Abo

Eigenes Wohnhaus angezündet?40-jähriger Euskirchener beteuert Gericht seine Unschuld

Lesezeit 3 Minuten
Neuer Inhalt

Am Landgericht Bonn hat der Prozess gegen einen 40-Jährigen Euskirchener begonnen. 

Bonn/Euskirchen – „Damit habe ich nichts tun“, schwört der Mann im schwarz-weiß bedruckten T-Shirt auf der Anklagebank. „Das ist nicht meine Welt.“

Der Vorwurf des Bonner Staatsanwalts: In der Nacht zum 6. Mai 2020 soll der 40-Jährige mit einem Sack alter Klamotten auf dem Kellertreppenabsatz ein dreigeschossiges Haus in der Euskirchener City in Brand gesetzt haben. In kürzester Zeit brannte das Gebäude von 1894, ausgestattet mit einer hölzernen Wendeltreppe und Wandverschalungen, lichterloh.

Brand in Euskirchen: Feuerwehr muss Hausbewohner retten

Vier Bewohner befanden sich in dem Eckhaus an der Grünstraße. Eine 55-jährige Frau aus dem Parterre hatte sich noch selbst retten können, nachdem am Fernseher der Strom ausgefallen und sie das Feuerknistern im Treppenhaus gehört hatte.

Das Pärchen in der ersten Etage musste mitsamt seiner Katze von der Feuerwehr mit Hilfe von Leitern aus der Wohnung geholt werden. Im Dachgeschoss befand sich, von den Flammen eingeschlossen, der mutmaßliche Brandstifter. Der 40-Jährige wurde mit der Drehleiter gerettet – und später angeklagt.

Euskirchener wegen versuchten Mordes in drei Fällen angeklagt

Wegen versuchten Mordes in drei Fällen sowie besonders schwerer Brandstiftung muss er sich seit Montag vor dem Bonner Schwurgericht verantworten. Der Angeklagte jedoch beteuert seine Unschuld: „An dem Abend war ich bei meiner Tante. Als ich nach Hause kam, habe ich mir ein Butterbrot geschmiert, habe noch ein Filmchen auf YouTube gesehen.“

Dann habe er eine Schlaftablette genommen und sei tief eingeschlafen. Aufgewacht sei er durch Rauchmelder; da sei das Feuer schon in vollem Gang gewesen. Dass er das Haus mit den abgelegten Klamotten seiner Ex-Frau, die in einer Tüte im ehemaligen Kohlenkeller lagerten, angezündet habe, bestreitet er vehement.

Richter zweifeln an Aussage des Euskircheners

Die Bonner Richter meldeten jedoch Zweifel an. „So cool, wie Sie hier tun, sind Sie nicht“, so der Kammervorsitzende Klaus Reinhoff. Vor allem, was das vermutete Motiv angeht: Denn die Ehefrau hatte damals bei einem Liebhaber in Frankfurt Quartier bezogen und war am Tatabend nicht in der gemeinsamen Wohnung.

Mit Hunderten von WhatsApp-Nachrichten jedoch verfolgte der Angeklagte sie. Auch an dem Brandtag beschwor er sie inständig zurückzukehren. Und verzierte seine Sätze mit einer Flut roter Herzen.

Selbst, als das Haus in Flammen stand, soll er nicht die Feuerwehr gerufen, sondern der fernen Geliebten geschrieben haben: „Du bist nicht bei mir, Schatz. Du hast mich verlassen.“ Aber seine psychische Notlage wollte der Angeklagte gestern partout nicht einräumen. „Klar war das eine große Enttäuschung, dass sie weg war“, so der 40-Jährige emotionslos: „Da musste ich ordentlich dran knabbern. Aber verzweifelt? Nein!“

Von Frau verlassen: 40-Jähriger soll mit Suizid gedroht haben

Ob er an Selbstmord gedacht habe, wollte der Staatsanwalt schließlich wissen. Da reagierte der Angeklagte entrüstet: „Nein, um Gottes Willen. Da ist das Leben mir zu schade. Da hänge ich viel zu sehr daran.“ Seine Akte jedoch soll voll von Suizid-Androhungen sein, die er wohl schnell parat hatte, wenn er verlassen wurde.

Von den drei Hausbewohnern, die in dieser Nacht knapp dem Tod entronnen sind, konnte am Montag nur einer gehört werden: Er selbst habe seitdem keine „Wahnsinns-Ängste“, erklärte ein Frührentner. Aber seine damalige Freundin – eh schon psychisch krank – sei damit nicht zurecht gekommen: „Immer, wenn sie später die Feuerwehr gehört hat, hat sie angefangen zu weinen.“ Die 54-Jährige ist mittlerweile gestorben.

Das könnte Sie auch interessieren:

Die 55-jährige Frau aus dem Parterre war wegen eines Rückenleidens zum Prozessauftakt nicht erschienen.

Alle Bewohner haben durch das Feuer nicht nur ihr Hab und Gut, sondern auch ihre Bleibe verloren. Keiner konnte mehr in die Wohnung zurückkehren. Das alte Haus, so hieß es gestern im Prozess, sei irreparabel geschädigt. Es muss abgerissen werden.

Rundschau abonnieren