Brüsseler PlatzKein Urteil, keine Ruhe – Vor Gericht tut sich nichts

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Brüsseler Platz

Nachtleben am Brüsseler Platz

  • Der Brüsseler Platz ist bei vielen gerade im Sommer eigentlich ein beliebter Treffpunkt für eine Nacht in der Stadt.
  • Nicht erst seit gestern stört das die Anwohner: der Lärmbelästigung scheint die Stadt einfach nicht Herr zu werden.
  • Der Streit steht seit mehr als vier Jahren vor Gericht, trotzdem ist noch kein Ende des Prozesses in Sicht.

Köln – Eigentlich sind sich in dieser gefühlt ewigen Geschichte um Lärm, fehlenden Schlaf und Hilflosigkeit alle Beteiligten ziemlich einig: Es ist zwischen 22 und 6 Uhr seit mehr als einem Jahrzehnt zu laut am Brüsseler Platz im Belgischen Viertel – und trotzdem streiten sich Anwohner und Stadt seit mittlerweile 1473 Tagen vor Gericht.

Mehr als vier Jahre sind das – und es wird in der Causa Brüsseler Platz noch viele Tage so weitergehen, obwohl der Anwalt der Anwohner, Wolfram Sedlak, am 10. Mai einen Eilantrag am Oberverwaltungsgericht Münster (OVG) eingereicht hat (wir berichteten). Er wollte so Tempo machen, weil das OVG seit Juni 2018 nicht tätig geworden ist (siehe Info-Kasten). Damals hatte die Stadt in Münster Berufung eingelegt gegen ein Urteil des Kölner Verwaltungsgerichts, es verpflichtete die Verwaltung um Stadtdirektor Stephan Keller nachts für Ruhe zu sorgen. 

Dieselfahrverbot wurde mit Priorität behandelt

Sedlak begründete die Dringlichkeit mit gesundheitlichen Risiken für Anwohner. Gibt das OVG dem Antrag statt, muss die Stadt sofort Maßnahmen ergreifen, um die Nachtruhe zu garantieren, bis das OVG im eigentlichen Berufungsverfahren ein Urteil spricht. Nur: Aus dem Eilantrag hat sich eine monatelange Hängepartie entwickelt. 

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Eine OVG-Sprecherin kündigte am Dienstag an: „Es ist uns bewusst, dass das ein wichtiges Thema ist, aber es gibt weiterhin nichts Neues.“ Der zuständige Senat hat es noch nicht geschafft, sich damit zu befassen – auch nach dem OVG-Urteil zum möglichen Dieselfahrverbot in Köln am 12. September nicht. Das Problem für die Anwohner: Erst wenn dieser Senat die Klagen zu Dieselfahrverboten behandelt hat, kommen andere Verfahren dran, auch der Brüsseler Platz.

Maßnahmen im Winter bringen nicht viel

Wann? Das ist offen, vor allem, weil die Dieselverfahren das Gericht strapazieren aufgrund ihres Umfangs. Deshalb will der Senat in Gespräche mit zwölf Städten eine Einigung herbeiführen, so Zeit sparen. Anwohner Detlef Hagenbruch sagt: „Wir sind einfach nur sauer. Wir haben gedacht, dass sich über das Eilverfahren etwas tut.“ Laut OVG beträgt die durchschnittliche Bearbeitungszeit bei Eilverfahren 2,6 Monate. 

Selbst wenn das OVG noch in diesem Jahr dem Eilantrag statt gibt: Hagenbruch und seine Mitstreiter hatten sich ja einen ruhigeren Sommer 2019 erhofft. Was sollen mögliche Maßnahmen im Winter bringen, fragt er sich. Dann müsste die Stadt nachts für Ruhe sorgen – in der dunklen Jahreszeit und ohne viele Besucher vor Ort. Es wäre zwar ein Sieg vor Gericht, aber ein wertloser für ihren Alltag. „Das käme einem Hornberger Schießen gleich“, sagt Hagenbruch. 

Allerdings: Laut OVG-Sprecherin gilt die einstweilige Anordnung zeitlich unbegrenzt, also bis die Berufung entschieden ist. Winkt das OVG also den Eilantrag durch, terminiert aber weiter nicht das eigentliche Berufungsverfahren, muss die Stadt in der ganzen Zeit für Ruhe sorgen – auch im Sommer 2020.  

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