BMW-Halterin macht Sprinter-Fahrer verantwortlich. Ein Gutachten zweifelt nun an ihrer Darstellung. Urteil im Dezember erwartet.
Bonner LandgerichtGutachter bezweifelt, dass Schäden am BMW von Steinschlag auf A 61 stammen

Seit fast zwei Jahren beschäftig der Fall die 1. Zivilkammer des Bonner Landgerichts.
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Der Fahrer eines Sprinters mit Anhänger scherte am 9. November 2023 auf der Autobahn 61 bei Swisttal bei einem Überholvorgang auf die linke Spur, ein BMW setzte mit Tempo 90 nach – und plötzlich flogen Steine gegen die Limousine. Die Windschutzscheibe hatte ein Loch, der Lack wurde erheblich beschädigt.
Knapp 6000 Euro Schadensersatz verlangte die Halterin des BMW, deren Lebenspartner am Steuer gesessen hatte, von dem Eigentümer des Lieferwagens, denn von seinem Anhänger seien die Steine auf die Fahrbahn gewirbelt worden.
Fall wird seit 2023 vor dem Bonner Landgericht verhandelt
Dieser Fall beschäftigt seit fast zwei Jahren die 1. Zivilkammer des Bonner Landgerichts. Im Oktober 2024 erklärte der BMW-Fahrer als Zeuge, die Steine seien aus dem Anhänger „richtig rausgekommen“, er habe gehört, wie es auf der Windschutzscheibe „geklopft“ habe.
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Am Freitag nun trug der Bonner Kfz-Sachverständige Dr. Tobias Steinacker ein Gutachten vor, in dem er dargelegt hat, wie sich Steinschlag auf Straßen auswirkt. Danach schlägt beispielsweise aufgewirbelter Rollsplit auf der Fahrbahn auf, rutscht darüber und „verzahnt“ sich mit der porösen Asphaltschicht, bis einzelne Steinchen aufsteigen, durch die Luft fliegen und dann irgendwo wieder landen.
So seien einzelne Treffer auf dem Autolack oder auf der Windschutzscheibe möglich, aber nicht in der Intensität, wie es von der Halterin des BMW angegeben worden sei. Steinacker: „Die Gesamtheit des Schadens ist nicht erklärbar“. Der Wagen sei in dem Zustand gewesen, den ein BMW mit 300.000 gefahrenen Kilometern eben aufweise, so der Gutachter.
Sachverständiger schließt direkte Treffer aus
Der Anwalt der Klägerin bestritt, dass Split aufgewirbelt worden sei, vielmehr seien „kleine gebrochene Steine eines Steinmetzes“ geflogen. Der Sachverständige schloss erneut direkte Treffer aus, die seien bei Tempo 90 und dem Sicherheitsabstand von 50 Metern zwischen den beiden beteiligten Fahrzeugen nicht möglich.
Mit diesem Gutachten im Rücken, beantragte der Anwalt des Gespann-Fahrers, die Klage abzuweisen. Das Gericht will Mitte Dezember ein Urteil fällen.
