1500 Euro GeldstrafeEuskirchener Youtuber in Bonn verurteilt

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Ihre Berufungen zogen sowohl die Staatsanwaltschaft als auch der Angeklagte (links im Bild) zurück. 

Bonn/Euskirchen – Der Youtuber ist justizbekannt. Seit Mai 2018 taucht der Student in der Region bei vielen Polizei-, Feuerwehr- oder Rettungseinsätzen auf, dreht kleine Videos, die er ungekürzt und ungefiltert in seinen Youtube-Kanal stellt und so auf viele Klicks hofft.

Erstmalig in den Fokus der Justiz geriet der Mann, als er am 8. Mai 2018 vor der Kulisse der Bonner Staatsanwaltschaft ein Interview inszenierte: Im Gespräch mit einem früheren Euskirchener Stadtverordneten wurde behauptet, dass ein Beamter der Polizeibehörde Euskirchen erneut gewalttätig geworden sei, zuletzt gegen einen unbescholtenen Bürger. Der heute 57-jährige Polizist, so behauptete das ehemalige Ratsmitglied im Interview weiter, sei für seine Aggressivität bekannt und müsse als Kripokommissar mittlerweile im Streifendienst arbeiten. Das Video mit den unbelegten Behauptungen wurde ins Netz gestellt und machte die Runde.

Wegen übler Nachrede verantwortet

Der Fall wurde gestern erneut vor dem Bonner Landgericht verhandelt. Der Youtuber und auch der ehemalige Stadtverordnete hatten sich nach dem Auftritt wegen übler Nachrede verantworten müssen. Während der Lokalpolitiker sich für seine Behauptungen im Prozess vor dem Amtsgericht Bonn im Mai 2021 entschuldigt hatte – er habe sich ungeprüft „vor den Karren spannen lassen“ –, blieb der Youtuber bei dem Gewaltverdacht gegen den Polizisten. Der Amtsrichter verurteilte den 33-Jährigen schließlich zu 1500 Euro (50 Tagessätze à 30 Euro) Geldstrafe. Das Verfahren gegen den früheren Lokalpolitiker wurde gegen Zahlung von 400 Euro eingestellt.

Gegen das Urteil war nicht nur der Youtuber, sondern auch die Staatsanwaltschaft in Berufung gegangen. Es gehe nicht, so die Begründung des Anklägers, dass „ins Blaue hinein ein Beamter als gewaltbereit denunziert und das verbreitet wird“. Fake News seien zwingend zu unterbinden und generalpräventiv hoch zu bestrafen. Vor dem Bonner Landgericht jedoch war der Prozess gestern schnell beendet, da beide Parteien ihre Berufungen zurückgenommen haben.

Bereits zur Bewährung verurteilt

Der 33-Jährige ist mittlerweile – unter anderem wegen Besitz von Kinderpornografie – zu einem Jahr und zehn Monaten Haft mit Bewährung verurteilt. Aber auch in seinem Selbstverständnis als Youtuber wurde er juristisch gestoppt. Denn mit seiner Kamera Einsatzkräfte filmen und ihre Gesichter ungeschützt zu veröffentlichen, sei eine Straftat, bestätigte zuletzt das Oberlandesgericht Köln ein Urteil des Bonner Landgerichts. Auch ein Polizeibeamter habe, wenn es nicht um zeitgeschichtlich bedeutende Ereignisse gehe, ein Recht am eigenen Bild. Die Sanktion: 2800 Euro Geldstrafe wegen Verstoß gegen das Kunst- und Urheberrecht.

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Warum es zu dem Fake-Interview vor der Bonner Staatsanwaltschaft gekommen ist, glaubt ein Insider zu wissen: Der Euskirchener Polizeibeamte sollte wohl vom Youtuber abgestraft werden, weil er ihn an Filmaufnahmen gehindert haben soll. Als 2014 ein Baggerfahrer in Euskirchen auf eine Luftmine aus dem Zweiten Weltkrieg stieß und durch die Detonation starb, soll der Polizist den Youtuber vom Unglücksort entfernt haben.

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