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Prozess in BonnVier Jahre Haft nach Missbrauch eines Kindes

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Ein 37-Jähriger wurde zu viereinhalb Jahren wegen Kindesmissbrauchs verurteilt.

Ein 37-Jähriger wurde zu viereinhalb Jahren wegen Kindesmissbrauchs verurteilt. 

Ein 37-jähriger Mann wurde wegen Kindesmissbrauchs zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt, seinen Unschuldsbeteuerungen zum Trotz.

Für den Angeklagten ist es wohl das bittere Ende einer einst leidenschaftlichen Schülerliebe – mit 20 Jahren Verspätung. Doch für ein Mädchen, das der Mann laut Gerichtsurteil missbraucht hat, als es acht Jahre alt war, ist das Urteil die große Erleichterung. Der Mann, mittlerweile 37 Jahre alt, ist am Mittwoch wegen Kindesmissbrauchs zu viereinhalb Jahren Haft verurteilt worden.

Immer wieder schüttelte der Mann mit dem Kopf, wurde rot im Gesicht: der 37-Jährige bestreitet vehement die Übergriffe auf das Kind seiner langjährigen Freundin. Hinten, in der letzten Reihe im Gerichtssaal, die einstige Teenieliebe, die nach dem Urteilsspruch heulend in die Arme einer Freundin fällt. Auch der Druck auf die 35 Jahre alte Mutter des Mädchens war enorm gewesen: Der Angeklagte hatte im Prozess beteuert, dass der ganze Missbrauchsvorwurf einzig ein Rachefeldzug der Ex-Gefährtin ist. Auch habe sie ihn dazu genötigt, ein Geständnis bei der Polizei abzulegen.

Strafkammer glaubt den Angaben des Kindes

Die 2. Große Strafkammer jedoch hat den Unschuldsbeteuerungen des Angeklagten nicht geglaubt. „Es gibt keinen Grund zur Annahme, dass das Kind gelogen hat“, als es nach vier Jahren – da war der Angeklagte gerade aus der gemeinsamen Wohnung ausgezogen – sich der Mutter anvertraut hat: Er würde sie beim Abendritual „nicht nur den Rücken kraulen, sondern sie auch anfassen“. Die Mutter fiel damals – im Jahr 2024 – aus allen Wolken, glaubte ihrer mittlerweile 12-jährigen Tochter und zeigte den einstigen Freund, nach über 20 Jahren „toxischer Beziehung“ und zahlreichen Trennungen, an.

Eine Infiltration des Kindes durch die Mutter, so Kammervorsitzende Steffi Johann to Settel, habe es nicht gegeben: Das Mädchen habe viele konkrete Details aus dem Missbrauchsgeschehen schildern können. „Keine Frage, dass das Kind, das alles erlebt hat. Verrückterweise stimmten ganze Sequenzen der abendlichen Übergriffe mit der angeblich erpressten Aussage des Angeklagten überein, die er bei der Polizei gemacht hatte.

Geständnis hat als Beweismittel Bestand

Damals erklärte er: „Ich habe das mit dem Kind gemacht, was ich mit der Mutter gemacht habe.“ Als die Kripobeamtin ihn fragte, ob er nicht doch einen Anwalt haben wolle, lehnte er kategorisch ab: „Ich will reinen Tisch machen, ich ziehe das jetzt durch.“ Der Antrag der Verteidigung, das Video nicht als Beweismittel zu verwerten, weil der Angeklagte damals unter Drogen und immensem Druck gestanden habe, war von der Kammer abschlägig beschieden worden. Vielleicht, so die Kammervorsitzende, habe er durch die Mutter des missbrauchten Kindes unter moralischem Druck gestanden, aber letztlich habe er die Entscheidung, eine umfassende Aussage zu machen, selbst getroffen.

Mag sein, dass der Angeklagte zuvor gekifft hatte, aber in den 120 Minuten habe er nicht den Eindruck gemacht, als wüsste er nicht, was er sagt. Dass er bei der Vernehmung „gezittert und geschwitzt“ habe, sei kein Wunder. Steffi Johann to Settel: „Er hat ja gewusst, was auf dem Spiel stand.“ Einen Bonus für ein Geständnis gab es nicht, da der Angeklagte – ansonsten nicht vorbestraft – seine Aussagen bei der Polizei nicht mehr wahrhaben wollte. Verteidigerin Melanie Jüde forderte Freispruch. Es ist davon auszugehen, dass sie das Urteil beim Bundesgerichtshof prüfen lassen will.