Lärmaktionsplan der Stadt RheinbachBürger fordern größeres Lärmschutzgebiet

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Die Ortseinfahrt von Oberdrees

Die Ortseinfahrt von Oberdrees

Rheinbach – Der Lärmaktionsplan der Stadt Rheinbach verzögert sich erneut. Dieser Plan ist ein fachübergreifendes Instrument, das die Belange des Lärmschutzes bei allen Planungen soweit wie möglich berücksichtigt. Der Ausschuss für Umwelt und Mobilität beschloss einstimmig, zusätzlich eine vollständige straßenverkehrstechnische Prüfung in Auftrag zu geben. Zugleich entschieden sich die Mitglieder dagegen, dass auch die Hauptverkehrsstraßen außerhalb des Untersuchungsgebietes mit einbezogen werden, die eine Verkehrsstärke von weniger als 8200 Kraftfahrzeugen am Tag aufweisen.

Die Auswertung der Ergebnisse aus der Öffentlichkeitsbeteiligung ergab Überarbeitungsbedarf. Das kann zur Änderung von wesentlichen Inhalten führen und eine erneute Bürger- und Behördenbeteiligung auslösen. Beispielsweise ist in der aktuellen Fassung für die Ortsdurchfahrt Oberdrees und für den Verkehrsbereich Vor dem Voigtstor/Koblenzer Straße/Meckenheimer Straße in der Kernstadt Tempo 30 als einzig sinnvolle Lärmschutzmaßnahme vorgesehen. Das sind jedoch Landesstraßen, für die nicht die Stadt Rheinbach, sondern das Straßenverkehrsamt des Rhein-Sieg-Kreises und der Landesbetrieb Straßen.NRW zuständig sind. Sie könnten wiederum gegen die Umsetzung der Lärmschutzmaßnahmen stimmen, wenn sie beispielsweise einen reibungslosen Verkehrsfluss auf einer überörtlichen Verbindungsstraße höher gewichten. Deshalb wird befürchtet, dass die eigentlich für den Lärmschutz notwendige Temporeduzierung abgelehnt wird.

Lärmaktionsplan soll ergänzt werden

Die Verwaltung strebt nun an, die verkehrstechnischen Prüfungen auf die Ebene des Lärmaktionsplans zu verlagern, so dass eine höhere Bindungswirkung erreicht wird und die betroffenen Behörden zur Umsetzung der Maßnahmen verpflichtet werden können. „Aus diesem Grunde soll der Lärmaktionsplan um eine vollständige straßenverkehrsrechtliche Prüfung ergänzt werden“, sagte Fachbereichsleiter Kurt Strang.

Bislang beschränkt sich der Plan als Pflichtaufgabe ausschließlich auf Straßenabschnitte mit einer durchschnittlichen Verkehrsstärke von täglich mindestens 8200 Kraftfahrzeugen, bei denen die festgelegten Auslösewerte von 65 Dezibel (dB) tags und 55 dB nachts überschritten werden. 55 Dezibel entsprechen einem Fernseher auf Zimmerlautstärke aus einem Meter Entfernung. 60 dB erzeugt ein lauter Rasenmäher in zehn Metern Entfernung. Die Festlegung dieser Auslösewerte liegt im Ermessen der Stadt. Deswegen sind die Ortsdurchfahrt Oberdrees sowie die „Koblenzer Straße“ bis zum Kreisverkehr an der „Meckenheimer Straße“ und vereinzelt belastete Gebäude bereits in die Betrachtung aufgenommen.

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Weitergehende Anregungen aus der Öffentlichkeitsbeteiligung wurden abgelehnt. Eine Forderung lautete, weitere Belastungsachsen in die Betrachtung aufzunehmen, die weniger als 8200 Fahrzeuge pro Tag aufweisen. Auch sollte der Lärmaktionsplan dahingehend geändert werden, dass geringere Auslösewerte lärmmindernde Maßnahmen zur Folge haben sollen.

Das allerdings wäre eine freiwillige Leistung der Stadt Rheinbach mit dem schwerwiegenden Problem, dass es für die Beurteilung der Lärmsituation in Verkehrsbereichen außerhalb der kartierten Gebiete keine Lärmkarten gibt und zum Teil auch keine für straßenverkehrsrechtliche Maßnahmen notwendige Berechnung möglich ist, weil keine entsprechenden Verkehrsdaten aus der landesweiten Verkehrszählung vorliegen. Ohne diese Grundlagen ist eine räumliche Ausdehnung des Untersuchungsgebietes allerdings unmöglich. Es ist auch nicht zu erwarten, dass der Landesbetrieb in absehbarer Zeit die personellen Ressourcen zur Erledigung dieser freiwilligen Aufgabe hat.

Lösungen sollen in den Jahren 2022/23 gefunden werden

Zudem bindet die Erfüllung dieser Aufgabe auch erhebliche personelle und finanzielle Ressourcen, die im aktuellen städtischen Haushaltsansatz nicht vorgesehen sind. „Die Verwaltung wird dieses Thema aber im Zuge der nächsten Fortschreibung des Lärmaktionsplans in den Jahren 2022/23 erneut aufgreifen und versuchen, Lösungsmöglichkeiten für die geforderte Ausdehnung des Untersuchungsgebietes zu finden“, versprach Strang.

Der Ausschuss war angetan von einem Vorschlag von Dr. Georg Wilmers (SPD). Die Stadt als Straßenverkehrsbehörde solle ein Tempolimit auf den beiden lärmgeplagten Straßen einrichten und dafür die Genehmigung des Landesbetriebs einholen. Stimmt die Behörde nicht zu, könne laut Wilmers mit Aussicht auf Erfolg dagegen geklagt werden, denn wenn es keine Alternative zum Tempolimit für den Lärmschutz gebe, habe die Behörde keinen Spielraum und müsse einwilligen.

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