Vier Wochen, nachdem ein 90-Jähriger in Weilerswist angefahren wurde, starb er. Nun hat die Familie die Versicherung des Unfallfahrers verklagt.
Landgericht BonnNach Tod des Vaters aus Weilerswist klagt Familie auf Hinterbliebenengeld

Vor dem Landgericht in Bonn klagt die Familie eines bei einem an den Folgen eines Verkehrsunfalls verstorbenen 90-Jährigeen auf Hinterbliebenengeld.
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Sekundenbruchteile haben über das Schicksal eines 90-Jährigen und seiner Familie entschieden. Als der Mann am 15. November 2024 die Trierer Straße in Weilerswist mit Gehstock und kleinen Schritten überquerte, um eine Arztpraxis auf der gegenüberliegenden Seite zu erreichen, wurde er von einem 78-Jährigen am Steuer eines Autos zu spät gesehen. Der Mercedesfahrer machte eine Vollbremsung, zudem riss er seine Limousine nach links. Aber zu spät: Mit seiner Front erfasste der Wagen den Senior. Von den erlittenen Verletzungen konnte sich der 90-Jährige nicht mehr erholen. Vier Wochen nach dem Unfall starb er.
Vor dem Bonner Landgericht haben die Tochter und ihr Ehemann die Versicherung des Unfallfahrers auf Zahlung von Hinterbliebenengeld verklagt. Die Tochter fordert 15.000 Euro Schmerzensgeld, der Ehemann 10.000 Euro. Der Unfalltod des geliebten Vaters habe in ihrer Familie eine schmerzhafte Lücke hinterlassen. Und er habe den Unfall nicht verschuldet.
Unfallfahrer wurde vom Amtsgericht Euskirchen verurteilt
Das Amtsgericht Euskirchen hatte den 78-jährigen Unfallfahrer wegen fahrlässiger Tötung zu einer Geldstrafe von 4500 Euro verurteilt, nachdem ein Sachverständiger zu dem Ergebnis gekommen war, dass der Unfall vermeidbar gewesen wäre. Der 90-Jährige soll sich – laut Gutachten – bei der Kollision bereits mitten auf der Fahrbahn befunden haben. Und nicht erst einen oder zwei Schritte vom Bürgersteig entfernt, wie der Angeklagte beteuert hatte. Die Amtsrichterin sprach von einem „tragischen Augenblicksversagen“.
Bei der Frage, ob Angehörige oder Nahestehende einen Anspruch auf Hinterbliebenengeld haben, spielt die Nähe, die man zu Lebzeiten zum Verstorbenen hatte, eine große Rolle. Daher nahm sich Richter Christian Meurs in einem Gütetermin der 1. Zivilkammer viel Zeit, sich von den Klägern detailliert die Familiengeschichte erzählen zu lassen.
Hinterbliebene schildern ein glückliches Familienleben
Die Tochter schilderte eindrucksvoll, dass ihr Vater nach dem Tod seiner Ehefrau vor fünf Jahren in ein tiefes Loch gefallen sei und gesundheitlich immer mehr abgebaut habe. Hinzu kamen noch die Corona-Pandemie und die Kellerüberflutung durch die Hochwasserkatastrophe 2021. So entschieden sich Tochter und Ehemann, die in Swisttal wohnten, zum Vater zu ziehen. 2023 sanierten sie das alte Familienhaus – und lebten eng zusammen. Der Vater in der ersten Etage, die Kinder im Parterre.
Der klagende Schwiegersohn hatte bei seiner Aussage Tränen in den Augen: Er hatte den alten Herrn tief ins Herz geschlossen. Denn als der heute 62 -Jährige vor 40 Jahren von seiner eigenen Familie („kein gutes Elternhaus“) auf die Straße gesetzt worden sei und er im Auto schlafen musste, wurde er von der Familie seiner Frau („obwohl ein streng katholischer Haushalt“) als Freund der Tochter herzlich aufgenommen. Dem damals 22-Jährigen boten sie ein Zuhause an. „Er hat mich aufgenommen wie einen Sohn“, so der Schwiegersohn im Prozess: „Er und seine Frau waren meine Ersatzfamilie.“ Da habe er sich geschworen: Niemals würde er den Schwiegervater in ein Heim abschieben.
An einen Streit könne er sich nicht entsinnen. Bis zum Schluss hätten sie mit großem Vergnügen gemeinsam Bundesligaspiele geschaut und anschließend sein Lieblingsgericht gegessen.
Der Enkel des Verstorbenen, der auch noch als Zeuge gehört wurde, bestätigte das harmonische Zusammenleben der kleinen Familie: „Wir waren alle sehr eng miteinander“, sagte der 34-Jährige aus Swisttal. Größer könne der Verlust kaum sein, auch seine fünfjährige Tochter, die Urenkelin, habe an dem alten Mann gehangen.
Nach dieser anrührenden Schilderung einer herzlichen Familienbande will die Kammer ein Urteil sprechen. Es soll Ende des Jahres fallen.
