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Bonner LandgerichtKläger fordert Schadenersatz von der Gemeinde Swisttal

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Das Bonner Landgericht prüft, ob einem Unfallfahrer Schadenersatz von der Gemeinde Swisttal zusteht.

Das Bonner Landgericht prüft, ob einem Unfallfahrer Schadenersatz von der Gemeinde Swisttal zusteht.

Ein 26-Jähriger landet mit seinem BMW im Graben. Womöglich, weil sich auf der Fahrbahn zu viel Split befand. Er fordert Schadenersatz. 

„Ich habe die Kurve so genommen, wie man es sollte“, sagte der 26-jährige Rheinbacher am Mittwochmorgen dem Vorsitzenden Richter der 1. Zivilkammer am Bonner Landgericht. Jan Hendrik Büter und seine beiden Richterkollegen sollten entscheiden, ob dem jungen Unfallfahrer tatsächlich die geforderten 13.600 Euro Schadenersatz zustehen, die der Kläger und sein Anwalt Christoph Willberg von der Gemeinde Swisttal erstreiten wollen.

Und darum geht es: Am 12. April 2024 war der junge Angestellte in seinem 5er BMW auf der Kreisstraße K9 in Richtung Heimerzheim unterwegs. Der Fahrer saß alleine in seinem Wagen, sein Cousin fuhr in einem Range Rover rund 100 Meter vor ihm. Die jungen Männer waren mit Freunden zum Abendessen verabredet.

Beim Abbiegen auf die Parkstraße geschah es dann: Das gut 200 PS starke Dieselfahrzeug des jungen Mannes brach in der Kurve mit dem Heck nach rechts aus, der Fahrer versuchte gegenzulenken, aber nun übersteuerte der Wagen in die andere Richtung und landete schließlich rechts im Straßengraben. „Wie auf Eis“, habe sich die Rutschpartie angefühlt, so der Kläger im Prozess. An dem freundlichen Frühlingsabend herrschten aber bei leichtem Sonnenschein milde Temperaturen.

An der Einmündung befand sich zu viel Split

Vor der Kurve sei er nicht schneller als 70 Kilometer pro Stunde gefahren, dann habe er das Gas weggenommen und sei mit vielleicht 40 bis 50 Stundenkilometern abgebogen. Ohne die Kurve zu schneiden, wie er betonte. Nach dem Unfall habe er sofort einen Polizisten aus der Familie um Hilfe gebeten und der habe ihm geraten, den Unfall von der Polizei aufnehmen zu lassen.  Die Beamten seien nach etwas mehr als zwei Stunden vor Ort eingetroffen und nach der Unfallaufnahme habe man das Fahrzeug dann aus dem Graben gezogen.

Da keine Flüssigkeiten ausgetreten seien, habe er selbst nach Hause fahren dürfen. Noch in der Nacht nach dem Unfall sollen schwere Maschinen die Unfallstelle von überschüssigem Split befreit haben. Neben der Polizei waren auch schnell Mitarbeiter des Ordnungsamts vor Ort. Die Männer hätten ihm beschieden, dass sich tatsächlich viel zu viel Split an der Einmündung befunden habe.

Die Parkstraße war nämlich kurz zuvor komplett saniert worden und erst seit dem 10. April wieder befahrbar. Warnschilder habe es keine gegeben, so der Kläger. Nach kurzer Beratung legten Büter und seine Richterkollegen den Parteien dann ihre vorläufige Sicht der Rechtslage dar: „Eine gewisse Mitschuld wird am Ende übrig bleiben“, wandte sich der Vorsitzende zunächst an den Kläger. Auch, wenn dieser angegeben habe, dass er den Split nicht bemerkt habe, so hätte ihm dieser bei langsamerer Fahrt wohl auffallen müssen.

Unfall ereignete sich an einer Gefahrenstelle

Andererseits handele es sich bei der Unfallstelle wohl klar um eine Gefahrenstelle. An einer solchen hätte die Kommune wohl Schilder aufstellen müssen: „Der Split warnte nicht vor sich selbst“, so der Vorsitzende. Rechtlich zu klären sei aber nun, wie weit die Verkehrssicherungspflicht der Kommune gehe. Die Straßenarbeiten waren nämlich zwei Tage früher als geplant beendet worden.

Da der Kläger sich nicht auf einen Vergleich einlassen mochte – das Gericht regte hier rund ein Drittel der eingeklagten Summe an – wird die Zivilkammer in einem nächsten Schritt wahrscheinlich einen Beweisbeschluss verkünden. Dann dürfte die beklagte Gemeinde darlegen müssen, wann sie von der früheren Fertigstellung der Straße erfahren hatte und es wird zu klären sein, wer für die Freigabe verantwortlich war.