Brandschutzauflagen sorgen für Sicherheit beim Feiern. Veranstalter stehen in der Pflicht und im Austausch mit Feuerwehren und Ordnungsamt.
Brandschutz im KarnevalBrennbare Deko und Pyrotechnik sind im Kreis Euskirchen tabu

Unbeschwertes Feiern im Karneval – das geht auch mit vielen Menschen, wenn das Thema Sicherheit groß geschrieben wird.
Copyright: Tom Steinicke
Die schreckliche Brandkatastrophe in der Bar Le Constellation im Schweizer Wintersportort Crans-Montana, bei der in der Neujahrsnacht 40 Menschen starben und 116 zum Teil schwer verletzt wurden, hat europaweit Bestürzung ausgelöst. Angesichts der bevorstehenden tollen Tage, wenn sich auch im Kreis Euskirchen wieder Tausende zum Feiern in Gaststätten, Bürgerhallen und Festzelten versammeln, ist das Thema Sicherheit aktueller denn je.
„So etwas wie in Crans-Montana kann aktuell bei uns in der Gemeinde nicht passieren“, ist Harald Heinen, stellvertretender Teamleiter im Ordnungsamt sowie langjähriger Feuerwehrchef der Gemeinde Kall, sicher. Fast überall würden die Brandschutzauflagen eingehalten, Verstöße seien selten und meist geringfügig.
„Das größte Problem ist, dass bei Karnevalssitzungen manchmal mehr Menschen in einen Saal gelassen werden, als eigentlich zulässig sind“, sagt Heinen. Zusätzliche Tische und Bänke würden dann in Bereichen stehen, die als Flucht- und Rettungswege vorgesehen sind. „Da müssen wir schon mal regelnd eingreifen.“
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Deko-Material muss schwer entflammbar sein
Mit der Dekoration gebe es heute kaum noch Probleme – ein Ergebnis jahrelanger Aufklärung. Girlanden und Luftschlangen müssen schwer entflammbar sein. „Wenn man da ein Feuerzeug dranhält, brennt die Flamme kurz und geht direkt wieder aus“, erklärt Heinen. Bei den Brandschauen werde das regelmäßig getestet.

Die Tücher an der Decke bei der Sitzung in Arloff-Kirspenich sind nach Angaben der KG extra schwer entflammbar.
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Früher sei das anders gewesen: „Vor 20 Jahren war brennbare Deko noch üblich“, erinnert sich Heinen. In einer Kaller Kneipe habe ein Wirt sogar Eierkartons zur Schallisolierung an die Decke gehängt. „Wir gaben ihm zwei Möglichkeiten: Entweder die Kartons herunterzunehmen oder sie mit einem speziellen Mittel zu imprägnieren.“
Feuergefahr an der Decke: Styroporplatten sind verboten
In Crans-Montana hatte sich das Feuer über die Decke ausgebreitet, offenbar wegen frei liegender Isoliermatten. „Decken müssen so gestaltet sein, dass sie schwer entflammbar sind und nicht brennend abtropfen“, sagt Heinen. Früher seien häufig Styroporplatten als Deckenverkleidung genutzt worden. Heute sind sie verboten.
Das größte Problem ist, dass bei Karnevalssitzungen manchmal mehr Menschen in einen Saal gelassen werden, als eigentlich zulässig ist.
Dass selbst erfahrene Feuerwehrleute nicht vor Fehlern gefeit sind, zeigt eine oft erzählte Anekdote: Ein früherer Kreisbrandmeister soll einst in einer Festhalle im Bad Münstereifeler Höhengebiet mit einem Feuerzeug die Brennbarkeit einer Decke getestet haben – mit dem Ergebnis, dass die Verkleidung sofort in Flammen aufging und eilig entfernt werden musste.
Auch Pyrotechnik ist in Sälen und Festzelten tabu
Auch Pyrotechnik ist in Kall streng untersagt – darunter fällt nicht nur Tischfeuerwerk. „Selbst Sprühfontänen wie in Torten beim Traumschiff sind verboten“, betont Heinen. Hin und wieder fange beim Schunkeln die Tischdeko Feuer. „Aber da hat man ja meist ein geeignetes Getränk zum Löschen vor sich stehen“, sagt er mit einem Schmunzeln.
Versammlungsstätten für mehr als 199 Personen werden alle fünf Jahre – in Kall sogar alle drei Jahre – brandschutztechnisch geprüft. Insgesamt nehme die Zahl der Gaststätten aber ab. „Früher gab es in Kall 17 Kneipen. Heute hat keine mehr durchgehend geöffnet“, so Heinen.
Land NRW hat die gesetzlichen Vorgaben vereinfacht
Das Land Nordrhein-Westfalen hat die Regelungen für Veranstaltungen jüngst vereinfacht. Nach einer neuen Auslegung des § 60 der Bauordnung NRW (BauO NRW 2018) gilt: Eine einmalige oder gelegentliche Nutzung eines Gebäudes für eine Veranstaltung ist keine genehmigungspflichtige Nutzungsänderung mehr.
Bisher musste selbst der Landwirt, der seine Scheune für eine Karnevalsparty öffnete, eine Genehmigung beantragen – ein Verfahren, das vielerorts für Unsicherheit sorgte. Nun stellt das Ministerium klar: Das Baugenehmigungsverfahren sei auf dauerhafte Nutzungen ausgerichtet, nicht auf einmalige Feste.

Brandsicherheitswachen sind beim Karneval Usus.
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„Das ist eine spürbare Entlastung für alle, die Brauchtum leben“, erklärt ein Sprecher des Ministeriums. Dennoch bleibe die Verantwortung für die Sicherheit „unverändert hoch“.
Von einer gelegentlichen Nutzung spricht das Land, wenn ein Gebäude nur wenige Male im Jahr für Feste verwendet wird. Bei regelmäßigeren Veranstaltungen – mehr als 25 Mal im Jahr – greift die Genehmigungspflicht erneut. Für Großevents mit mehr als 5000 Besuchern gelten ohnehin strengere Regeln.
In Bad Münstereifel wird alle fünf Jahre kontrolliert
Auch in Bad Münstereifel werden Gast- und Veranstaltungsstätten regelmäßig kontrolliert. Vor der Inbetriebnahme findet eine Brandschau statt, die alle fünf Jahre wiederholt wird.
Zusätzliche Sonderkontrollen seien nicht vorgeschrieben, heißt es aus dem Rathaus. Fälle, bei denen Menschen durch Verstöße in Gefahr geraten wären, seien nicht bekannt. Auch ohne Genehmigungspflicht müssen Brandschutzvorschriften und Sicherheitsauflagen eingehalten werden. Notausgänge, Feuerlöscher, Rettungswege – all das bleibt Pflicht.
Kreisbrandmeister Peter Jonas: „Sicherheit ist planbar“
„Nur weil keine Genehmigung beantragt werden muss, heißt das nicht, dass man alles darf“, sagt Kreisbrandmeister Peter Jonas. Offene Flammen, Pyrotechnik während eines Auftritts auf der Bühne, Nebelmaschinen, enge Sitzreihen oder hängende Deko – all das könne gefährlich werden. Auch überlastete Steckdosenleisten können eine Gefahr darstellen. „Sicherheit ist planbar – wenn man sie ernst nimmt“, betont der Kreisbrandmeister. Dazu gehören auch schwer entflammbare Vorhänge. Die gibt es beispielsweise im Dorfgemeinschaftshaus in Palmersheim. Oder einen Boden, der nicht direkt in Flammen aufgeht, wenn jemand eine Handvoll Wunderkerzen fallen lässt. Das hat Jonas selbst schon erlebt. Mehr als ein großer, schwarzer Fleck sei nicht als Schaden entstanden.
Die Zuständigkeit liegt bei den örtlichen Ordnungsbehörden. Sie prüfen, wie viele Menschen erwartet werden und ob besondere Risiken bestehen. „Bei älteren Menschen, Kindern oder erhöhter Brandgefahr müssen Maßnahmen getroffen werden“, so Jonas. Gerade bei Karnevalssitzungen sieht Jonas Handlungsbedarf: „Sobald ich eine Turnhalle mit Stoffen und Verkleidungen ausstatte, bringe ich eine hohe Brandlast hinein.“ Dann seien Fluchtwege, Evakuierungshelfer und gegebenenfalls eine Brandsicherheitswache nötig.
Das entsprechende Gesetz für den Brand- und Katastrophenschutz in NRW (BHKG, § 27) verpflichtet Veranstalter, entsprechende Vorkehrungen zu treffen. Eine Brandsicherheitswache kann durch die Feuerwehr oder – bei ausreichender Qualifikation – durch den Veranstalter selbst gestellt werden.
Enge Zusammenarbeit von Gemeinde und Vereinen in Weilerswist
In Weilerswist müssen Veranstaltungen laut Bürgermeister Dino Steuer mindestens acht Wochen vor Beginn angemeldet werden. Die Gemeinde prüfe dann die Gefahrenlage und entscheide, ob eine Brandsicherheitswache erforderlich sei. In der Regel übernehme die Feuerwehr diese Aufgabe. Sie kenne die Gegebenheiten und arbeite eng mit den Vereinen zusammen – ein Modell, das sich bewährt habe, so Steuer.
Die Feuerwehrangehörigen erhalten dafür eine Aufwandsentschädigung, die bewusst nicht an die Veranstalter weitergegeben wird, um das ehrenamtliche Vereinsleben zu unterstützen. Alternativ können Veranstalter auch spezialisierte Dienstleistungsunternehmen beauftragen – was in der Praxis selten geschieht, da es deutlich teurer und organisatorisch aufwendiger wäre.
Beispiel Dom-Esch: Nach Brand „mit Vorgaben überschüttet“
Nach dem Brand in der Festhalle in Dom-Esch im Jahr 2019 hatte der veranstaltende Verein mit einer Vielzahl von Auflagen zu kämpfen. Der Brand war nicht bei einer Veranstaltung ausgebrochen. Dennoch gab es Probleme mit der Löschwasserversorgung. „Damals wurden wir regelrecht mit Vorgaben überschüttet“, erinnert sich Karnevalist und Feuerwehrmann Daniel Pöthmann. Zu den Auflagen zählte damals, eine Wasserversorgung bis zum Eingang der Festhalle bereitzulegen. Der Hintergrund: Dort gibt es kein Hydrantennetz. Stattdessen steht lediglich ein Löschwasserbrunnen zur Verfügung, der bei Bedarf mit einer Pumpe und Schläuchen in Betrieb genommen werden muss.
„Die Stadt wollte, dass im Ernstfall keine wertvolle Zeit vergeht“, erklärt Pöthmann: „Wir sollten daher alles so vorbereiten, dass die Feuerwehr nur noch das Strahlrohr anschließen und die Pumpe starten muss.“ Neben dieser technischen Auflage musste der Verein auch eine Brandsicherheitswache stellen und weitere Sicherheitsmaßnahmen erfüllen – etwa einen Sanitätsdienst vor Ort. Durch den Erlass des Landes ist es nun aber obsolet, dass die Schlauchleitung während der Veranstaltungen bereits liegen muss.
Auch in der Stadt Mechernich bereitet man sich nach Angaben von Silvia Jambor, der zuständigen Fachbereichsleiterin, auf den Endspurt im Karneval vor. „Der Veranstalter stellt immer die Brandsicherheitswache“, sagt sie. An Weiberdonnerstag oder auch Rosenmontag werde das Ordnungsamt nicht gezielt die Gaststätten ansteuern, um diese zu kontrollieren, so Jambor: „Da ist der Veranstalter selbst verantwortlich. Wenn uns aber etwas auffällt, werden wir aktiv.“


