Arbeiten auf der Insel GrafenwerthBUND besteht weiterhin auf sofortigen Baustopp

Die Arbeiten auf der Insel Grafenwerth gehen weiter.
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Bad Honnef – Der Streit um die Umgestaltung von Insel Grafenwerth geht weiter. Nachdem der Bund für Umwelt und Naturschutz Deutschland (BUND) beim Verwaltungsgericht Köln Ende Januar Klage gegen das Projekt eingereicht hatte, mussten die Arbeiten kurzzeitig unterbrochen werden. Am vergangenen Freitag hat der Rhein-Sieg-Kreis einem Antrag der Stadt Bad Honnef auf sofortigen Vollzug der Maßnahme – das 3,3-Millionen-Euro-Projekt ist an einen engen Zeitplan gebunden – stattgegeben. Die derzeit an der Nordspitze durchgeführten Landschaftsbauarbeiten wurden dementsprechend fortgesetzt, die Klage steht jedoch weiterhin im Raum.
BUND besteht weiterhin auf sofortigen Baustopp
Bis darüber endgültig entschieden wird, besteht der BUND weiterhin auf einem sofortigen Baustopp: Am Montag hat die Umwelt- und Naturschutzorganisation einen entsprechenden Antrag beim Verwaltungsgericht Köln eingereicht. Ziel ist es, die aufschiebende Wirkung der Klage wiederherzustellen. Heißt: Sofortiger Baustopp, bis über die Klage entschieden wurde.
Laut einer Mitteilung des Rhein-Sieg-Kreises vom Mittwoch kommt das Gericht diesem Antrag aber nicht nach – zumindest vorerst nicht. „Das Verwaltungsgericht Köln hat es in einer ersten Reaktion auf die rechtlichen Bemühungen des BUND abgelehnt, einen Baustopp der laufenden Arbeiten auf der Insel Grafenwerth zu verhängen“, heißt es in der Mitteilung des Kreises.
Stadt Honnef soll dem Gericht eine Zusicherung geben
Vorsorglich habe das Gericht allerdings die Stadt Bad Honnef gebeten, beim weiteren Fortgang der Bauarbeiten „keine irreparablen Schäden“ zu verursachen und dies zuzusichern. Das gebe dem Verwaltungsgericht Zeit, den Eilantrag des BUND im Einzelnen zu prüfen und dann erst zu entscheiden, ob bis zum Urteil in der Hauptsache die Bauarbeiten eingestellt werden müssten. Dazu würden jetzt zunächst einmal Schriftsätze beider Seiten eingeholt werden.

An der Nordspitze wird vorerst weiter gearbeitet – unter Auflagen.
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Der BUND hatte in seinem Antrag – wie schon in der zuvor eingereichten Klage – die Befreiung des Umgestaltungsprojektes von den Schutzzielen des Landschaftsschutzgebietes kritisiert. In drei Abschnitten soll die Insel, die nicht nur im Landschaftsschutzgebiet, sondern auch im Flora-Fauna-Habitat (FFH) liegt, voraussichtlich bis zum Herbst 2021 umgestaltet werden.
Laut BUND würden im Zuge der Baumaßnahme 15 Bäume gefällt und weitere 59 „mehr oder weniger massiv in der Krone beschnitten werden, um gravierende Wurzelschäden durch die Bauarbeiten auszugleichen oder die Verkehrssicherung über den neuen Kinderspielflächen im Wald herzustellen“. Die Stadt hatte zuletzt mitgeteilt, dass im Zuge der Maßnahme 15 neue, standortgerechte, heimische und klimastabile Bäume angepflanzt werden sollen und darüber hinaus betont, dass die vorhandenen Baumbestände von Pappeln und Weiden in ihrem Lebenszyklus am Ende angelangt seien.
Naturschutzbehörde: „Arbeiten verlaufen naturschonend“
Weiterhin kritisiert der BUND den Umfang der Fläche, die künftig der Erholungsnutzung dienen soll. Mit der Landschaftsschutzgebietsverordnung sei dagegen ein Ausgleich der Interessen formuliert. „Die aktuelle Planung verlässt diesen Ausgleich einseitig zu Lasten der Natur auf der Insel. Eine mögliche Befreiungsoption liegt dafür nach Auffassung des BUND nicht vor“, so der BUND.
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In der Naturschutzbehörde des Kreises sieht man sich unterdessen durch die Entscheidung des Kölner Gerichtes, dem Antrag auf sofortigen Baustopp zumindest vorerst nicht nachzukommen, in der Einschätzung zunächst bestätigt, dass die Arbeiten planmäßig und wie beantragt durchgeführt werden könnten. „Die bisherigen Bauarbeiten verlaufen naturschonend und verträglich, wir haben entgegen den BUND-Behauptungen keinen Anlass einzuschreiten“, wird Umweltamtsleiter Rainer Kötterheinrich in der Mitteilung des Rhein-Sieg-Kreises zitiert.



