Urteil in Bonn gegen ObdachlosenMitarbeitern im Rathaus in Hürth mit Enthauptung gedroht

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28.06.2022, Nordrhein-Westfalen, Bonn: Polizisten haben einen möglichen Tatverdächtigen vor dem Bonner Landgericht festgenommen. Vor dem Bonner Landgericht ist ein abgetrennter menschlicher Kopf gefunden worden.

Der Mann bei seiner ersten Festnahme im Juni 2022

Der Mann, der im vergangenen Sommer den abgetrennten Kopf seines verstorbenen Freundes vor dem Bonner Landgericht abgelegt hatte, sitzt wieder in Haft.

Das Kölner Amtsgericht verurteilte den 39-Jährigen am Freitag zu zehn Monaten Haft ohne Bewährung, weil er im Rathaus Hürth zwei Mitarbeitern gedroht hatte, ihnen die Köpfe abzuschneiden. Erst drei Wochen zuvor, am 20. Januar, war der Obdachlose wegen Störung der Totenruhe vom Landgericht Bonn zu anderthalb Jahren Haft ohne Bewährung verurteilt, aber wegen der rund sechsmonatigen Untersuchungshaft auf freien Fuß gesetzt worden.

Am 6. Februar besuchte der 39-Jährige das Rathaus in Hürth, weil er sich dort beim Sozialamt um eine Unterkunft bemühen wollte. Weil der „zuständige Sachbearbeiter“ aber aufgrund einer Autopanne nicht zur Arbeit erschien, wurde der Angeklagte gebeten, ein anderes Mal wiederzukommen. Daraufhin hatte der 39-Jährige der Beamtin (50) und dem Azubi (20) gesagt, dass er der Mann sei, der in Bonn einem Toten den Kopf abgeschnitten habe. Dann soll er beide bedrohlich angeschaut und gesagt haben, „dass sie die nächsten wären, wo er dies durchführen würde“, wie es in der Anklageschrift hieß.

Was der Angeklagte jedoch genau gesagt hatte, blieb unklar. Die 50-Jährige behauptete im Zeugenstand, der Angeklagte habe gesagt: „Ihr seid die nächsten.“ Ihr jüngerer Kollege aber sagte: „Eure Köpfe sind die nächsten.“ Hintergrund des Besuchs des 39-Jährigen im Rathaus sei ein bürokratisches Hin und Her gewesen, erläuterte Verteidigerin Anna Carlius. Das Ausländeramt habe ihrem aus Marokko stammenden staatenlosen Mandanten gesagt: Ohne Wohnanschrift keine Duldung; das Sozialamt habe gesagt: Ohne Duldung keine Unterkunft. „Mein Mandant ist verarscht worden“, sagte Carlius.

Der Vorsitzende schenkte den Zeugen Glauben. Dem Angeklagten sagte er bei der Urteilsbegründung: „Sie wussten was Sie tun und wollten auch die Wirkung erzielen, die sie erzielt haben.“ Aufgrund von 18 Vorstrafen – der 39-Jährige hat bereits zwölf Jahre in Haft gesessen – sah das Gericht keinen Raum für eine Bewährung. Nach der Verhandlung blieb der Mann diesmal in Haft, weil wegen seiner Obdachlosigkeit Fluchtgefahr bestehe. Der 39-Jährige will das Urteil anfechten.

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