„Rizin-Bomber-Prozess“Ehefrau des Verurteilten kündigt umfangreiche Einlassung an

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Ein BKA-Beamter in Schutzkleidung steht in dem Chorweiler Wohnkomplex.

  • Zehn Jahre Haft – so lautete am Donnerstag das Urteil gegen den als „Rizin-Bomber“ bekannt gewordenen Tunesier Sief Allah H. im Hochsicherheitsbunker des Düsseldorfer Oberlandesgerichts.
  • Dort wird nun gegen H.’s Frau weiterverhandelt.
  • Wie geht es weiter mit dem „Rizin-Bomber-Prozess“?

Köln – Am Mittwoch (1. April) wird die Verhandlung fortgesetzt. Nun sitzt nur noch die Ehefrau des verurteilten Rizin-Bombers auf der Anklagebank. Es ist vorgesehen, dass Yasmin H. eine 140-seitige-Einlassung abgibt.

Darin soll es um das Zusammenleben der 43-Jährigen mit dem Ehemann gehen, um die Vorwürfe der Bundesanwaltschaft, sie sei an den Planungen für die Rizin-Bombe beteiligt gewesen, und ihr eigenes Leben. Die genauen Inhalte kennt nach eigenen Angaben die Verteidigung auch noch nicht. Warum wurde der Prozess gegen Yasmin H. abgetrennt? Weil die Anwältin und ihr Kollege mit ihren Antrag, die Hauptverhandlung wegen der Corona-Krise zu unterbrechen, keinen Erfolg hatten, verließen sie am 36. Verhandlungstag den Saal. Daraufhin trennte der Vorsitzende Richter das Verfahren gegen die Frau ab. Am vergangenen Donnerstag,  dem Tag der  Urteilsverkündung, wollten alle Anwälte den Prozess wieder zusammenführen Dies lehnte der Vorsitzende Richter ab. Diese Entscheidung wurde scharf kritisiert. Warum lehnte es der Senat ab, den Prozess gegen beide Angeklagte weiter gemeinsam zu führen? Der Richter befürchtete, dass die Verteidigung von Yasmin H. den Prozess mit weiteren Anträgen in die Länge ziehen würde. Der Richter warf der Verteidigung der Mitangeklagten  Prozessverschleppung  vor. Würde Yasmin H. in einem zusammengeführten Prozess 140 Seiten Einlassung vorlesen, käme es erst in Monaten zu einem Urteil.   Die Beweisaufnahme gegen den Rizin-Bomber sei abgeschlossen. Der  Richter machte kurzen Prozess und sprach  am Donnerstagnachmittag überraschend das  Urteil – es gelte ein  Beschleunigungsgebot.

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Zu Beginn des Urteils dankte der Richter ausdrücklich den beiden Anwälten des Rizin-Bombers und der Bundesanwaltschaft, dass sie  durch ihr kooperatives Verhalten das Urteil  am Donnerstag möglich gemacht haben. In dem Verfahren war die Stimmung zwischen der Anwältin der Mitangeklagten und dem Vorsitzenden zunehmend angespannt. Noch am Donnerstag stellte die Anwältin erneut einen Befangenheitsantrag gegen den Senat.

Wie wird im Düsseldorfer „Terrorbunker“ vor dem Hintergrund der Corona-Krise verhandelt? Seit dem 25. März gibt es im Hochsicherheitstrakt des Oberlandesgerichts verschärfte Regeln. Journalisten müssen ein Schriftstück unterschreiben. Es wird gefragt, ob die Medienvertreter frei von Corona-Symptome sind und ob sie in der jüngeren Vergangenheit in „Krisenländern“ waren, die besonders von Corona betroffen sind. Außerdem müssen die Hände desinfiziert werden.  Im großen Saal 1 des Terrorbunkers werden die Journalisten aufgefordert, nicht nahe zusammenzusitzen. Nur noch wenige Plätze sind frei. „Wir haben die Abstände mit dem Zentimetermaß gemessen“, sagte ein  Gerichtssprecher.

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