LadendiebstahlVerurteilter beschimpft Richter am Euskirchener Amtsgericht als Rassisten

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Ein Detektiv von einer Sicherheitsfirma, demonstriert in einem Supermarkt, wie Ladendiebe mit Hilfe eines präparierten Koffers die Sicherungsetiketten an der Ware überlisten können.

Ladendiebstahl (Symbolbild)

Ein einschlägig Vorbestrafter hatte kurz nach der Haftentlassung erneut Ladendiebstähle begangen.

Ein notorischer Ladendieb hat am Euskirchener Amtsgericht seine nächste Freiheitsstrafe kassiert. Das Schöffengericht unter der Leitung von Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen sprach den 28 Jahre alten Hassan F. (Name geändert) am Montag schuldig wegen zweifachen Diebstahls in besonders schwerem Fall, begangen im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit.

Es verurteilte ihn zu einem Jahr und drei Monaten Haft. Nach der Urteilsbegründung beschimpfte der Ägypter den Vorsitzenden Richter: „Du bist ein Rassist“, rief er Schmitz-Jansen zu, der die Beleidigung öffentlich nicht kommentierte. F., nach eigenen Angaben seit sieben Jahren heroinsüchtig, hatte am 28. September 2022 aus einem Euskirchener Kaufhaus drei Flaschen Parfüm und am 11. Oktober in einem Ladenlokal an der Roitzheimer Straße zwei Paar Sportschuhe entwendet. An der Roitzheimer Straße wurde ein Alarm ausgelöst, als er das Geschäft verließ.

Euskirchener Staatsanwaltschaft: räuberischer Diebstahl

Drei Mitarbeiterinnen nahmen die Verfolgung auf. Schließlich waren es zwei Passanten, die den Dieb festhielten, bis die Polizei eintraf. Die Staatsanwaltschaft hatte F. räuberischen Diebstahl zur Last gelegt. Er habe die Verkäuferinnen mit den Worten „Ich steche euch ab, ich habe eine Waffe“ bedroht. Dieser Vorwurf ließ sich aber nicht erhärten, er wurde fallengelassen. Hassan F., in Kairo geboren, kam 2012 nach Deutschland. Am Montag erklärte er, er habe sich bei den Behörden unter unterschiedlichen Namen vorgestellt, um seine Chancen auf eine Anerkennung als Flüchtling zu erhöhen.

Sein Asylantrag wurde aber abgelehnt. Laut Gericht ist er hier nur geduldet. Seine Abschiebung sei ausgesetzt, da seine Identität nicht geklärt sei. Von 2015 an geriet er immer wieder mit dem Gesetz in Konflikt, 2016 kam er wegen Diebstahls erstmals ins Gefängnis. Weitere Schuldsprüche folgten – in Emmerich, Bocholt, Mönchengladbach und Euskirchen. Dort wurde er wegen 14 Ladendiebstählen zu zwei Jahren und sechs Monaten Haft verurteilt.

Staatsanwaltschaft: Nichts gelernt aus der Haft

Er hatte Parfüm, Spirituosen und Bekleidung mitgehen lassen. In Euskirchen waren allein zehn Geschäfte betroffen. Nur gut zwei Wochen nach der Haftentlassung am 12. September 2022 wurde der in einer Flüchtlingsunterkunft in Mechernich lebende F. erneut straffällig. Die Hafterfahrung habe ihn nicht abgeschreckt, er habe daraus nichts gelernt, resümierte jetzt die Staatsanwältin.

Auch das Gericht verwies auf die hohe Rückfallgeschwindigkeit. Verteidiger Albert Stumm sagte, die Kombination aus der Drogensucht und einer Diabetes-Erkrankung führe bei seinem Mandanten zu Zuständen, in denen er nicht nach normalen Maßstäben zu beurteilen sei. Er beantragte fünf Monate Haft. Das Gericht entsprach mit 15 Monaten jedoch der Forderung der Staatsanwaltschaft.

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