Erneut vor GerichtDetektiv soll Auto mit GPS-Tracker verfolgt haben

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Der Eingang zum Bonner Landgericht (Symbolbild)

Bonn/Eitorf – Viele Stunden hatte der Privatdetektiv am 12. August 2017 auf der Lauer gelegen und in seinem Auto einen jungen Mann kreuz und quer um Eitorf verfolgt. Der Auftrag des 54-Jährigen von einer großen Detektei: Eine Frau wollte wissen, ob der von ihr getrennt lebende Vater ihres Kindes Drogen nimmt. In einem Sorgerechtsverfahren war ihr Hinweis auf den Drogenmissbrauch des Ex-Partners nicht ernst genommen worden. Dieser Observationsauftrag jedoch brachte den Detektiv vor Gericht.

Denn der Beschattete bemerkte die Verfolgung. Auf einem Supermarkt-Parkplatz stellte er den Detektiv zur Rede. Dieser jedoch konterte, er leide wohl an Paranoia. Ob er zu viel gekifft habe? Später fand der damals 25-Jährige einen GPS-Tracker an seiner Stoßstange und zeigte den Detektiv an.

Wegen Verstoßes gegen das Bundesdatenschutzgesetz landete der 54-Jährige, seit 30 Jahren selbstständiger Detektiv, erstmals auf der Anklagebank. Das Amtsgericht Siegburg war von seiner Schuld überzeugt und verurteilte ihn zu 4500 Euro Geldstrafe. Obwohl ihm bewusst war, dass er dafür keine Befugnisse hatte, habe er das GPS-Gerät eingesetzt, um ein personenbezogenes, elektronisches Bewegungsprofil anzufertigen. Der Angeklagte jedoch bestreitet, den GPS-Tracker angebracht zu haben, und ging in Berufung.

Es ginge nicht um untreuen Ehemann, sondern um die Gefahr für ein Kind

Vor dem Bonner Landgericht wird der Fall seit Mittwoch neu verhandelt. Denn ob die Observation durch den Detektiv nicht doch berechtigt war, müsse noch abgeklärt werden, kommentierte Berufungsrichter Nicolaus Alvino. Immerhin gehe es nicht um einen untreuen Ehemann, sondern um die Gefahr für ein Kind durch einen drogensüchtigen und mithin straffälligen Vater. Jedenfalls sei, so sein Rechtsverständnis, allein das „Nachfahren“ noch kein Verstoß.

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Schließlich sei bei den Ermittlungen nicht aufgeklärt worden, ob der beschlagnahmte GPS-Tracker überhaupt funktionstüchtig war. In den Akten sei nur vermerkt, dass die dazu gehörige SIM-Karte defekt war. Eine Überprüfung soll jetzt im Auftrag des Gerichts nachgeholt werden, nachdem eine Einstellung des Verfahrens, wie von der Kammer vorgeschlagen, weder für den Angeklagten noch für den Staatsanwalt in Frage kam.

Am Ende war die ganze Observation überflüssig: Denn der heute 29-Jährige war bereits vorher aufgefallen, weil er sich in Eitorf einem Rettungswagen, der mit Blaulicht fuhr, in den Weg gestellt und zum Bremsen gezwungen hatte. Blutproben hatten drei Promille Alkohol ergeben, zudem stand er unter Drogen. Im Sorgerechtsverfahren war dieser Vorfall am Ende viel gewichtiger als die Daten des Detektivs. 

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