Wegen mehr als 100 Betrugsfällen musste sich ein Kölner verantworten. Opfer war ein 83-Jähriger aus Weilerswist. Nun hat das Amtsgericht Euskirchen geurteilt.
HaftstrafeWindiger Teppichhändler brachte Weilerswister Rentner um Zehntausende Euro

Im Amtsgericht Euskirchen wurde ein außergewöhnlicher Betrugsfall verhandelt.
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Zu einer Freiheitsstrafe von drei Jahren und vier Monaten verurteilte das Amtsgericht Euskirchen einen 56 Jahre alten Mann aus Köln. Die Staatsanwaltschaft hatte ihm Betrug in mehr als 100 Fällen vorgeworfen, durch den ein Rentner um Zehntausende Euro gebracht wurde. Bereits seit 2012 habe der Angeklagte Kontakt zu einem heute 83-jährigen Rentner aus Weilerswist – und diesem Teppiche verkauft.
Dabei sei dem Geschädigten in Aussicht gestellt worden, die investierte Summe von insgesamt rund 50.000 Euro für die in vier Jahren erworbenen 18 Exemplare durch Weiterverkauf an einen angeblich in Israel lebenden Millionär vervielfachen zu können.
Rund 100.000 Euro hatte der Rentner dem Betrüger für 18 Teppiche gezahlt
Der Angeklagte habe sich das Vertrauen des Seniors erschlichen. Immer wieder sei der angebliche Termin des Weiterverkaufs durch teils absurde Gründe verschoben und weiteres Geld von dem Geschädigten verlangt worden, um das Geschäft doch noch abwickeln zu können. Neben den bereits erhaltenen 50.000 Euro für die Teppichverkäufe sei es nach Ansicht der Staatsanwaltschaft bis August 2023 zu 110 Betrugsfällen und weiteren Zahlungen von insgesamt rund 48.000 Euro gekommen.
Selbst drohende juristische Konsequenzen haben den 56-Jährigen offenbar nicht allzu sehr beeindruckt. Auch durch den Erhalt der Anklageschrift im Dezember 2023 habe sich der Mann nicht von seiner Masche abhalten lassen: Laut Staatsanwaltschaft hat er in 22 weiteren Fällen bis Februar 2025 zusätzlich etwa 26.000 Euro von dem Rentner erhalten.
Selbst nach dem Erhalt der Anklage setzte der Kölner seine Taten fort
Vor dem Amtsgericht Euskirchen legte der Angeklagte ein umfassendes Geständnis ab. Über die Schwere der Tat und das zu verhängende Strafmaß wurde schließlich mehrere Stunden diskutiert. Während die Staatsanwaltschaft unter anderem die Höhe des durch den gewerbsmäßigen Betrug entstandenen Schadens und die Fortsetzung auch nach Erhalt der Anklageschrift als schuldverschärfend erachtete, brachte die Verteidigung die Spielsucht des Angeklagten zur Sprache.
Auch hob sie hervor, dass in der ersten Anzeige, die durch den Sohn des Geschädigten erstattet wurde, der Onkel des Angeklagten als Kontaktperson genannt wurde: Dieser sei daher als Initiator des Betruges verantwortlich zu machen. Die Verteidigung plädierte auch mit Blick auf den von Angstzuständen und Depressionen geprägten Gesundheitszustand des 56-Jährigen auf eine Bewährungsstrafe.
Angeklagter stand wegen ähnlicher Handlungen schon mal vor Gericht
Das Schöffengericht mit dem Vorsitzenden Richter Dr. Wolfgang Schmitz-Jansen folgte dem nicht und schloss sich der Forderung der Staatsanwaltschaft an. Zahlreiche Umstände seien als strafverschärfend auszulegen. So habe der 56-Jährige den Betrug auch nach dem Tod des Onkels vor fünf Jahren fortgesetzt.
Ein bereits verhandelter Betrugsfall könne als Blaupause für das aktuelle Verfahren herhalten. „Man muss fast nur den Namen des Geschädigten austauschen und liest, bis auf einige wenige Marginalitäten, dieselbe Geschichte“, so Schmitz-Jansen.
Die damals verhängte Freiheitsstrafe von zwei Jahren wurde zur Bewährung ausgesetzt, habe aber kein Umdenken ausgelöst. Zwar habe das Geständnis dem Rentner, bei dem sich der 56-Jährige vor Gericht entschuldigte, eine weitere Aussage erspart. Die ausgesprochene Strafe von drei Jahren und vier Monaten sei aber „Tat und Schuld angemessen“.