Berufung eingelegtObdachloser soll in Troisdorf Hausverbot missachtet haben

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Landgericht_Bonn

Das Eingangsportal des Landgerichts in Bonn (Symbolbild)

Bonn/Troisdorf – Ein Zuhause hatte der 62-Jährige schon lange nicht mehr. Aber er hatte einen Freund, den er in einem Mehrfamilienhaus in Troisdorf jederzeit besuchen durfte. Unter anderem benutzte er die Anschrift als Postadresse. Die Bewohner des Hauses jedoch beschwerten sich bei der Vermieterin, einer Baugenossenschaft, über Ruhestörungen, Müll auf den Balkons und im Keller. Daraufhin wurde dem Mann Hausverbot erteilt.

Am 16. Februar jedoch soll der 62-Jährige trotz Verbots das Haus betreten haben. Ein Nachbar, der ihn morgens um 5 Uhr früh beobachtet haben wollte, hatte den Vorfall umgehend gemeldet. Demnach soll der Mann, einen Mülleimer tragend, ins Haus gekommen sein, die Treppe ins erste Geschoss zur Wohnung des Freunden gestiegen, anschließend in den Keller gegangen und das Haus wieder verlassen haben. Die Vermieterin zeigte den 62-Jährigen wegen Hausfriedensbruchs an.

Obdachlose beteuerte vor Amtsgericht Siegburg seine Unschuld

Vor dem Amtsgericht Siegburg beteuerte der Obdachlose seine Unschuld. Er habe das Haus seit dem Verbot nicht mehr betreten, sein Freund habe ihm lediglich seine Post vom Balkon heruntergeworfen. Der Amtsrichter jedoch schenkte dem Mann wohl keinen Glauben, denn der Nachbar hatte den Vorfall schriftlich niedergelegt, damit er auch ja nichts vergaß. Der Angeklagte wurde zu einer Geldstrafe von 200 Euro (20 Tagessätze à zehn Euro) verurteilt.

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Das aber wollte der 62-Jährige nicht auf sich sitzen lassen: Gegen das Urteil legte er eigenhändig – einen Anwalt kann er sich nicht leisten – Berufung ein. Die Chancen vor dem Bonner Landgericht standen nicht schlecht für den Obdachlosen: Denn zum einen konnte der Vorfall, da der Freund zwischenzeitlich gestorben ist, nicht mehr aufgeklärt werden. Zum anderen ist es rechtlich fragwürdig, ob der Vermieter einem Hausgast ein Verbot erteilen kann. Denn der Mieter hat das Hausrecht (auch über Treppenhaus und Keller) und kann entscheiden, welchen Besuch er empfängt.

Aber der 62-Jährige erschien nicht zu seinem Verhandlungstermin in Bonn, die Gründe sind unbekannt, da niemand Kontakt zu ihm hat. Damit wurde die Berufung verworfen. 

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