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Verräterisches Telefongespräch28-Jähriger in Bonn wegen Missbrauch eines Mädchens verurteilt

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Wegen Missbrauch eines Kindes zu vier Jahren Haft verurteilt: Verräterisches Telefongespräch überführte den 28-jährigen Mann.

Wegen Missbrauch eines Kindes zu vier Jahren Haft verurteilt: Verräterisches Telefongespräch überführte den 28-jährigen Mann.

Zu vier Jahren Haft wegen Missbrauchs wurde ein 28-Jähriger verurteilt. Wichtigstes Beweismittel war der Mitschnitt eines Telefongesprächs.

Der neue Bekannte ihrer Tochter gefiel der Mutter gar nicht: Immerhin war sie erst zwölf, er aber 28 Jahre alt. Ihre Versuche, den Kontakt zu unterbinden, scheiterten. Beide trafen sich wiederholt, zunächst in seiner Wohnung in Hürth, dann nach dem Umzug in der neuen Wohnung in Bornheim.

Zu Beginn kam es zum Austausch von kleinen Zärtlichkeiten, dann im Mai 2023 zum ersten Geschlechtsverkehr. Bei dem einen Mal blieb es nicht: Wegen vierfachen schweren Missbrauchs eines Kindes wurde der Angeklagte am Dienstag von der Jugendschutzkammer des Bonner Landgerichts zu vier Jahren und drei Monaten Haft verurteilt. Der Gesetzgeber sieht für solche Taten einen Strafrahmen von zwei bis 15 Jahren vor.

Der Angeklagte und das Opfer wohnten in der Nachbarschaft, als sie sich kennenlernten. Er habe Gefühle für das Mädchen entwickelt, sagte er vor Gericht aus; unklar ist, ob es ihm mitgeteilt hat, wie alt es sei. Er behauptete, die junge Freundin habe ihm erzählt, schon 16 zu sein. Die argwöhnische Mutter schließlich klärte ihn über das wahre Alter auf, „das hielt ihn aber nicht davon ab“, so das Gericht, weiter den Kontakt zu suchen.

Die Mutter der Zwölfjährigen erstattete Anzeige

Zum ersten Beischlaf kam es, als das Kind wegen Verhaltensauffälligkeiten in ein psychiatrisches Heim eingewiesen wurde und an dem therapiefreien Wochenende des 13./14. Mai 2023 zu dem 28-Jährigen ging. Am Montag offenbarte es sich gegenüber dem Pflegepersonal, weil es Angst vor einer Schwangerschaft hatte. Ihre Betreuer gaben der Zwölfjährigen daraufhin die „Pille danach“.

Am 17. Mai schließlich erstattete die Mutter bei der Polizei Anzeige gegen den jungen Mann, der daraufhin die Beziehung zu dem Mädchen abbrach, im September jedoch wieder erneuerte. „Mindestens dreimal“, so die Erkenntnis der Kammer, hatten beide danach Geschlechtsverkehr in seiner Wohnung; das Verhältnis endete erst, als die Zwölfjährige sich in einen drei Jahre älteren Mitschüler verliebte.

Fast anderthalb Jahre ermittelten Polizei und Staatsanwaltschaft gegen den 28-Jährigen, Ende August begann der Prozess vor dem Landgericht. Erst am siebten Verhandlungstag, als Zeugen vernommen, die DNA-Analyse eines von der Mutter der Polizei übergebenen Kleidungsstücks begutachtet und eine Sachverständige zur Glaubwürdigkeit der Schülerin gehört worden waren, ließ der Angeklagte sich eher halbherzig ein.

Wichtigstes Beweismittel gegen ihn war ein von der Zwölfjährigen gefertigter Mitschnitt eines Telefonats, in dem das Kind ihn fragte: „Wie oft hatten wir es denn schon?“ Darauf er: „Schon oft“. Die Kammer sezierte dieses Wörtchen ausführlich in der Urteilsbegründung: „Oft heißt mindestens zweimal, dem Wortsinne nach auch dreimal.“ Damit war der Mann überführt.