Der Mann, der im vergangenen Sommer den abgetrennten Kopf seines verstorbenen Freundes vor dem Bonner Landgericht abgelegt hatte, sitzt wieder in Haft. Bei einem Streit im Hürther Ordnungsamt soll er Mitarbeitern gedroht haben, Ihnen den Kopf abzuschneiden.
Abgetrennter Kopf in BonnMann drohte im Ordnungsamt Hürth mit Enthauptung – neuer Prozess

Nach dem Fund eines menschlichen Kopfes, war im Juni 2022 der Bereich vor dem Bonner Landgericht von der Polizei abgesperrt worden. Ein Tatverdächtiger festgenommen worden. Im Januar war der 39-Jährige wegen Störung der Totenruhe verurteilt worden.
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Wegen Störung der Totenruhe und „beschimpfenden Unfugs“ mit dem Körper eines Verstorbenen war der 39-Jährige am 20. Januar von der 11. Großen Strafkammer des Landgerichts Bonn zu einer Freiheitsstrafe von anderthalb Jahren verurteilt worden. Das Gericht hob gleichzeitig den im Juni 2022 verkündeten Haftbefehl auf, weil er nicht verhältnismäßig sei.
Der Obdachlose verließ daraufhin seine Zelle in der Justizvollzugsanstalt Köln als freier Mann und fuhr offenbar nach Hürth. Schon am morgigen Freitag wird der Fall in Köln vor Gericht verhandelt.
„Ihr seid die Nächsten“
Am 6. Februar kam es im Hürther Ordnungsamt zu dem neuen Zwischenfall mit dem gebürtigen Marokkaner: Er soll dort darum gebeten haben, in eine Obdachlosenunterkunft ziehen zu können. In der Frage des Termins soll es dann zu einem Streit mit städtischen Mitarbeitern gekommen sein. Wie die Staatsanwaltschaft Köln auf Anfrage mitteilte, habe der Mann dabei erzählt, dass er in Bonn einem Menschen den Kopf abgeschnitten habe. Dann soll er den Angestellten gedroht haben: „Ihr seid die Nächsten“.
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Die Stadt Hürth hat ihn daraufhin wegen Bedrohung angezeigt. Im Rahmen des sogenannten Beschleunigten Verfahrens, bei dem Sachverhalte mit einfacher Beweislage schnell verhandelt werden, wurde der 39-Jährige sofort in Untersuchungshaft genommen.
Verhandlung vor Kölner Amtsgericht
Vor dem Amtsgericht Köln wird am morgigen Freitag der Fall verhandelt. Das Urteil des Bonner Landgerichts ist noch nicht rechtskräftig. Sowohl Staatsanwaltschaft als auch Verteidigung haben vor dem Bundesgerichtshof Revision eingelegt.