„Umweltsau“-Protest in KölnStrafe nach Kletteraktion auf WDR-Dach

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Bei der Protestaktion gegen das „Umweltsau“-Satirelied waren drei Männer auf ein WDR-Dach gestiegen.

Bei der Protestaktion gegen das „Umweltsau“-Satirelied waren drei Männer auf ein WDR-Dach gestiegen.

Köln – Drei der rechtsextremen „Identitären Bewegung“ nahestehende Männer (31, 32 und 34) sind am Freitag vom Amtsgericht wegen Hausfriedensbruch beim WDR zu Geldstrafen verurteilt worden. Laut dem Urteil waren sie am 5. Januar auf das Dach des WDR geklettert und hatten ein Banner mit der Aufschrift: „WDRliche Medienhetze stoppen! GEZ sabotieren!“ am Funkhaus Richtung Wallrafplatz entrollt und befestigt. Ferner warfen sie mehrere hundert „Einzugswiderrufserklärungen“ für die Gebühreneinzugszentrale (GEZ), die für den öffentlich-rechtlichen Rundfunk die Beiträge einnimmt. Später war von der Aktion ein professionell hergestelltes Video auf der Internetpräsenz der völkischen und vom Verfassungsschutz als rechtsextrem eingestuften „Identitären Bewegung“ online gestellt worden.

Hintergrund der Aktion war ein Onlinevideo vom WDR-Kinderchor, der das Lied „Meine Oma fährt im Hühnerstall Motorrad“ mit der veränderten Textzeile „Meine Oma ist“ ne alte Umweltsau“ gesungen hatte. Das satirische Lied sorgte um die Jahreswende 2019/20 für einem sogenannten „Shitstorm“ gegen den öffentlich-rechtlichen Sender in den sozialen Medien, führte aber auch zu Protesten und Gegenkundgebungen von rechten und linken Gruppen in der City.

Man habe mit „Stilmitteln des Aktivismus“ einem „sehr anstößigen Angriff auf Rentner“ begegnen wollen, sagte der 34-Jährige. Mit dem Lied sei der WDR „deutlich übers Ziel hinausgeschossen“, sagte er weiter. Der 31-Jährige gab an, dass er Freier Künstler von Beruf sei. Ziel der Aktion sei gewesen „mediale Aufmerksamkeit“ zu generieren. Sein 32 Jahre alter Mitangeklagter feixte vor Gericht, dass man die auch bekommen habe.

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Das Amtsgericht setzte jeweils Strafen von 30 Tagessätzen fest. Die Tagessatzhöhe lag, abhängig vom jeweiligen Einkommen, zwischen 20 und 65 Euro.

Einen ebenfalls angeklagten Verstoß gegen das Uniformierungsverbot auf Versammlungen sah das Gericht nicht als erfüllt an. Die Beschuldigten hatten bei der Aktion gelbe Warnwesten und blaue Schutzhelme getragen.

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