Landgericht BonnAngeklagter versuchte gleiches Opfer zweimal um Geld zu prellen

Der Eingang des Landgerichtes in Bonn
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Bonn/Siegburg – Der Mann, der in der Tiefgarage auf sie zukam, hatte ein breites Kreuz, ein wettergegerbtes Gesicht und trug eine schwarze Lederjacke: Er sei Lkw-Fahrer, erzählte er in gebrochenem Deutsch. Der Sprit sei ihm ausgegangen. Jetzt wolle er mit einem Kanister zur Tankstelle. Aber er habe sein Portemonnaie nicht dabei. Ob sie ihm 50 Euro leihen könne?
So soll ein 65-Jähriger eine 42 Jahre alte Autofahrerin am 27. Januar in einer Tiefgarage in Siegburg angesprochen haben. Die Frau glaubte dem Mann. Auch, dass er ihr das Geld später vorbeibringen werde. Dafür gab die Erzieherin ihm sogar ihre Adresse. Aber die 50 Euro sah sie nie wieder.
Dafür den angeblichen Lkw-Fahrer. Zwei Monate später parkte die 42-Jährige in einer Troisdorfer Tiefgarage. Und konnte es kaum glauben: Wieder kam der Mann in Lederjacke auf sie zu und erzählte ihr dieselbe Story. Offenbar hatte er sein früheres Opfer nicht erkannt. Die Erzieherin rief die Polizei, kurz darauf konnte der Mann gestellt werden.
Amtsgericht Siegburg urteilte in erster Instanz
Für die Justiz ist der 18-mal einschlägig Vorbestrafte ein alter Bekannter. Das Amtsgericht Siegburg hat den 65-jährigen Rentner im Mai 2021 wegen des ersten Tiefgaragen-Betrugs zu sechs Monaten Haft ohne Bewährung verurteilt. Gegen das Urteil war der mittlerweile herzkranke und von seiner Ehefrau verlassene frühere Maschinenführer in Berufung gegangen.
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Er könne sich an den Vorfall in der Tiefgarage gar nicht erinnern, beteuerte er am Freitag. Aber vor der 6. Kleinen Strafkammer des Landgerichts hatte er damit keine Chance, trotz trauriger Lebensgeschichte und Absturz in die Armut, weil er angeblich selbst Opfer eines Betruges geworden sei.
Seit 1997 habe es insgesamt 120 Betrugsverfahren gegeben, rechnete der Kammervorsitzende ihm vor. Davon wurden 19 Fälle sogar vorläufig eingestellt. Auch verbüßte er zur Zeit der Tat eine Freiheitsstrafe im offenen Vollzug. Eine mildere Strafe sei da nicht mehr vertretbar.
Kleinlaut nahm der Rentner die Berufung zurück. Die Erzieherin, die als Zeugin nicht mehr gehört wurde, würdigte er keines Blickes. „Was mich wütend macht“, gestand die 42-Jährige am Rande des Prozesses, „ist nicht der Verlust des Geldes, sondern dass er mir den Glauben an das Gute genommen hat.“



