damit gibt das Gericht der Klage einer Nachbarin statt, die gegen das Vorhaben vorgegangen ist.
Die Nachbarin hatte gegen Baugenehmigungen für einen Supermarkt, einen Getränkemarkt und zwei Wohngebäude mit mehr als 120 Wohnungen geklagt, die ein Investor auf dem früheren Werksgelände errichten will. Nach dem Wegzug des Kosmetik-Herstellers vor rund 20 Jahren war das Gelände unter anderem mit einer Wohnsiedlung und einem Senioreneinrichtung bebaut worden. Die nun umstrittenen Flächen waren als einzige noch unbebaut geblieben.
Bebauungspläne mit formellen und inhaltlichen Fehlern
Die Klägerin hat laut Mitteilung des Verwaltungsgerichts im Wesentlichen vorgetragen, dass sämtliche für das Gebiet aufgestellten Bebauungspläne wegen formeller und inhaltlicher Fehler unwirksam seien. Zudem beeinträchtige das Vorhaben den Denkmalwert ihres Hauses. Die Unklarheiten bezüglich der Supermarkt-Pläne hatte im April 2019 auch die Stadt eingeräumt.
Bauvorhaben
Die Pläne für das Areal bestehen seit mehr als 15 Jahren und sind seither mehrfach modifiziert worden. 2011 wurde eine Verkaufsfläche für einen Rewe-Markt hinzugefügt. Über diesem und in einem zweiten Baufeld sollten Wohneinheiten entstehen. Anfang 2007 hatten die Unternehmen S W Invest Finance Trade (Swift) aus Frankfurt und Dereco aus Köln das 10 000 Quadratmeter große Gelände von der Business Park GmbH erworben. (mdh)
Weil die Bauvorbescheide für das Areal aus 2004 und 2011 alle positiv seien und der Bauherr dementsprechend einen Rechtsanspruch auf Errichtung der Gebäude habe, hatte der Rat der Stadt Bad Honnef im Oktober vergangenen Jahres mehrheitlich für eine Heilung der fehlerhaften Pläne votiert.
Das Kölner Gericht hat der Klage nun jedoch teilweise, aber im Ergebnis, stattgegeben. So sei lediglich die letzte Änderung des Bebauungsplanes, der für die fraglichen Flächen unter anderem die Bebauung mit großflächigem Einzelhandel vorsieht, unwirksam. Es sei der Stadt Bad Honnef auch nicht gelungen, die Fehler, die zu der Unwirksamkeit geführt hätten, im Rahmen des ergänzenden Verfahrens zu beheben. Nach der deshalb maßgeblichen vorherigen Fassung des Bebauungsplanes sei die Errichtung eines großflächigen Supermarktes nicht zulässig.
Rhöndorf: Zukunft des Bauvorhabens nun unklar
Mit weiteren Urteilen hat das Verwaltungsgericht darüber hinaus die Klagen einer anderen Nachbarin abgewiesen. Diese hatte vorgetragen, dass das Vorhaben sie durch den zu erwartenden Lärm und Verkehr sowie dessen „erdrückender Wirkung“ in unzumutbarer Weise beeinträchtigen werde.
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Wie es mit dem Vorhaben rund um das ehemalige Penaten-Areal in Rhöndorf nun weiter geht, ist unklar. Die Stadt hat das Urteil des Kölner Gerichts erst am gestrigen Montag erhalten und wollte es daher noch nicht kommentieren: „Das Urteil ist der Stadt Bad Honnef als Verfahrensbeteiligte zugestellt worden. Es bedarf einer eingehenden rechtlichen Prüfung, daher ist eine vorzeitige Stellungnahme nicht angezeigt.“


