Photovoltaik-AnlageSonnenenergie könnte auf Feld in Weilerswist gewonnen werden

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Weilerswist Photovoltaik

Photovoltaik-Anlagen, wie diese im Sun-Park in Kalenberg, könnten bald auch das Landschaftsbild in Vernich prägen. 

Weilerswist-Vernich – „Ich habe das Gefühl, man verliert das Gelände und die Möglichkeiten“, sagte Marcel Behrens von der UWV in der Weilerswister Ausschusssitzung für Gemeindeentwicklung und Wirtschaftsförderung. Bei dem Gelände, um das der 32-Jährige sich sorgt, handelt es sich um bisher landwirtschaftlich genutzte Flächen in der Ortschaft Vernich. Auf diesen könnten in Zukunft Photovoltaik-Anlagen stehen.

Das geht aus der Beschlussvorlage der Gemeindeverwaltung hervor. Zunächst müssten aber die planungsrechtlichen Voraussetzungen zur Errichtung einer Photovoltaik-Anlage (PV) geschaffen werden. Dafür ist laut Vorlage unter anderem eine Änderung des Flächennutzungsplans erforderlich.

Weilerswister Politiker wägten bereits Vor- und Nachteile ab

In ihren Gedanken waren die Weilerswister Politiker am Donnerstag aber schon drei Schritte weiter. In der Sitzung wägten sie bereits Vor- und Nachteile ab und befassten sich mit möglichen Problemen, vor die die Gemeinde in Zukunft gestellt werden könnte.

Das Vorhaben

Wo soll gebaut werden?

Regenerative Energien könnten künftig in der Ortschaft Vernich, genauer: zwischen der L 194 und der Bahntrasse Eifelstrecke in Höhe des Dammes des Hochwasserrückhaltebeckens Horchheim, entstehen.

Gibt es weitere Pläne?

Eine weitere PV-Anlage in der Ortschaft Vernich könnte im Bereich der A 1 in Höhe des Autobahnparkplatzes „Oberste Heide“ entstehen.

Wer trägt die Kosten?

Als Vorhabenträger erklärt sich die ABO Wind AG bereit, die Kosten des Bauleitplanverfahrens zu tragen. Für beide Vorhaben würde die Gemeinde einen städtebaulichen Vertrag zur Deckung der Kosten abschließen. (kkr)

„Inwiefern zieht der Weilerswister Bürger einen Vorteil aus dieser Änderung?“, wollte etwa Behrens wissen. Karl-Heinz March von den Grünen schloss sich an: „Wie viele Gestaltungsmöglichkeiten haben wir denn überhaupt als Gemeinde?“

Die Bürger wüssten ferner noch nicht, in welchem Rahmen der Ausbau der PV-Anlagen stattfinden soll. „Wird es zum Beispiel eine Form von Bürgerstrom geben?“, wollte March wissen.

Ist Koexistenz von Windkraft und Photovoltaik möglich?

Die stellvertretende FDP-Fraktionsvorsitzende Daniela Osbahr gab zu bedenken, dass der nutzbare Raum in der Gemeinde begrenzt sei: „Wir können uns leider keine neuen Flächen schaffen.“

Hartmut Schielke von der SPD fragte, ob es zwischen Windkraft und PV-Anlagen eine friedliche Koexistenz geben könne. March konkretisierte: „Auf der gegenüberliegenden Seite der Autobahn sind Windräder. Da fragt man sich natürlich, ob die Genehmigung der PV-Anlage im Vorfeld ein Aus bedeuten kann für etwaige weitere Windkraftanlagen?“

Endgültige Entscheidung wird erst später gefällt

Auf all diese Fragen hatte Martin Reichwaldt, Fachbereichsleiter Planen und Bauen, zwar keine endgültige, jedoch vorläufige Antworten: Es gehe derzeit nur um das Planungsrecht, sagte er. Einzelheiten könnten später entschieden werden. Der Rat könne zudem am Ende immer noch ablehnen, so der Fachbereichsleiter.

Gänzlich ablehnend zeigte sich die AfD-Fraktion. Ihr stellvertretender Fraktionschef Christian Kolodziej stellte klar, dass die AfD der Änderung des Flächennutzungsplans nicht zustimmen werde.

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„Lassen Sie uns nicht einer fehlgeleiteten Agenda, sondern unserem Verstand und der Wissenschaft folgen“, appellierte Kolodziej an die Ausschussmitglieder. Eigentlich sei die ganze Planung sinnfrei, befand er.

Rechtliche Voraussetzungen werden geschaffen

In direkter Antwort darauf ergriff CDU-Fraktionsvorsitzender Dino Steuer das Wort: „Ich glaube, wir sind uns alle einig, dass wir regenerative Energien brauchen. Deswegen lassen Sie uns einfach zu einer Abstimmung kommen.“

Im Bezug auf alle Flächen stimmte die große Mehrheit der Ausschussmitglieder dafür, die rechtlichen Voraussetzungen für die PV-Anlagen zu schaffen. Ob sie dann wirklich kommen, wird die Politik zu einem späteren Zeitpunkt entscheiden müssen.

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