Landgericht BonnLohmarer Rentner soll seine Frau schwer misshandelt haben

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Der Eingang des Landgerichtes in Bonn

Der Eingang des Landgerichtes in Bonn

Bonn/Lohmar – Den Weg ins Bonner Landgericht zu finden, war dem 71-jährigen Angeklagten am Dienstag doppelt schwer: So startete seine Anfahrt zum Prozess mit einer Irrfahrt zwischen Lohmar und Justitias Gebäude an der Wilhelmstraße in Bonn. Sein Navi, so entschuldigte sich der fast um eine Stunde verspätete Beschuldigte, habe ihn falsch geschickt.

Wegen Körperverletzung mit Todesfolge muss sich der Rentner vor dem Bonner Schwurgericht verantworten. Der Staatsanwalt wirft dem Diplom-Betriebswirt vor, seine Ehefrau zwischen dem 4. und 5. Juli 2020 während eines Streits mehrfach auf Kopf, Schulter und Arm geschlagen zu haben. Hierdurch habe die 67-Jährige unter anderem eine Blutung unter der Hirnhaut erlitten, die letztlich zu ihrem Tod geführt habe.

Der 71-Jährige schüttelte bei der Verlesung der Anklage – versteckt hinter seiner Maske – kaum merklich den Kopf: Er fühlt sich zu Unrecht verdächtigt. Schon in den Ermittlungen hatte der ehemalige Heimleiter einer katholischen Einrichtung in Köln, der keinen Tag in Untersuchungshaft gesessen hat, die Vorwürfe bestritten. Er habe seine Ehefrau nicht geschlagen; es habe keine Gewaltanwendung gegeben.

Verteidiger erklärt die Anklage für komplett unwirksam

Sein Verteidiger griff dann auch grundsätzlich die Anklage an, die kaum Konkretes verrate, außer dass der Angeklagte zur Tatzeit „ein halbe Flasche Korn getrunken hat und deswegen aggressiv“ geworden sei. Aber „die Tat selbst ist in den Grundzügen nicht benannt“, der „angebliche Faustschlag eine reine Spekulation“. Die Anklage sei damit unwirksam, er forderte die Kammer auf, das Verfahren einzustellen.

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Der Verteidiger beantragte zudem, in einem weiteren rechtsmedizinischen Gutachten zu klären, wodurch die Verletzungen bei der Toten entstanden sind. Bei der Obduktion habe man Material der Hirnblutung gesichert, aber nicht weiter untersucht: Daraus lasse sich möglicherweise auch ablesen, wann das Hämatom entstanden sei.

Nicht auszuschließen, dass die Verstorbene, die zum Todeszeitpunkt 1,8 Promille im Blut hatte und regelmäßig Psychopharmaka nahm, durch Stürze oder Kollisionen mit Möbelkanten, sich selbst verletzt haben könnte; auch bei den intensiven Wiederbelebungsmaßnahmen durch Rettungskräfte könnte es zu zusätzlichen Hämatom-Bildungen an Armen und Schultern gekommen sein.

Angeklagter: „Tod meiner Frau immer noch ein Schock“

„Der Tod meiner Frau hat mich total aus der Bahn geworfen“, sagte der Angeklagte am ersten Prozesstag, ohne auf Details eingehen zu wollen. „Die Tatsache, dass sie nicht mehr ist, habe ich bis heute nicht realisiert. Es ist noch ein Schock.“

Immer wieder sehe er, wie er sie leblos im Bett gefunden habe, erzählte der Mann. Auch die hoffnungslosen Reanimationsversuche der Rettungsleute, die er gerufen hatte, habe er noch als Schreckensbilder vor Augen.

Dem 71-jährigen Rentner gegenüber saß der 49-jährige Sohn seiner verstorbenen Frau aus erster Ehe. Vom Tod seiner Mutter, erzählte der Nebenkläger am Rand des Prozesses nicht ohne Bitterkeit, habe er erst Wochen später durch die Polizei erfahren.

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