In Mülheim-Wichterich hat es bei der Kommunalwahl Unregelmäßigkeiten gegeben. Der Einspruch der FDP dagegen wurde im Stadtrat abgelehnt.
Einspruch abgelehntMehrheit im Zülpicher Rat will Wahl nicht wiederholen

Bei der Kommunalwahl in Zülpich ist in einem Stimmbezirk nicht alles regelkonform gelaufen. Kein Grund, neu zu wählen, findet die Mehrheit. (Symbolbild)
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Was ist es denn nun? Ein Sturm im Wasserglas, wie Annegret Lewak (SPD) meinte? Oder doch ein Vorgang mit dem Potenzial, das Vertrauen in die Demokratie zu erschüttern, wie Yvonne Jähme (FDP) befürchtet? Die Liberalen hatten Einspruch gegen das Ergebnis der Kommunalwahl im Stimmbezirk Mülheim-Wichterich eingelegt und gefordert, die Wahl dort zu wiederholen. Dies wurde sowohl im Wahlprüfungsausschuss als auch im Stadtrat abgelehnt.
Aussage steht gegen Aussage
Unstrittig ist, dass es dort zu Unregelmäßigkeiten gekommen ist. Ebenso unstrittig ist aber auch, dass diese keine Auswirkungen auf den Ausgang der Wahl hatten. Ansonsten gehen die Einschätzungen und auch die Schilderungen der Vorgänge auseinander. Das Unheil nahm am Samstag, 13. September, dem Tag vor der Wahl, seinen Lauf. Da holte Theo Schwellnuss, Ortsvorsteher von Mülheim-Wichterich und Kandidat bei der anstehenden Wahl, die Unterlagen für den Bezirk 0090 im Zülpicher Rathaus ab.
Das wäre eigentlich Aufgabe des Wahlvorstehers Stephan Gatzweiler gewesen. Der allerdings war an dem Vormittag unterwegs, um mit der St.-Sebastianus-Schützenbruderschaft Altpapier zu sammeln. Gatzweiler habe ihn gebeten, die Unterlagen mitzubringen, sagt Theo Schwellnuss. Er selbst habe im Wahlbüro nachgefragt, ob das in Ordnung sei. Mit den Unterlagen und einem Begleiter sei er auf direktem Weg nach Wichterich gefahren, mit einem Stopp zum Brötchenkauf.
Weder ich noch Dritte haben in diesem Zeitraum Zugriff auf die Unterlagen genommen.
Damit hätten sich die Wahlunterlagen im Besitz einer Person befunden, die nicht zum Wahlvorstand gehört habe, kritisiert FDP-Ortsverbandsvorsitzende Claudia Render. Das verstoße zum einen gegen das Datenschutzgesetz und ermögliche zum anderen Wahlmanipulation. Theo Schwellnuss dazu: „Weder ich noch Dritte haben in diesem Zeitraum Zugriff auf die Unterlagen genommen.“ Ein weiterer Punkt des Einspruchs: Yvonne Jähme hat – beim Rauchen vor dem Wahllokal – durchs Fenster gesehen, dass Schwellnuss neben der Schriftführerin gesessen hat. Das bestreitet er nicht.
Die Schriftführerin habe eine Frage gehabt. Er habe ihr erklärt, an welcher Stelle etwas einzutragen sei. „Es ist möglich, dass ich im Zuge dieser Erläuterung die Niederschrift kurzzeitig in der Hand gehalten habe“, hat Schwellnuss zu Protokoll gegeben. Dagegen steht die Aussage von Yvonne Jähme: Sie habe gesehen, wie Schwellnuss etwas in die offizielle Wahlniederschrift eingetragen habe. Der Schriftverkehr zu den Vorgängen ist umfangreich.
Umfangreich ist auch die rechtliche Stellungnahme, die die Anwaltskanzlei Lenz und Johlen dazu abgegeben hat. Sie kommt zu der Erkenntnis, dass der Einspruch rechtens ist, aber kein Grund bestehe, in Mülheim-Wichterich neu wählen zu lassen. In schönstem Juristendeutsch: „Wenn aber tatsächlich keine Einsichtnahme stattgefunden hat, dann ist eine Mandatsrelevanz der Unregelmäßigkeit ausgeschlossen.“ Also dann, wenn Theo Schwellnuss tatsächlich nicht in die Unterlagen geschaut hat. Der sagt: „Ich habe nach bestem Wissen und Gewissen gehandelt.“
Die Diskussion könnte noch weitergehen. Auf Antrag der FDP soll nun die Kommunalaufsicht den Sachverhalt prüfen. FDP-Fraktionsvorsitzender René Bohsem gibt sich nach der Sitzung aber versöhnlich: Das Wichtigste sei, dass solche Fehler in Zukunft nicht mehr vorkämen. Wenn sich herausstelle, dass alles rechtens sei, sei das völlig in Ordnung.

