Wiederaufbau in SchleidenVorgaben machen die Arbeit für die Kommunen teils unmöglich

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Zahlreiche Brücken sind auch in der Stadt Schleiden – hier über die Olef in Oberhausen – stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Vor der Sanierung müssen zunächst Gutachten und Kostenschätzungen erstellt werden.

Zahlreiche Brücken sind auch in der Stadt Schleiden – hier über die Olef in Oberhausen – stark in Mitleidenschaft gezogen worden. Vor der Sanierung müssen zunächst Gutachten und Kostenschätzungen erstellt werden.

Schleiden – Galt es unmittelbar nach der Flut, die Ärmel hochzukrempeln, schnell zu entscheiden und sofort zu handeln, ändert sich dies nun. Der Wiederaufbau muss in geordneten Bahnen ablaufen – sämtliche bürokratischen Fallstricke inklusive. In Schleiden ist der Beigeordnete und Kämmerer Marcel Wolter auch Chef des kommunalen Wiederaufbau-Teams – Bürgermeister Ingo Pfennings hat ihm dafür gleich mal den Titel „Bauminister“ verpasst. Nach einer ersten Schätzung beziffert Schleiden die Schäden alleine an der städtischen Infrastruktur auf etwa 170 Millionen Euro.

Exemplarisch für seine Stadt skizziert Wolter die enorme Herausforderung, vor der nun alle schwer von der Flut getroffenen Kommunen stehen. „Der Bürokratismus lebt“, sagt er gleich zur Vorwarnung über das hochkomplexe Thema.

Die Soforthilfe

15 Millionen Euro hat das Land an den Kreis überwiesen, 3,2 Millionen hat Schleiden davon erhalten. Den „ersten Riesenaufschrei“ hat’s laut Wolter in einer Sitzung vonseiten der Kommunen gegeben, als die Müllentsorgung auf der Liste dessen stand, was das Land von dem Geld bezahlt haben wollte: „Bei uns hätten die 3,2 Millionen voraussichtlich nicht mal für den Müll gereicht.“ Das hat man beim Land eingesehen und für den Müll einen Extra-Topf gebildet.

Doch viel besser sind die Kommunen deswegen nicht dran. Das Land hat in die Maßnahmenliste auch etwa die kurzfristige Instandsetzung von zerstörter Infrastruktur und Ausrüstung in den Bereichen Energieversorgung, Wasser und Abwasser, Telekommunikation, Verkehr, Gesundheit und Pflege sowie Bildung und sonstiger wichtiger Einrichtungen aufgenommen. Abgerechnet werden soll das alles bitteschön bis zum 31. Mai 2022. Wolters Urteil ist klar: „Das ist nicht möglich!“

Zum einen werde das Geld für all dies niemals ausreichen – die Hälfte der 3,2 Millionen habe Schleiden ohnehin bereits ausgegeben. Zum anderen sei die Frist viel zu kurz – Brückensanierungen und Kindergartenplanungen nennt Wolter als Beispiele, die aufwendige Planungen erfordern. Daher habe man in Schleiden beschlossen, das verbliebene Soforthilfe-Geld hauptsächlich für Bevölkerungsversorgung, Sicherstellung der Entsorgung – Kanalisation –, Ersatzbeschaffungen für die Feuerwehr und Verkehrssicherungsmaßnahmen zu verwenden.

Die Müllentsorgung

Die Kosten für die Entsorgung des Flutmülls – im Kreis sind alleine 80000 Tonnen Sperrmüll angefallen – übernimmt zwar jetzt das Land. Doch aus dem Topf „Wiederaufbauhilfe im Bereich Entsorgung, Räumung und Abfall“ soll einiges mehr bezahlt werden. Boden-Untersuchungen und der Austausch kontaminierter Böden stehen auch auf der Liste. Abzurechnen ist all das bis Ende dieses Jahres, dann erlischt der Erstattungsanspruch. Auch hier findet Wolter klare Worte: „Das ist ja supertoll gemacht. Aber wie soll das gehen?“

In Schleiden liegen noch nicht alle Ergebnisse der Bodenuntersuchungen vor. Auch wenn die ersten Resultate Hoffnung machen, dass nur in Einzelfällen tatsächlich Boden ausgetauscht werden muss, sei das wohl nicht bis zum Ende des Jahres zu bewerkstelligen. Ebenso seien aufwendigere Maßnahmen wie das Beseitigen von Müllablagerungen in einer abgerutschten Böschung, wofür Spezialfirmen engagiert werden müssen, bis dahin unmöglich zu erledigen.

Der Wiederaufbauplan

Schnelle und unbürokratische Hilfe ist von der Politprominenz immer wieder propagiert worden. Das mit dem Wiederaufbau hört sich fast danach an: 100 Prozent ist der Fördersatz bei Schäden, die in direkten Zusammenhang mit der Fut stehen. Hierfür müssen die Kommunen bis zum 30. Juni 2023 einen Wiederaufbauplan bei der Bezirksregierung eingereicht haben. Ein vorgezogener Maßnahmenbeginn ist für jedes einzelne Projekt möglich. Einfach, oder? Wolter grinst – und die Liste von Aber, Wenn und Dann, mit der er ein bisschen an der Oberfläche der Komplexität des Themas kratzt, scheint gar kein Ende mehr zu nehmen.

Wie eine Kleinigkeit wirken da seine Hinweise, dass es bislang weder die erforderlichen Vordrucke und Muster für die Datenblätter, aus denen sich der Wiederaufbauplan zusammensetzen wird, gebe, noch ein Ansprechpartner bei der Bezirksregierung benannt sei. Und: „Die Datenblätter werden Anlagen haben – das ist das Gefährliche“, sagt Wolter schmunzelnd, um die Dimension anzudeuten, die da bei den zu erwartenden mehr als 100 Einzelmaßnahmen in der Stadt Schleiden zusammenkommen wird.

Die Standorte

Dort, wo im Juli Gebäude und Einrichtungen von der Flut zerstört wurden, können oder dürfen sie teils nicht mehr aufgebaut werden – oder es würde aufgrund einer Neukonzeption keinen Sinn machen. Den städtischen Bauhof, der in Schleiden abgesoffen ist, nennt Wolter als Beispiel: Der muss woanders gebaut werden, da auf dem jetzigen Grundstück ein rechtskonformer, zukunftsorientierter Betrieb nicht mehr möglich sein wird.

Oder die Kindergärten in Gemünd. Jeweils zweigruppig sind die im Wingertchen und am Kreuzberg gewesen – doch deren Konzepte stammen noch aus der Zeit, als es keine U3-Betreuung gab. Für eine durchgängige Betreuung, so Wolter, seien dreigruppige Kitas das Minimum. Und: „Unter vier Gruppen baut heute keiner mehr.“ Also wird mindestens bei diesen Projekten auch eine Standortsuche auf die Schleidener zukommen.

Der Stand der Technik

Neben den Standorten sind inhaltliche Fragen zu klären. Auch hier nennt Wolter den Bauhof als Beispiel. Dass beim Neubau alle aktuellen Regeln unter anderem in Sachen Arbeits- und Brandschutz oder Energetik zu beachten sind, ist klar. Diese sind auch durch die Förderung abgedeckt, wenn für die Modernisierungen eine Rechtspflicht besteht oder sie zwingend erforderlich sind.

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Nicht aber deckt die Wiederaufbauhilfe zusätzliche Ausstattungen ab, deren Sinn kaum in Abrede zu stellen ist: Die Digitalisierung und die Ausstattung mit Elektrofahrzeugen samt Lademöglichkeiten nennt er als Beispiele für den Bauhof, den bevorstehenden Rechtsanspruch auf Ganztagsbetreuung ab 2026 für die Kalkulation des Platzangebots in Grundschulen.

Die Gutachten

Um die Dimension zu verdeutlichen, hat Wolter das Gutachten mitgebracht, das nach dem Großbrand im Sturmius-Gymnasium erstellt worden ist: 206 Seiten umfasst es, zehn Monate ist daran gearbeitet worden – 2020, als Gutachter vergleichsweise leicht verfügbar waren. Und jetzt? „Wir brauchen Gutachten für zwölf Brücken, für die Stützmauern, Kanäle, zahlreiche große Objekte...“ Dutzende Gutachten werden erforderlich sein,für die meisten müssen spezialisierte Ingenieurbüros verpflichtet werden, deren Dienste nun alle Flut-Kommunen in Anspruch nehmen wollen.

Die „Konkurrenz“

Andere Kommunen sind längst nicht die einzigen, auf die Wolter blickt, wenn der Wiederaufbau angegangen wird. Die Bürger seiner Stadt sind da viel deutlicher in seinem Fokus. Auch sie benötigen derzeit unbedingt Gutachter – egal, ob sie versichert sind oder Hilfen aus dem Wiederaufbaufonds in Anspruch nehmen möchten. Auch Handwerker nahezu aller Disziplinen werden händeringend gesucht. „Wir stehen da auch in der Verantwortung den Bürgern und Unternehmern gegenüber“, sagt Wolter: „In dem Spannungsfeld müssen wir die Balance finden.“ Daher wolle man nun zum Beispiel nicht den Heizungsbauer abgreifen, der alternativ zum städtischen Engagement zehn Familien Wärme für den Winter verschaffen könnte.

Der Hochwasserschutz

Ein hochkomplexes Thema wird der Hochwasserschutz sein. Dafür haben die Schleidener bereits in der ersten Schätzung am meisten Zeit einkalkuliert. Und alleine kann das keine Kommune stemmen. Für die Olef könnten es theoretisch Schleiden und Hellenthal gemeinsam angehen. Doch an der Urft sind, wie beispielsweise auch an der Erft, gemeinsame Lösungen mit zahlreichen Anrainern und Verbänden zu finden. Auch das Land, das hat Umweltministerin Ursula Heinen-Essen jüngst bei ihrem Besuch im Kreishaus angekündigt, wird in diesem Bereich unterstützen.

Die anderen Förderungen

Nicht nur den Wiederaufbaufonds können und werden die Kommunen anzapfen. Diverse Töpfe, etwa aus dem Bereich der Städtebauförderung, können da von Interesse sein. Kompliziert wird’s beim Hochwasserschutz, wie Wolter mit dem Lächeln desjenigen erklärt, der sich im Förderungs- und Paragrafen-Dschungel bestens zurechtfindet. Denn diese Maßnahmen fallen teils gar nicht in den Bereich des Wiederaufbaufonds. Und Wasser ist nicht gleich Wasser.

Wird eine zerstörte Brücke beispielsweise nun einen Meter höher gebaut, ist das ein Fall für den Wiederaufbaufonds. Sind es Maßnahmen für den Hochwasserschutz wie Renaturierungen, Staubecken oder Stützmauern, winkt eine Förderung von 80 Prozent der Kosten. Sollen sie aber vor Starkregenereignissen schützen, gibt’s nur 50 Prozent. Gutachten und Starkregenkarten werden in diesen Fällen zur Bewertung herangezogen werden müssen.

Die Finanzen

100 Prozent Förderung klingt zwar gut, ist aber nicht realistisch. „Jeder Ersatz- und Neubau wird eine Differenz haben, die die Stadt bezahlen muss“, sagt Wolter mit Blick auf die in der Aufbauhilfe formulierte Erstattung der tatsächlich entstandenen Schäden. Eine fundierte Entscheidungsgrundlage, die sich aus Gutachten und Kostenschätzungen ergibt, ist da unerlässlich, um den finanziellen Batzen beziffern zu können, den die Stadt am Ende selbst wird stemmen müssen.

Da sind zwei Dinge für Wolter klar: „Wir müssen das, was war, infrage stellen. Und versuchen, das Neue besser zu machen.“ Aber: Für goldene Wasserhähne oder „Nice to have“-Spielereien wird kein Platz sein. Bei all dem müssen die Kommunen auch ihre Haushalte im Blick halten. Laufen die Finanzen völlig aus dem Ruder, könnte zwar an der Steuerschraube gedreht werden. Doch in den Kommunen ist das meist die Grundsteuer. Hiervor warnt Wolter: „Die Betroffenen gilt es, nicht zu belasten.“

Das Vorhaben

Eine Kapitulation vor der Herausforderung kommt für Marcel Wolter und sein Team gar nicht in die Tüte. Stattdessen haben sie bereits einen groben Zeitplan für den Wiederaufbau in Schleiden vorgelegt: In fünf Jahren soll das Großprojekt Wiederaufbau abgeschlossen sein. Für den kommenden März/April rechnet Wolter damit, einen umfassenden Überblick zu haben und dem Stadtrat bis Mitte/Ende kommenden Jahres den vollständigen Wiederaufbauplan vorlegen zu können.

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